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KEIN GEFÄNGNIS FÜR Breivik

Staatsanwälte plädieren auf Unzurechnungsfähigkeit! Norwegen-Attentäter Anders Breivik soll in die Psychiatrie - News Ausland - Bild.de

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Darum soll Teufels-Killer Breivik in die Psychiatrie

Anklage plädiert trotz Zweifeln auf unzurechnungsfähig

Oslo (Norwegen) – Muss Teufels-Killer Anders Behring Breivik (33) niemals ins Gefängnis? Nach zehn Wochen Mammut-Prozess hat die Staatsanwaltschaft ihr Schlussplädoyer gegen den Massenmörder (77 Tote) gehalten – und fordert darin die Unterbringung in einer Psychiatrie! Er könnte nach wenige Jahren wieder freikommen.
„Im Zweifel für den Angeklagten“ – dieser juristische Grundsatz war es, der am Ende den Ausschlag gab. Grund: Zwei Psychologen-Teams waren in Bezug auf Breiviks Gesundheitszustand zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Die einen meinten, er sei gesund – die anderen, dass er psychisch krank sei.
Staatsanwalt Svein Holden am Ende seines Plädoyers: „Wir glauben nicht, dass Breivik unzurechnungsfähig war, aber es bestehen Zweifel. Im Zweifel für den Angeklagten – deshalb fordern wir die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie.“
Die Staatsanwaltschaft hält Breivik also eigentlich für zurechnungsfähig, hat aber aufgrund des ersten Gutachtens Zweifel. Deshalb muss sie laut Gesetz auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren!
Holden: „Nach unserer Überzeugung ist es schlimmer, einen psychotischen Menschen irrtümlich in Haft zu nehmen als einen nicht-psychotischen in eine Zwangspsychiatrie.” Seine Kollegin Inga Bejer Engh sagte später bei einer Pressekonferenz: „Wir hätten uns eine sichere Einstufung bei einem Verfahren wie diesem gewünscht. Aber es gibt sie leider nicht.”


Sollte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft folgen und Breivik für unzurechnungsfähig erklären, könnte der Teufels-Killer theoretisch schon nach drei Jahren freikommen! Denn dann müsste sein Geisteszustand alle drei Jahre neu beurteilt werden. Rein theoretisch könnten die Psychiater bei der ersten Überprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass er geheilt ist – und der Massenmörder wäre frei!
Der Teufels-Killer von Norwegen lächelte spöttisch und schüttelte den Kopf, als die Staatsanwälte die Zwangseinweisung forderten. Er selbst sieht sich als Kreuzritter und politischen Kämpfer – und er möchte unbedingt als zurechnungsfähig verurteilt werden.
Zu Beginn des Schlussplädoyers sagte Staatsanwältin Engh, dass der eigentliche Mittelpunkt des zehnwöchigen Verfahrens die Überlebenden und Hinterbliebenen des Massakers sind. Sie sorgten mit ihren Aussagen für einen „angemessenen und würdigen Verlauf”.
LESEN SIE HIER DAS GANZE PLÄDOYER
Am Freitag werden auch Breiviks Anwälte ihr Schlussplädoyer halten und dann aller Voraussicht nach auf Zurechnungsfähigkeit plädieren. Der Massenmörder hat bereits angekündigt, bei einer Einweisung in die Psychiatrie in Berufung zu gehen.
Nach dem Plädoyer wird es noch ein Schlusswort von Überlebenden und Opfer-Angehörigen geben. Abschließend darf der Massenmörder selbst das Wort ergreifen. Er hat dafür eine Stunde Redezeit verlangt. Das Urteil soll entweder am 20. Juli oder am 24. August verkündet werden.
 

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:troll: <---- so sieht der auch aufm bild da oben aus :lol:


...der sollt eh in die Psychiatrie...wieso nicht...im Gefägnis sitzt er sowieso ned ewig....
 
Dabei soll er doch selbst mal gesagt haben, dass es vollkommen zurechnungsfähig sei und die Tat sogar wiederholen würde.

Naja, tut einem nur Leid für die hinterbliebenen der Toten.
 
Wo sind die Al Kaida Terroristen, wenn man sie braucht? Ich würde einen Mordanschlag auf diesen Bastard begrüssen.
 
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