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Mädchen verleitet Männer zur Pädophilie und kriegt Geld dafür

Zurich

Der Lustmolch
Um es kurz zu fassen.
15-jähriges Mädchen ist im Internet auf Männersuche für Sexabenteuer. Mit Sprüchen wie: "Wer hat Lust auf eine Jungfrau" lockte sie die Männer. Natürlich nahm sie auch Geld entgegen. Mit drei Erwachsenen Männern hatte sie mehrmals Sex, zu Hause, im Hotel, im Auto und ohne Kondom und diversen sexuellen Experimenten und Praktiken. - Der Knackpunkt: Alle Sachen geschahen auf ihren Wunsch. Sie wollte diese Sachen explizit resp. war auf der Suche danach.

Nun verurteile ein Gericht die Volljährigen und Erwachsenen Männern zu Bussen zwischen zwischen 18'9000 und 39'000 Franken, so wie zusätzliche Gebührengelder. Einen Grossteil davon müssen sie dem Mädchen als Entschädigung zahlen.

Das Mädchen selber kam straffrei davon:


Ganze Story:
Drei Luzerner für Sex mit Chat-Bekanntschaft (15) verurteilt: «Wer hat Lust auf eine Jungfrau?» | Blick







Vor paar Tagen machte diese Meldung durch die Schweiz Schlagzeilen. Eine 16-Jährige ist auf der Jagd nach Sugar-Daddys:
20 Minuten - «Ich mag Sex brutal gern» - News
 
Was die Männer gemacht haben, das war ohne wenn und aber rechtswidrig. Aber die Mädchen müssen auch bestraft werden!!!!!

Aber es gab in der Vergangenheit vermehrt Fälle, wo sogenannte "Junge Erwachsene" (nach CH-Gesetz: unter 25 Jahre), fast nur Männer, verurteilt wurden, weil sie was mit Minderjährigen hatten. Darunter waren auch 19- und 20-jährige.
Das Problem war oft (in diesen Fällen) ähnlich. All diese jungen Männern hatten diese Frauen in Clubs kennengelernt, in denen man eigentlich unter 18 Jahren gar nicht reinkommen kann. Trotzdem finden sich in CH-Clubs vermehrt sogar 14- oder 15-jährige Mädchen. Männer unter 18 kommen schwer irgendwo rein. Die Verantwortung liegt zwar hier primär bei den Türstehern, denn die Gäste können unmöglich bei jeder Bekanntschaft im Club jedes Mal im alkoholisiertem Zustand den Ausweis verlangen, und trotzdem will es das Gesetz so; Fazit: Die Männer sind laut Gesetz selber schuld und tragen die volle Verantwortung. Nicht die Türsteher. Wenn also ein 19-jähriger Mann im Club für Ü18 eine 15-jährige (die gar nicht dort sein durfte) sexuell anfasst (am Arsch packen genügt, laut Gesetz), macht er sich wegen Pädophilie strafbar, das Mädchen nicht.
 
Und? Was daran unklar? Es ist und bleibt ein minderjähriges Mädchen, was die Kerle alle gewusst haben durften. Es ist an den Erwachsenen zwischen Recht und Unrecht unterscheiden
 
Urteil ist unklar.

Richtig wäre es einfach die Männer zur Gefängnisstrafen zu verurteilen und nicht Sie noch mit so hohe Summen zu belohen... Schadensersatz ect ect
 
„In der Schweiz liegt das Schutzalter bei 16 Jahren. Unterhalb dieser Altersschwelle ist eine sexuelle Handlung nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.[SUP][15]

Quelle: Wikipedia - die freie Enzyklopädie

Somit ist es, rechtlich gesehen, tatsächlich die Schuld des Erwachsenen, wenn er sexuellen Kontakt mit dem Mädchen hatte. Das ist komplett unabhängig davon zu sehen, ob die Mädchen eigentlich aussehen, als wären sie 20, ob sie es wollten, etc..
Natürlich ist es nicht gerade das romantischste, den Personalausweis zu fordern, aber ihre Tat ist nun einmal auch kein Kavaliersdelikt.

[/SUP]
 
„In der Schweiz liegt das Schutzalter bei 16 Jahren. Unterhalb dieser Altersschwelle ist eine sexuelle Handlung nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.[SUP][15]

Quelle: Wikipedia - die freie Enzyklopädie

Somit ist es, rechtlich gesehen, tatsächlich die Schuld des Erwachsenen, wenn er sexuellen Kontakt mit dem Mädchen hatte. Das ist komplett unabhängig davon zu sehen, ob die Mädchen eigentlich aussehen, als wären sie 20, ob sie es wollten, etc..
Natürlich ist es nicht gerade das romantischste, den Personalausweis zu fordern, aber ihre Tat ist nun einmal auch kein Kavaliersdelikt.

[/SUP]
Ich weiss.... Wenn ein 19-Jähriger Teenager etwas mit einer 15-jährigen Teenagerin hat, kann er wegen Pädophilie verurteilt werden. So will es das Gesetz.
 
Und? Was daran unklar? Es ist und bleibt ein minderjähriges Mädchen, was die Kerle alle gewusst haben durften. Es ist an den Erwachsenen zwischen Recht und Unrecht unterscheiden
Cobra.... Ich war auch mal 18, 19, 20. Im Ausgang tonnenweise Minderjährige Mädchen in den Clubs. Die wissen ganz genau, was sie tun, was sie wollen,....etc... Die meisten hatten schon sehr lange vor dem den ersten Sex, ja schon einige Männer und nicht wenige hatten alles mögliche ausprobiert (Dreier, Gruppensex,...etc...) und Drogen und Alk nehmen sie auch wie die Grossen. Teenager sind keine Kinder!

- Wenn du glaubst, dass es keine Minderjährigen Teenagerin gibt, die sehr aufdringlich auf Sex pochen können, und es unbedingt wollen, dann lebst du in einer Traumwelt. Ich sage nicht, dass alle Teenagerinen so sind, aber es gibt auch solche. Und wenige sind es nicht!

Ich gebe Dir zwar recht, dass man die Erwachsenen verurteilen sollte, wegen sexuellen Handlungen an Kindern. Doch müsste das Gesetz dringendst Geändert werden:
- Differenz-Alter von 3 auf 6 Jahre erhöhen
- Verleitung zu sexuellen Handlungen seitens des "Opfers" (falls es nicht nur nicht nur im gegenseitigen Einverständnis geschah, sondern falls sie es wirklich wollte und darauf pochte). Es gibt eben so was, dass nennt sich Jungendstrafrecht. Und wer andere zu illegalen Handlungen verleitet, ist mitschuldig!!!

Es kann nicht sein, dass immer nur die Männer verurteilt werden und die Teenie-Mädchen nicht nur ungeschoren davonkommen sondern auch Entschädigungsgelder in hohen Summen erhalten.

Die alten Säcke, die solche Gesetztes-Gebungen machen, sollten lieber mal ins Nachleben bzw. Ausgang gehen und sich ein Bild vor Ort machen, damit sie sehen, wie das zu und her geht!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bis vor kurzem war Sex mit 16jährigen in der Schweiz erlaubt. Im Liechtenstein ist es glaub immer noch erlaubt wenn ich mich nicht irre.

Aber dass sie nur eine Geldbusse bekommen findi ez schon etwas wenig. Die hätten in den Knast sollen und zwar für ein paar Jahre. Dem Mädchen hätte ich keine Genugtuung bezahlt das sie den Sex ja wollte also wird damit nur ein Anreiz geschaffen dass andere Mädchen siche ebenfalls anbieten und dann vor Gericht motzen und abkassieren... Schweizer Gerichte sind bekannt für ihre Kuschelnummer. Da arbeiten solche tolleranten Indiana Jones :D
 
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