Falls du dich fragst, was es bedeutet findest du hier eine allgemeine Erklärung.
Bedeutung/Definition
1)
Völkerrecht: Straftat nach Artikel 6 des
IStGH-
Statutes, die alle Handlungen umfasst, welche objektiv darauf gerichtet sind, eine
nationale,
ethnische, rassische oder
religiöse Gruppe ganz oder zum Teil zu
vernichten, und die subjektiv bezüglich der Einzeltaten nach Artikel 6 des IStGH-Statutes
Vorsatz und außerdem die Absicht der vollständigen oder teilweisen Zerstörung der jeweiligen Gruppe in ihrer Eigenschaft als solcher erfordert
Was ist ein Genozid?
Juristisch werden unter Genozid – oder auch Völkermord – bestimmte Handlungen verstanden, die darauf abzielen, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Das heißt konkret, dass es auch dann ein Genozid sein kann, wenn gar nicht gemordet wird.
Vielleicht definiert Ihr einen Genozid, wenn auch der letzte Albaner oder Bosnier verreckt sind.