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Kronologija Domovinskog rata

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 8317
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Tekst je s hrvatskog na njemački jezik prevela Danijela Marjanić.

Ante Nazor
Der Weg zur Unabhängigkeit sowie die Okkupation und Befreiung der Republik Kroatien im Heimatkrieg – eine kurze Darstellung

Der Fall der Berliner Mauer im November 1989 kündigte den Anfang eines neuen Zeitabschnittes in der europäischen Geschichte an, als die Mehrheit der osteuropäischen Staaten
das kommunistische Einparteisystem durch ein demokratisches Mehrparteiensystem ersetzte. Dieser Prozeß weiterte sich auch auf die Teilrepubliken der ehemaligen SFRJ aus, ausgenommen der Teilrepublik Serbien. Ihre Bürger wurden zur Geisel der serbischen Nationalisten, die Mitte er 1980er Jahren erneut das im 19. Jh. entstandene großserbische Projekt zum Leben erweckten, nach dem sich die westliche Grenze des serbischen Staates – des sog. Großserbiens – tief im kroatischen Hinterland entlang der Linie Virovitica-Pakrac-Karlovac-Ogulin-Karlobag erstrecken sollte. Diese Linie entsprach etwa der Grenze, die durch die osmanischen Eroberungen auf dem kroatischen Gebiet im Zeitraum von 15. bis 17. Jh. entstand.
Die Hetzkampagne der Medien, die die Vorbedingungen für die Durchführung des großserbischen Plans schaffen sollte, begann mit der Veröffentlichung des Memorandums der Serbischen Akademie der Wissenschaften und Künste in Belgrader Zeitung Večernje novosti vom 24. und 25. September 1986, in dem die angebliche Benachteiligung der serbischen Volksgruppe
in Jugoslawien hervorgehoben wurde. Die serbischen Nationalisten strebten eigentlich nach einer noch stärkeren Zentralisierung des Staates, nach einer serbisch dominierten Föderation und die unter Einfluß von Belgrad stehenden sozialistischen autonomen Provinzen Vojvodina und Kosovo sowie Teilrepublik Montenegro. Das Ergebnis dieser nationalistischen bzw.
großserbischen Politik eines Teils der sebischen Politiker war die Ablösung der politischen Führung in den erwähnten konstitutiven Teilen der SFRJ Ende 1988 und Anfang 1989, sowie
eine Änderung der Verfassung der SR Serbien1, durch welche in Wirklichkeit die Autonomie der Provinzen abgeschafft wurde. Durch die Instalierung ihrer proserbisch orientierten Gefolgsleute als Vertreter der Vojvodina, des Kosovo und Montenegros in das Staatspräsidium des damaligen Staates, das aus acht Mitgliedern bestand (aus sechs Vertretern der Teilrepubliken und zwei Vertretern der Provinzen), gelang es der serbischen Führung, sich die politische Dominanz über andere Jugoslawische Teilrepubliken zu sichern. Deswegen veruschte die serbische Macht-Elite die Demokratisierungsbestrebungen in Jugoslawien zu unterbinden.

Plakat des 14. Kongresses des Bundes der Kommunisten Jugoslawiens; Dadurch, daß die serbischen und montenegrinischen Delegierten ihren Willen den kroatischen und slowenischen Kollegen aufzudrängen versuchten und alle ihre Vorschläge beharrlich ignorierten, verließ als erste die slowenische und dann auch die kroatische Parteidelegation den Kongreß am 22. Januar, was das Ende einer einheitlichen und zentralisierten Parteiorganisation und den Anfang des Zerfalls der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien bedeutete.

In Einklang mit einer solchen großserbischen Politik, die von Belgrad ausging, fanden schon Anfang 1990 in der SR Kroatien2 organisierte Veranstaltungen – die sog. Volkversammlungen – der Serben aus Kroatien, Bosnien und Herzegowina und Serbien statt, wodurch sich die serbisch

-1kurz für Sozialistische Republik Serbien
2 kurz für Sozialistische Republik Kroatien




kroatischen politischen Beziehungen verschärften. Die Versammlungen wurden von Bildern des
neuen "allserbischen" Führers Slobodan Milošević, von Flaggen Serbiens, Jugoslawiens und des
Bundes der Kommunisten sowie von proserbischen und antikroatischen Parolen dominiert. Aber
auch diese aggressive serbische Politik konnte den Demokratisierungsprozeß in Slowenien und
Kroatien nicht aufhalten. Im April und Anfang Mai 1990 wurden die ersten freien Wahlen in
Kroatien abgehalten, aus denen als Wahlsieger die Kroatische Demokratische Gemeinschaft unter
Vorsitz von Dr. Franjo Tuđman hervorging.
Auf die Wahlergebnisse in Kroatien reagierte die Militärführung der SFRJ in Einvernehmen,
bzw. auf Befehl von serbischen Politikern (des Präsidenten Serbiens Slobodan Milošević, der
Vertreter Serbiens im Staatspräsidium der SFRJ und seines Präsidenten Borisav Jović), mit der
Entwaffnung Kroatiens. Sie wurde seit geraumer Zeit geplant und noch vor der in Einklang mit
Wahlergebnissen umgesetzten Machtübergabe in Kroatien rasch durchgeführt. Die Entwaffnung
wurde am 23. Mai 1990 aufgrund eines streng geheimen Befehls, den am 14. Mai 1990 der
Generalstabsschef der Streitkräfte der SFRJ Generaloberst Blagoje Adžić gesetzwidrig (ohne
Wissen und ohne Zustimmung des Staatspräsidiums der SFRJ) unterzeichnete, durchgeführt. In
seinem Tagebuch Posljednji dani SFRJ: Izvodi iz Dnevnika (Beograd, 1995, S. 146), vermerkte
Borisav Jović am 17. Mai 1990: "Wir haben sie praktisch entwaffnet. Formell geschah dies auf
Befehl des Generalstabsschefs, aber faktisch in unserem Auftrag. Slowenen und Kroaten
reagierten heftig, aber für sie gab es keinen Ausweg mehr." Die beschlagnahmte Bewaffnung der
kroatischen Territorialverteidigung (es handelte sich dabei schätzungsweise um 80.000 bis
200.000 "Gewehrläufe") wurde in die Munitionslager der JNA gebracht.
Das Parlament der RH wählte in seiner konstituierenden Sitzung am 30. Mai 1990 Dr. Franjo
Tuđman zum Präsidiumspräsidenten der SR Kroatien, und am 25. Juli wurden auch die
Abänderungsanträge bezüglich der Verfassung der SR Kroatien angenommen, aufgrund welcher
aus dem Namen des Staates das Adjektiv "sozialistisch" entfernt, das neue ("historische")
Wappen und die neue Staatsflagge festgesetzt, sowie angemessenere Amtsbezeichnungen wie
Präsident, Regierung der RH, Minister und andere (Narodne novine3
31 vom 28. Juli 1990)
festgelegt wurden. Am selben Tag, in einer Versammlung der Serben in Ortschaft Srb
verabschiedete man die Deklaration über Souveränität und Autonomie der Serben in Kroatien.
Auch ein "Referendum über serbische Autonomie" wurde für die Zeit zwischen 19. August und
2. September angekündigt, das aber in keinen Vorschriften auf Bundes- oder Republikebene
seine Begründung finden konnte4
.
Nachdem die bewaffneten serbischen Zivilisten ("Wachposten") in Erscheinung getreten
hatten und Drohungen laut geworden waren, daß die Abhaltung dieses "Referendums" von ihnen
abgesichert wird, erteilte das Innenministerium der RH den Befehl, die für die Polizeireserve des
erwähnten Ministeriums bestimmte Bewaffnung in den Polizeistationen auf den durch die
bewaffnete Rebellion gefährdeten Gebieten unter Kontrolle zu bringen. In der Nacht von 16. auf
17. August 1990 brachten die Spezialeinheiten des Innenministerums der RH einen Teil der
Bewaffnung unter ihre Aufsicht, worauf sich die Einwohner serbischer Nationalität vor
Polizeistationen in Knin, Benkovac, Obrovac, Gračac, Titova Korenica, Dvor na Uni und Donji
Lapac, zu versammeln begannen. Alle Verkehrsverbindungen auf diesem Gebiet wurden in
Anwesenheit bewaffneter Personen mit Baumstämmen und Steinen blockiert. Der Versuch der
kroatischen Polizei die Bewaffnung der Polizeireserve in der Nacht von 16. auf 17. August 1990



aus bestimmten Polizeistationen in der Lika und in Dalmatien zu verlagern und die Abhaltung
des Referendums zu verhindern, benützte die politische Führung der aufständischen Serben als
unmittelbaren Anlaß zur Ausrufung des "Kriegszustandes" im Radiosender von Knin am 17.
August und zur Blockierung aller Straßen durch bewaffnete Aufständische in der Region.5
Der
Versuch der kroatischen Polizei auf diesem Gebiet wieder Ordnung zu schaffen, wurde durch die
Bundesarmee – die JNA vereitelt.
Die sog. Baumstammrevolution war die Antwort eines Teils der in Kroatien lebenden Serben
auf die kroatischen Demokratisierungsbestrebungen und als Anfang eines bewaffneten Aufstands
gegen die demokratisch gewählte kroatische Führung zu verstehen. Das wirkliche Ziel dieser
Protestbewegung war die Anschließung eines Teils des Territoriums der RH an einen
einheitlichen serbischen Staat, der einen Großteil ehemaligen Jugoslawiens umfassen sollte.
Allerdings schränkten sich noch zu dieser Zeit diese bewaffneten Übergriffe der Serben auf
Überfälle aus dem Hinterhalt und die Terroraktionen einzelner Gruppen ein, obwohl unter denen
auch schon aus Serbien eingetroffenen Freischärlern wirkten. Zu besonders heftigen
Zusammenstößen kam es zwischen diesen Gruppen und der kroatischen Polizei am 2. März 1991
bei Pakrac, dann am 31. März zu Ostern im Naturschutzgebiet um Plitvicer Seen, wo als erster
kroatischer Verteidiger der kroatische Polizist Josip Jović ums Leben kam. In der
Auseinandersetzung bei Borovo Selo am 2. Mai 1991 hat man zwölf kroatische Polizisten in
einen Hinterhalt gelockt und ermordet. In Polača bei Zadar wurde auch ein Polizist getötet.
Wegen dieser unakzeptablen Situation und hinsichtlich des von der serbischen Führung
ausgegangenen politischen Drucks, der dann besonders in einseitigen und verfassungswidrigen
Beschließungen des Präsidiums und der Versammlung der SR Serbien, bzw. in ihren
Bestrebungen nach Zentralisierung und Stärkung politischer und wirtschaftlicher Stellung
Serbiens auf Kosten anderer Teilrepubliken der Föderation, zum Ausdruck kam, forderten
slowenische und kroatische Führung den Umbau Jugoslawiens zu einer Konföderation. Als die
serbischen Politiker jedes Gespräch darüber ablehnten, schlugen Slowenien und Kroatien den
Weg zur Unabhängigkeit ein. Nachdem das kroatische Parlament am 22. Dezember 1990 eine
neue – "Weihnachts" – Verfassung der RH (Narodne novine 56 vom 22. Dezember 1990)
verbaschiedet hatte, beschloss man aufgrund der Ergebnisse des am 19. Mai 1991
stattgefundenen Referendums die Deklaration über die Gründung der souveränen und
unabhängigen RH, sowie die Urkunde über die Rechte der Serben und anderer Nationalitäten in
der RH (Narodne novine 31 vom 25. Juli 1991). Das Inkrafttreten der Deklaration wurde für drei
Monate ausgesetzt, damit die Friedensverhandlungen über die politische Lösung fortgesetzt
werden konnten.
Aber gerade dann und gemäß der Vereinbarung zwischen der serbischen politischen Führung
und Führung der JNA, verschärften sich terroristische Aktionen serbischer Extremisten zur
offenen und unbarmherzigen Aggression der JNA und der serbischen paramilitärischen
Formationen gegen die RH. Der serbische Vetreter im Staatspräsidium der SFRJ und damaliger
Präsident des Präsidiums in Vertretung Borisav Jović führte in seinem Buch Posljednji dani
SFRJ: Izvodi iz dnevnika (Beograd, 1995, S. 349) an, daß der serbiche Präsident Slobodan
Milošević und er dem Bundessekretär für Volksverteidigung der SFRJ ("Verteidigungsminister")
Veljko Kadijević "eine Reihe von Forderungen bezüglich der Rolle der JNA in Auftrag gegeben
haben, die er auch ohne Widerspruch angenommen hat":



Slobodan (Milošević) und ich (Borisav Jović) haben mit Veljko Kadijević ein, wie es sich
später herausstellte, entscheidendes Gespräch geführt … Von ihm haben wir folgendes verlangt:
…Der Hauptteil der Streitkräfte sollte entlang der folgenden Linie seine Stellungen beziehen: im
Westen Karlovac-Plitvice; im Osten die Baranja, Osijek, Vinkovci – Sava und im Süden Neretva.
Auf diese Weise hätte man das gesamte von Serben bewohnte Gebiet in Kroatien bis zur
endgültigen Lösung unter Kontrolle gestellt … Kroaten und Slowenen sollten aus den Reihen der
Armee völlig eliminiert werden …
Die Unterlagen der JNA weisen darauf hin, daß die Pläne ihrer Strategen doch ein etwas
weiteres Gebiet als nur "serbisch dominiertes Territorium" umfassten. So sollten nach dem
Befehl des Kommandos des 1. Militärdistrikts die Truppen der JNA nach der Besetzung Ost- und
Westslawoniens auch weiter ab 19. September 1991 in Kampfbereitschaft für etliche Operationen
in Richtung Varaždin und Koprivnica sein. Der Angriff sollte am 21. September fortgesetzt und
in zwei Etappen, je zwei bis drei und je vier bis fünf Tage, durchgeführt werden. Gemäß dem
erwähnten Plan, hat sich der "Verteidigungsminister" General Veljko Kadijević darüber
öffentlich geäußert, daß die JNA entscheidende Maßnahmen unternehmen werde, um den
"Ausbruch eines Bürgerkrieges zu verhindern". Es war klar, daß die Militärführung der SFRJ
weder den Präsidenten des Staatspräsidiums der SFRJ noch die Führung der RH anerkennt, was
verfassungswidrig war und eigentlich einer Kriegserklärung gleichkam. Die
Friedensverhandlungen, bzw. der Versuch der Regierung der RH und der internationalen
Staatengemeinschaft, eine friedliche Lösung der Krise zu finden, wurden ignoriert. Die JNA und
die serbischen Paramilitärs gingen entlang der ganzen Frontlinie zu Kroatien zum allgemeinen
Angriff über, mit dem Ziel die Gegenwehr der RH innerhalb der zwanzig Tage zu brechen. In
Folge des Befehls des Generalstabsschefs der JNA Generaloberst Blagoje Adžić vom 12. Oktober
1991, sollten "alle bewaffneten Formationen, ganz egal ob es sich dabei um die JNA,
Territorialverteidigung oder serbische Freiwillige handelt, einem einheitlichen Kommando der
JNA unterstellt werden". In Wirklichkeit haben aber von Anfang an alle Einheiten der JNA,
lokale serbische Territorialverteidigung, serbische aufständische Miliz ("Miliz von Milan
Martić"), sowie die aus Serbien angekommene Freiwilligenverbände diesem Kommando
unterstanden. Über die Intensität der Aggression auf die RH, die durch die Luftstreitkräfte der
JNA unter dem Kommando des Generals Zvonko Jurjević unterstützt wurde, spricht auch die
Einschätzung ausländischer Militärexperten, daß die kroatischen Verteidiger ihre Stellungen
nicht länger als zwei Wochen halten könnten. In seinem Buch Moje viđenje raspada (Beograd,
1993, S. 135), legt General Veljko Kadijević den Angriffsplan der JNA auf die RH im Herbst
1991 vor:

- Eine völlige Blockade der RH in der Luft und an der Adriaküste;


- Die Angriffsrichtungen des Hauptteils der Streitkräfte der JNA sollten mit der
Befreiungsaktion der serbisch dominierten Gebiete und Garnisonen der JNA im
kroatischen Hinterland koordiniert werden. Man sollte Kroatien in folgenden
Richtungen abschneiden: Gradiška-Virovitica, Bihać-Karlovac-Zagreb, Knin-Zadar,
Mostar-Split. Mit der stärksten Gruppierung von Panzereinheiten sollte man
Ostslawonien befreien, dann den Vorstoß rasch nach Westen fortssetzen, sich dann
mit Truppen in Westslawonien vereinigen und die Offensive in Richtung Zagreb und
Varaždin, bzw. slowenischer Grenze ansetzen. Gleichzeitig wird mit starken Kräften
vom Bezirk Herceg Novi – Trebinje aus das Hinterland von Dubrovnik besetzt und der
Vorstoß in das Tal von Neretva durchgeführt werden. Danach sollte das Vorrücken
mit der sich in Richtung Mostar-Split bewegenden Verbänden fortgesetzt werden;


4
- Nach der Besetzung bestimmter Einrichtungen, sollte die Grenze der Serbischen
Krajina in Kroatien gesichert und die restlichen Verbände der JNA aus Slowenien
abgezogen und nach Kroatien verlegt werden;


- Für Mobilisierung und Vorbereitung von mobilisierten oder demobilisierten Truppen
sowie für ihre Verlegung auf bestimmte Einsatzpunkte werden zwischen 10–15 Tage
benötigt, abhängig von der Stufe der "Kampfbereitschaft" der Einheit und ihrer
Entfernung von den erwähnten Punkten der Verwendung.



Der Angriff der JNA-Kampfflugzeuge auf das Regierungsgebäude der RH Banski dvori im
Zentrum von Zagreb am 7. Oktober zeigte, daß der Feind vor keinen Mitteln zurückschrekte um
sein Ziel zu erreichen. Durch diesen Raketenangriff versuchte die Jugoslawische, bzw.
proserbische Führung der SFRJ, den Präsidenten der RH Franjo Tuđman, Präsidenten des
Staatspräsidiums der SFRJ Stjepan Mesić sowie Präsidenten des Bundesexekutivsrats der SFRJ
Ante Marković, während eines Zusammentreffens zu töten. Der Versuch der Verübung eines
solchen Attentats bewies, daß die großserbischen Strategen schon seit langem eine friedliche
Lösung der Jugoslawienkriese aufgegeben haben.
Die Nachrichtendienste der JNA, die dem "Bundessekretariat für Volksverteidigung" sowie
dem "Kommando der Luftstreitkräfte und Luftabwehr" unterstanden, negierten immer wieder die
Rolle der JNA in diesem Vorfall, und bemerkten sogar zynisch dazu, den Angriff könnte auch die
"kroatische Führung inszeniert haben".
Unter dem Eindruck dieses Vorfalls sowie einer weiteren Reihe von Bildern der Zerstörung
und Nachrichten über eine immer größer werdende Opferzahl aus anderen durch die JNA
überfallenen Städten und Orten, erklärte das Parlament der RH am folgenden Tag, den 8. Oktober
1991, die Unabhängigkeit der RH. Nämlich, nachdem festgestellt worden war, daß die Frist von
drei Monaten Aussetzung des verfassungsgemäßen Beschlusses vom 25. Juli 1991 verstrichen
war, haben die Abgeordneten den Entschluß über die Loslösung der RH aus der SFRJ und ihrer
Unabhängigkeit gefaßt. Die RH brach alle staatsrechtlichen Beziehungen zu den anderen
Teilrepubliken und Provinzen der damaligen SFRJ ab. Wegen der Gefahr von neuen
Luftangriffen der JNA, fand die Parlamentssitzung im Keller des INA6
- Gebäudes in der
Šubićeva Straße in Zagreb statt (Narodne novine 53 vom 8. Oktober 1991).
Unter anderem hebte man in den Beschlüssen, die vom Parlament an diesem Tag auf einer
gemeinsamen Sitzung aller Räte verabschiedet wurden, folgendes hervor:
1. Die RH wurde durch die Republik Serbien und die sog. JNA angegriffen. Die RH wurde
gezwungen, sich gegen dieser Aggression mit allen verfügbaren Mitteln zur Gegenwehr
zu setzen.
2. Die sog. JNA gilt als Aggressions- und Besetzungsmacht und muß das vorläufig eroberte
Staatsgebiet der RH ohne Verzögerung verlassen.
3. Das Parlament der RH fordert die JNA auf, allen kroatischen Bürgern, die bei der JNA
ihren Wehrdienst leisten, einen freien Abgang ohne Verzögerung zu gewährleisten.
4. Die Teilrepubliken Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro werden aufgefordert, ihr
staatliches Gebiet nicht als Basis für die Kriegsführung gegen die RH zur Verfügung zu
stellen.
Als Reaktion auf die Beschlüsse des kroatischen Parlaments hat die Europäische
Gemeinschaft in der Konferenz über Jugoslawien in Haag am 18. Oktober 1991 den Vertretern
der ehemaligen Jugoslawischen Teilrepubliken einen Entwurf über den Umbau Jugoslawiens zu

einer Gemeinschaft von souveränen Staaten vorgelegt. Das "Abkommen über die endgültige
Lösung der Jugoslawienkriese" bekannt auch als "Carrington-Plan", sah die "Gründung eines
freien und auf allumfassenden und über die Kontrollmechanismen verfügbaren Vereinbarungen
bezüglich des Schutzes der Menschenrechte beruhenden Verbandes von souveränen und
unabhängigen Staaten vor, im dessen Rahmen auch ein spezieller Status für bestimmte
Volksgruppen sowie die Anerkennung der darauf bestehenden Republiken innerhalb der
existierenden Grenzen gewährleistet werden". Dem vorgeschlagenen Plan stimmten alle
Republiken außer Serbien zu. Dann machte auch Montenegro unter Druck von Serbien seine
Zustimmung rückgängig, obwohl sein Präsident Momir Bulatović zuerst den Plan angenommen
hatte. Der Anklagevertreter bei dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige
Jugoslawien in den Haag Geoffrey Nice, behauptete, daß durch die serbische Ablehnung des
erwähnten Entwurfes am 18. Oktober 1991 keine Umorientierung Jugoslawiens hin zu einer
Konföderation mit besonderen Rechte für in Kroatien lebende serbische Volkgruppe stattfinden
könnte, was andererseits im Falle der serbischen Zustimmung (schon damals, Anm. des Autors)
ein schnelles Ende des Krieges und die Rettung von Tausenden von Leben bedeuten würde.7
So
besiegelte die Sturheit der serbischen politischen und der JNA-Führung das Schicksal
Jugoslawiens, und sein blutiger Zerfall konnte nicht mehr aufgehalten werden. Die RH setze dann
auf ein schnelleres Verfahren in Richtung der internationalen Anerkennung auf. Ihre Forderungen
begründete sie, unter anderem, mit den Bestimmungen der bis dahin gültigen Jugoslawischen
Verfassung – Verfassung der SFRJ von 1974, die durch die Affirmation der Staatlichkeit der
Teilrepubliken die Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker erlaubte. Dazu
beinhalteten die Bestimmungen der Verfassung der SR Kroatien von 1974 folgendes: "das
kroatische Volk gründete seinen Staat SR Kroatien unter der Berufung auf
Selbstbestimmungsrecht, einschließlich des Rechts auf Loslösung".8
Bis zum Ende des Jahres 1991 eroberte die JNA, unter deren Kommando auch die bewaffneten
Formationen der in Kroatien lebenden aufständischen Serben sowie die serbischen Freischärler aus
Serbien und Bosnien und Herzegowina standen, fast ein Drittel des kroatischen Staatsgebiets. Dabei
begangen die serbischen Extremisten zahlreiche Morde und Verbrechen an Kroaten und anderen
Nicht-Serben, aber auch an serbischer Bevölkerung, die die großserbische Politik ablehnte. Auf dem
eroberten Gebiet riefen die aufständischen Serben am 19. Dezember 1991 die "Republik Serbische
Krajina"9
mit der Hauptstadt Knin aus. Aus diesem unter Aufsicht der Aufständischen stehenden
Gebiet wurde die nicht-serbische Bevölkerung fast ganz vertrieben und ihr Eigentum zerstört oder
geplündert.
In der folgenden Zeit, nachdem die RH am 15. Januar 1992 international anerkannt und in
die Organisation der Vereinten Nationen (kurz OUN) aufgenommen worden war, versuchte die
Regierung der RH mit Hilfe von europäischer und Weltdiplomatie auf friedlichem Wege die
besetzten Teile ihres Territoriums zu reintegrieren. Die Führung der Krajina-Serben aber, unterstützt
durch Serbien und die SR Jugoslawien10, lehnte jeden Friedensvertrag, der eine Rückgabe des
besetzten Staatsgebiets in die staatsrechtliche Gewalt Kroatiens vorsah, immer wieder ab, obwohl
alle Resolutionen der OUN ausdrücklich davon ausgingen, daß diese Gebiete als "vorläufig besetzte
Teile des kroatischen Hoheitsgebiets" gelten. 11 Für Krajina-Serben gab es keine andere politische

Option, als die Errichtung eines neuen serbischen Staates und sein Anschluß an Serbien. Besonders
ein Zusammenleben mit Kroaten in demselben Staat kam nicht in Frage. Um die besetzten Teile
seines Territoriums zu befreien, mußte Kroatien dann doch beschränkte Militäroperationen
unternehmen.
Im April 1992 stoppte die Kroatische Armee einen Vorstoß der serbischen Verbände aus Bosnien
und Herzegowina in Richtung der Adriaküste, dessen Ziel die völlige Besetzung der südlichsten
Spitze Kroatiens war. Die kroatischen Soldaten durchbrachen dann die Blockaden um Dubrovnik.
Die mit der UNESCO12-Urkunde verliehene Altstadt von Dubrovnik wurde durch die Artillerie der
JNA von ihren Stellungen auf den umliegenden Bergen aus beschossen. Bis Ende Oktober 1992
konnte die Kroatische Armee das besetzte Territorium im Süden zurückerobern. Im Januar befreite
sie gemeinsam mit den Einheiten des Ministeriums des Inneren der RH das Hinterland von Zadar
und stellte durch die Aufstellung einer Pontonbrücke über Maslenica-Schlucht die
Verkhersverbindungen zwischen Norden und Süden Kroatiens her. Die Übernahme des
Wasserkraftswerks "Peruča" in der Nähe der Stadt Sinj ermöglichte eine regelmäßige
Stromversorgung für Dalmatien. Im September 1993 befreiten kroatische Soldaten und Polizisten
die Hochburg Medak, bzw. die sog. Medak-Tasche nahe der Stadt Gospić, von welcher aus die
Krajina-Serben Gospić immer wieder angegriffen und verwüstet hatten.
Trotz militärischen Niederlagen, lehnte die Führung der Krajina-Serben Anfang 1995 den
Vorschlag der Vertreter der USA13, Russlands, Deutschlands und Großbritanniens ("Plan Z-4") über
eine politische Lösung der Krise in Kroatien ab. Der Vorschlag sah eine ausnahmslos breite
Autonomie für die serbische Bevölkerung in Teilen Kroatiens, wo sie eine Mehrheit bildete, vor (der
sog. UNPA-Sektor Nord und Süd, Umgebung von Glina und Knin).14 Diese Ablehnung zwang die
kroatische Führung eine neue Militär- und Polizeioperation zu unternehmen. Die kroatischen Kräfte
befreiten im Zeitraum zwischen 1. und 4. Mai 1995 im Verlaufe der Operation "Bljesak" (Blitz) die
besetzten Teile Westslawoniens. Als Vergeltung feuerten dann die Krajina-Serben am 2. und 3. Mai
die Raketen auf die Innenstadt von Zagreb und andere kroatische Städte ab. Durch diese feigen und
terroristischen Anschläge wurden in Zagreb sieben Menschen getötet und mehr als hundert verletzt.
Mit Raketen wurden das Kinderkrankenhaus, das Gymnasium in der Križanićeva Straße und andere
kulturelle Einrichtungen und Gebäude getroffen.15
Die Führung der Krajina-Serben setzte wie immer ihre kompromisslose Politik fort, mit der
Absicht den Rest des besetzten Territoriums der RH abzuspalten und zusammen mit unter serbischer
Kontrolle sich befindlichen Gebieten von Bosnien und Herzegowina an den geplanten einheitlichen
serbischen Staat anzuschließen. Als dieser Prozeß durch die Vorbereitung des Entwurfes der
"Verfassung der Vereinten Serbischen Republik" im Juli 1995 seinen Höhepunkt erreichte, war man
sich im klaren, daß das Problem der Besetzung nur mit einem neuen Militäreinsatz zu lösen wäre.
Die letzte Militär- und Polizeioperation, genannt "Oluja" (Sturm), wurde im Zeitraum von 4. bis 8.
August 1995 unternommen. Norddalmatien, die Lika, die Banovina und Kordun (insgesamt etwa
10.500 km2) wurden befreit. Die kroatischen Verbände stießen bis an die Staatsgrenze vor und
ermöglichten dadurch der Armee von Bosnien und Herzegowina die Durchbrechung der serbischen
Belagerung von Bihać. Auf diese Weise wurde eine ähnliche humanitäre Katastrophe und ein

ähnliches Massaker wie in Srebrenica, als im Juli 1995 die serbischen Truppen mehr als 8000
Bosniaken – bosnische Muslime - getötet haben, verhindert. Unter serbischer Besetzung blieb nur
noch der sog. UN-Sektor Ost, der die Baranja und einen Teil Westslawoniens und Westsyrmiens
(etwa 4,5 % des Gesamtterritoriums der RH) umfasste.
Neben der Befreiung seines eigenen Staatsgebietes trug Kroatien bedeutend auch der Befreiung
des okkupierten Territoriums von Bosnien und Herzegovina bei. So befreiten die kroatischen
Streitkräfte (Kroatische Armee und Kroatischer Verteidigungsrat) z.B. aufgrund des Abkommens
zwischen den Präsidenten der RH und Bosnien und Herzegowinas (Deklaration von Split vom 22.
Juli 1995) und aufgrund der Koordination mit der Armee von Bosnien und Herzegowina, etwa 1600
km² Ende Juli 1995 (Operation "Ljeto '95"/Sommer '95), etwa 2500 km² im September (Operation
"Maestral"/Mistral), und etwa 800 km² (Operation "Južni potez"/Südlicher Einsatz) des Südwestens
und Westens des Nachbarstaates im Oktober 1995. Bei allen diesen Operationen handelte es sich um
die Befreiung der unter serbischen Kontrolle stehenden Gebietsteile Kroatiens und Bosniens. Diese
Aktionen erzwangen auch die Unterzeichnung des Abkommens von Dayton im November 1995 und
damit auch das Ende des Krieges in den beiden Staaten, der mit der Aggression der JNA und der
serbischen paramilitärischen Verbände auf die RH angefangen hatte.
Nämlich, erst als die Führung der Krajina-Serben auf dem unter ihrer Kontrolle übriggebliebenen
Territorium der RH nach der Militäroperation "Oluja" und der Niederlagen der Armee der
Serbischen Republik in Bosnien und Herzegowina, die Schädlichkeit ihrer eigenen Politik und die
Entschlossenheit der Kroaten ihr Staatsgebiet zu befreien, begriffen hatte, stimmte sie den
vorgelegten Vorschlägen und einer friedlichen Lösung des Konflikts zu. So unterschrieben die
Vertreter der aufständischen Serben aus Ostslawonien, der Baranja und aus Westsyrmien in Erdut
am 12. November 1995 das "Grundlegende Abkommen über die friedliche Reintegration dieses
Gebiets in das staatsrechtliche Staatsgebiet der RH". Am selben Tag unterzeichnete der Vertreter der
Regierung der RH Hrvoje Šarinić das Abkommen in der Präsidentschaftsresidenz in Zagreb. 16
Das erwähnte Abkommen (“Erdutski”/Abkommen von Erdut), das durch zahlreiche
Zugeständnisse an die Krajina-Serben die Unzufriedenheit der aus diesem Gebiet vertriebenen
Kroaten hervorgerufen hatte, bewies die Konsequenz der kroatischen Politik in ihrem Bestreben,
die Probleme mit aufständischen Serben durch Verhandlungen und auf friedlichem Wege zu
lösen, auch wenn man schmerzvolle Kompromisse eingehen mußte. Das Abkommen über die
friedliche Reintegration Ostslawoniens, der Baranja und Westsyrmiens in das Staatsgebiet der
RH, wurde auch durch den UN-Sicherheitsrat am 23. November 1995 angenommen (Resolution
1023). Für die Dauer der erwähnten Friedenssicherungsmission bis 15. Januar 1998, als
kroatisches Donaugebiet (bzw. Ostslawonien, die Baranja und Westsyrmien) endlich wieder
unter die Kontrolle Kroatiens gestellt wurde, richtete der OUN-Sicherheitsrat (Resolution 1037
vom 15. Januar 1996) eine "Übergangsverwaltung der OUN in Ostslawonien" ein. Damit
übernahm Kroatien, einige Grenzkonflikte mit Nachbarstaaten ausgenommen, die völlige Gewalt
über seine international anerkannten Grenzen.
 
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