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Makedonci

Jastreb

Cetnik
wie sind bei euch die vorschriften zum öffentlichen führen einer waffe?

welche abkommen habt ihr mit serbien wenn es darum geht mit einer schusswaffe die grenze zu passieren?


danke im vorraus!
 
Du alter Waffennarr du.
Keine zwanzig Jahre alt aber sich mit Schusswaffen aufgeilen.....
 
Wie in jedem anderen Land wird es auch in Mazedonien sein entweder du hast irgend einen Waffenschein und eine Bewilligung für das Ausführen der Waffen (Sowas gibts sicher). Automatische und halbautomatische Waffen sind aber ausgeschlossen die darf kein Bürger besitzen geschweige dem ausführen.
 
Wieso interessiert dich das ?

Willst du Waffen schmuggeln oder was ?

wenn ich schmuggeln wollen würde, würde ich wohl kaum nachfragen... :rolleyes:

Wie in jedem anderen Land wird es auch in Mazedonien sein entweder du hast irgend einen Waffenschein und eine Bewilligung für das Ausführen der Waffen (Sowas gibts sicher).

schein ist vorhanden...es geht nicht um die ausfuhr... das gut wird ins land eingefahren und wieder ausgefahren... warte schon seit tagen auf ne antwort vom aussenministerium......


.....halbautomatische Waffen sind aber ausgeschlossen die darf kein Bürger besitzen geschweige dem ausführen.

quatsch....


hat keiner ne antwort oder erfahrung? von so vielen balkano's......
 
wenn ich schmuggeln wollen würde, würde ich wohl kaum nachfragen... :rolleyes:



schein ist vorhanden...es geht nicht um die ausfuhr... das gut wird ins land eingefahren und wieder ausgefahren... warte schon seit tagen auf ne antwort vom aussenministerium......




quatsch....


hat keiner ne antwort oder erfahrung? von so vielen balkano's......

Was willst du überhaupt mit Kalaschnikows Hasen jagen bestimmt nicht oder ?:D
 
Was willst du überhaupt mit Kalaschnikows Hasen jagen bestimmt nicht oder ?:D

Was für Kalaschnikows? :confused:


"Für Personen, die keinen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt als zuständige Behörde für die Erteilung von Verbringungs- und Mitnahmeerlaubnissen
  • die Behörde (Ordnungs- oder Landratsamt), in deren Bezirk diese Personen sich aufhalten oder aufhalten wollen (z.B. Ort der Jagd oder der Veranstaltung) oder,
  • soweit sich dies, wie beispielsweise bei der Durchfuhr, nicht genau ermitteln lässt, die Behörde, in deren Bezirk der Grenzübertritt erfolgt."
gilt das gleiche für mazedonien?
 
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