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LGBT-Torte vs. Glaubensfreiheit

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 33246
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Ich bin...

  • ...Team Torte. Der Konditor hat kein Recht, Kunden aus in ihrer Person liegenden Gründen abzuweisen.

  • ...Team Konditor. Das Paar hat keinen Anspruch darauf, dass das Backen erzwungen wird.


Die Ergebnisse sind erst nach der Abstimmung sichtbar.
G

Gelöschtes Mitglied 33246

Guest
Hallo zusammen,

was ist das denn für ein komischer Titel? Ich weiss, mir ist aber tatsächlich kein Besserer eingefallen. Folgende Situation (vereinfacht und leicht abgeändert, aber in Anlehnung an den Fall "Masterpiece Cakeshop v. Colorado Civil Rights Commission"):

Eine Konditorei bietet individuell hergestellte Hochzeitstorten für heiratende Paare an. Eines Tages kommen zwei Männer in den Shop und wollen die Bestellung für eine solche Torte aufgeben. Als der Konditor feststellt, dass es sich um ein schwules Pärchen handelt, teilt er ihnen mit, dass er aufgrund seiner Religion leider keine Torten für gleichgeschlechtliche Ehepaare anbieten könne. Die beiden Herren wenden sich im Anschluss an eine Kommission, die zur Überprüfung von Grundrechtsverletzungen zuständig ist, wobei angefügt werden muss, dass Grundrechte (oder Bürgerrechte) in vielen Staaten der USA nicht nur zwischen Staat und Bürger wirken (was in Europa die Regel ist), sondern auch Private unmittelbar für derlei Verletzungen verantwortlich gemacht werden können oder ihnen allenfalls eine Schutzpflicht zukommt.

Nach einigen völlig erfolglosen Vermittlungsversuchen genannter Kommission wurde die Konditorei verklagt. Die Kläger erhielten in den ersten beiden Instanzen Recht; indem sich der Konditor geweigert habe, ihnen eine Hochzeitstorte zur Verfügung zu stellen, weil sie schwul sind, habe er entsprechende Diskriminierungsverbote verletzt. Das Urteil hatte mithin aber auch einen vollstreckbaren Teil: die Torte ist zu backen, andernfalls die Lizenz für den Betrieb des Konditorei entzogen werde.

Der Beklagte zog den Fall an den Supreme Court, welcher wiederum entschied, dass die Vorinstanzen diverse Rechte des Beklagten, darunter die Religions- und Gewissensfreiheit, die Meinungsäusserungsfreiheit und seine Vertragsfreiheit (u.a. das Recht, mit anderen Privaten Verträge schliessen zu können, es aber nicht zu müssen) verletzt haben.

Auch wenn wir in Kontinentaleuropa eine etwas andere Rechtstradition haben, bitte ich euch, diese Fragen zu beantworten und, wenn möglich, zu begründen:

1. Hat das Oberste Gericht richtig entschieden?
2. Soll der Staat Private (also euch) dazu zwingen können, mit anderen Personen Verträge (vorliegend ein Werk- oder Kaufvertrag über eine Torte) einzugehen?*
3. Falls ihr die zweite Frage mit "ja" beantwortet habt: was, wenn ein an historischer Kunst Interessierter einen zufällig jüdischen Bildhauer damit beauftragen will, ihm ein bestimmtes Hakenkreuz nachzubilden?

*Eine begrenzte Kontrahierungspflicht besteht auch in Europa, in der Regel betrifft diese aber grössere Unternehmen, die essentielle Dienstleistungen oder Produkte anbieten (z. B. einen Lebensmittelhändler) und diesbezüglich eine örtliche Monopolstellung innehaben. Eine Weigerung der Vertragsschliessung würde für die anderen Person damit erhebliche Nachteile nach sich ziehen (indem sich der einzige Rewe in einem abgeschiedenen Dorf weigert, einer bestimmten Person Brot zu verkaufen).
 
Die Entscheidung ist korrekt, alleine schon aus praktischen Gründen, wenn jemand (Privatperson, Kleinunternehmer) etwas nicht will ist es schwer ihn zu zwingen, oder er könnte sich rächen und die Torte schlecht ausführen, er könnte die Auslieferung verzögern oder reinrotzen. Etwas anderes sehe ich es wenn der Bäcker ihnen den Zutritt verwehrt oder es grundsätzlich ablehnt sie zu bedienen weil sie Homo sind, dann sollte man ihn zu einer fetten Geldstrafe verdonnern oder seinen Laden schließen.

Sollen die beiden Pfeifen sich einen anderen Bäcker suchen statt zu klagen, jetzt stehen sie dumm da, zurecht.
 
Nun, wenn Woke, MeToo und weitere SJW´s zu sehr einfluss in der Gesellschaft haben, kann sowas passieren. Was das Einhorn @Ivo2 dazu sagt :greco:

Es ist ohne groß zu diskustieren eindeutig, dass die Konditorei nicht hätte verklagt werden dürfen.

Als erstes existierte zur der Zeit, als die Konditorei den Auftrag abgelehnt hat, dieses Gesetz gar nicht, wodurch schon mal die Rechtsgrundlage entbehrt wäre. Dazu kommt noch, dass es deutlich nicht um einen Fall der Diskriminierung handelt, da die Konditorei die Kläger ansonsten auch Bedient hätte. Dazu kommt noch die Schaffungsfreiheit die jeden Künstler (auch wenn es Zuckerwaren sind) frei stehen.

Auch ist es so, dass die Relativierung von Klägern über die Religiöse Überzeugung einfach schwachsinn ist und der vergleich mit den Holocaust und dessen Hintergrund nicht nur ethisch-moralisch übertrieben ist, sondern auch unverhältnismäßig. Die Unverhältnismäßigkeit ist nämlich darin begründet, dass das Christentum an sich nichts gegen eine Freiheitliche Demokratische Grundordnung hat, während es der Nationalsozialismus entscheident tut.

Ab dem Part, als es nämlich mit der Judenvernichtung angeführt wurde habe ich aufgehört zu lesen, einfach weil mir das sowas von zu blöd ist.

Ausserdem herrscht eine Marktwirtschaft, was bedeutet, dass die Kläger auch einfach zu anderen Konditoreien hätten gehen können. Es scheint auch so, dass die Zuckerbäckerei dort auch als Kunsthandwerk gesehen wird, wodurch man auch noch den eigensinn der Künstler zu beachten hat.

Und nein der Staat hat dazu nicht das recht leute zu Verträgen zu zwingen, jedoch aber bestehende Verträge zu regeln durch Gesetze beispielsweise.
 
Nun, wenn Woke, MeToo und weitere SJW´s zu sehr einfluss in der Gesellschaft haben, kann sowas passieren. Was das Einhorn @Ivo2 dazu sagt :greco:

Es ist ohne groß zu diskustieren eindeutig, dass die Konditorei nicht hätte verklagt werden dürfen.

Als erstes existierte zur der Zeit, als die Konditorei den Auftrag abgelehnt hat, dieses Gesetz gar nicht, wodurch schon mal die Rechtsgrundlage entbehrt wäre. Dazu kommt noch, dass es deutlich nicht um einen Fall der Diskriminierung handelt, da die Konditorei die Kläger ansonsten auch Bedient hätte. Dazu kommt noch die Schaffungsfreiheit die jeden Künstler (auch wenn es Zuckerwaren sind) frei stehen.

Auch ist es so, dass die Relativierung von Klägern über die Religiöse Überzeugung einfach schwachsinn ist und der vergleich mit den Holocaust und dessen Hintergrund nicht nur ethisch-moralisch übertrieben ist, sondern auch unverhältnismäßig. Die Unverhältnismäßigkeit ist nämlich darin begründet, dass das Christentum an sich nichts gegen eine Freiheitliche Demokratische Grundordnung hat, während es der Nationalsozialismus entscheident tut.

Ab dem Part, als es nämlich mit der Judenvernichtung angeführt wurde habe ich aufgehört zu lesen, einfach weil mir das sowas von zu blöd ist.

Ausserdem herrscht eine Marktwirtschaft, was bedeutet, dass die Kläger auch einfach zu anderen Konditoreien hätten gehen können. Es scheint auch so, dass die Zuckerbäckerei dort auch als Kunsthandwerk gesehen wird, wodurch man auch noch den eigensinn der Künstler zu beachten hat.

Und nein der Staat hat dazu nicht das recht leute zu Verträgen zu zwingen, jedoch aber bestehende Verträge zu regeln durch Gesetze beispielsweise.
Ivo hält sich aus dem Thread raus, also lass bitte deinen Schwachsinn. Deine Gesinnung ist an Peinlichkeiten nicht zu überbieten und dazu noch deine Frauenfeindlichkeit, also unterlass eine Erwähnung von mir.
Danke und denke immer daran

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Ich würde mich nicht als Homophob bezeichnen weil Phobie bedeutet irrationaler Hass oder Furcht, und ich habe nichts gegen Homosexuelle. Ich glaube sie haben einen "Vogel" wenn sie glauben sie müssen einen anderen Mann oder als Frau eine andere Frau heiraten, das würde ich einfach abschaffen gesetzlich. Da bin ich aber nicht homophob, denn für ist das ein Prinzip sowie eine Person nicht einen Stuhl heiratet oder ein Tier. In Indien hab ich mal gelesen gibt es Frauen die heiraten Hunde. Da denk ich mir die haben einen Vogel, das man nicht gut finden oder ermutigen.


Und wenn jemand Homosexuell ist, ist es Christlich nicht das er Stolz, Eitel, ist usw. (weil Stolz, Eitelkeit usw. ist eine Sünde, die erste Sünde die der Satan begangen hat als er sich gegen Gott aufgelehnt hat und aus dem Himmel vertrieben wurde, Pride ist ein totall Anti-Christliches Konzept und da sprech ich nocht nichmal davon ob Homosexualität an sich eine Sünde ist). Christlich wäre es das er einkehrt und demütig wird angesichts seiner Veirrung bzw. Fehlers und Buße tut. Ich halte das nicht für intolerant oder hass, es ist einfach eine Tugend bzw. Prinzip so ähnlich ist das als wenn jemand zu Geizig ist und dann Demütig wird, das er da was falsch macht. Auch Geiz ist ein Charakterzug der vielleicht zur Person gehört, das in der Person drinn ist, weil er ist eben von Natur aus Geizig.
 
Ich bin Team Konditorei. Die Schwulen praktizieren eine sexuelle Perversion, und es ist normall wenn sie sich von solchen Leuten unwohl fuehlen.

Wenn die Schwulen diesen Kampf gewinnen, so koennte auch Pedos und Transen auch solche Torten von ihnen fordern.

Doch anderseitz haette ich nicht so geregelt wie die Konditoreien in diesen Beispiel. Wenn die Homos die Torte wollen dann sollte man die Preis aus eine abnormalle Summe erhoehen. Zum Beispiel auf eine oder zwei million dollar. Die Homos muessten entweder zahlen oder von die Konditorei abhauen.
 
Ich bin Team Konditorei. Die Schwulen praktizieren eine sexuelle Perversion, und es ist normall wenn sie sich von solchen Leuten unwohl fuehlen.

Wenn die Schwulen diesen Kampf gewinnen, so koennte auch Pedos und Transen auch solche Torten von ihnen fordern.

Doch anderseitz haette ich nicht so geregelt wie die Konditoreien in diesen Beispiel. Wenn die Homos die Torte wollen dann sollte man die Preis aus eine abnormalle Summe erhoehen. Zum Beispiel auf eine oder zwei million dollar. Die Homos muessten entweder zahlen oder von die Konditorei abhauen.
Halt dein Maul.
 
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