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Minderheiten in Griechenland *für absolut-relativ*

Da hast du eine Warnung kassiert, weil klar war dass du bloß damit provozieren wolltest. Du hattest dich vorher mit Albanernern gestritten und postet dann einen Artikel nach dem anderen in denen Albanien schlecht wegkam und hast nicht damit aufgehört obwohl sich alle Albaner beschwert haben und dich darum gebeten haben. Eine echte Diskussion hast du auch nicht angefangen.

Also stell dich jetzt nicht noch dümmer an als du ohnehin schon bist! Kapierst du denn nicht, dass AR dich bloß darum bittet jetzt scheiße zu bauen...

Wenn dir soviel daran liegt ARs angebliches Interesse an diesem Thema zu befriedigen, dann schicke ihm einfach eine PN mit deinen Quellen, wenn du schon so große Angst hast deswegen eine Verwarnung zu kassieren.
Wirst mich verwarnen wenn ich ganz gechillt da paar Texte poste?
 
Hauptsache mal was negatives über dein Land und schon ists "Dreck" wa? :D

Okay...und ich hoffe ihr vergleicht das wieder nicht mit der Türkei wie in allen anderen Threads.

Es geht lediglich NUR um Griechenland und nicht um "Vergleich Türkei-Griechenland"...
 
Anfang des Jahres, am 28. Januar 2007, beging die nordgriechische Hafenstadt Thessaloniki den alljährlichen Holocaust-Gedenktag. Politiker und Vertreter der jüdischen Gemeinde pilgerten zum Denkmal für die ermordeten Juden der Stadt. Sie legten Kränze nieder, hielten Reden und stellten fest, dass die Einwohnerschaft auch in diesem Jahr wenig Interesse zeigte. Dabei war Thessaloniki noch vor hundert Jahren eine hauptsächlich von jüdischem Leben geprägte Stadt. Auswanderungsbewegungen und Deportationen während des Zweiten Weltkrieges beendeten dieses Kapitel der Stadtgeschichte. Eine kurze Spurensuche: «Hier gleich links befindet sich die Synagoge. Ich kenne die Gegend. Hier habe ich als Kind gewohnt und in den Straßen gespielt.» Der hilfsbereite ältere Herr mit den grauen Haaren und der modischen Brille führt zielsicher zur unscheinbaren und von einem Polizisten bewachten Synagoge. Sie liegt in der Syngrou-Straße, im geschäftigen Zentrum Thessalonikis. Es ist Schabbat, und dennoch finden sich keine Beter ein. «Die Synagoge wird nur noch sporadisch genutzt, beispielsweise an den Hohen Feiertagen», erklärt der freundliche Polizist vor dem Hauptportal und legt für ein paar Minuten seinen Roman beiseite. Wir stehen vor einer der drei verbliebenen Synagogen der Stadt. Vor dem Zweiten Weltkrieg repräsentierten 40 Gebetshäuser das jüdische Gemeindeleben. Sie sind weitestgehend aus dem Stadtbild verschwunden. Der Schutzmann empfiehlt den Besuch des nahe gelegenen Gemeindezentrums. Eine genaue Adresse kann er allerdings nicht angeben und diesbezüglich stößt auch die Ortskenntnis des netten älteren Herrn an ihre Grenzen.

Tatsächlich liegt das Gemeindezentrum versteckt im ersten Stock oberhalb einer wenig einladenden Einkaufspassage nur ein paar Häuserblöcke entfernt. Es ist über die Tsimiski-Straße 24 erreichbar, der Zugang ebenfalls von Polizisten gesichert.

«Jüdische Zeitung» :: Das verborgene «Jerusalem des Balkans»
 
Vorfälle JUDEN
ab 2003
10.10.2003 Griechenland – Mahnmal in Ionnina geschändet.
4.8.2003 Griechenland – Synagoge in Ioannina geschändet.
1.2.2003 Griechenland – Mahnmal in Thessaloniki geschändet.


http://www.honestly-concerned.org/In...e_Vorfalle.pdf


______________________________________________________________________________

http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden...mitismus3.html

Im Juli gelangte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig zu dem Urteil, dass Griechenland im Fall von Mehmet Agga gegen Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hatte
. Mehmet Agga war von der Gemeinde Xanthi zu ihrem obersten Geistlichen gewählt, in dieser Funktion offiziell aber nicht anerkannt worden. Im Jahr 1997 hatte ihn ein griechisches Gericht auf der Grundlage von Paragraph 175 des Strafgesetzbuchs der »Anmaßung der Funktion eines Geistlichen einer bekannten Glaubensgemeinschaft« für schuldig befunden.

2007
Roma-Familien wurden weiterhin gezwungen ihre Häuser zu räumen, damit diese zum Abriss freigegeben werden konnten. Diese Zwangsmaßnahmen erfolgten unter Verletzung internationaler Menschenrechtsstandards und stellten einen Verstoß gegen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Gesetze zur Beseitigung der Diskriminierung dar.


In Patras wurden im Rahmen einer von der örtlichen Stadtverwaltung durchgeführten »Säuberungsaktion« am 23. und 24. Juni elf von rund 20 Häusern, die legal in Griechenland lebenden albanischen Roma gehörten, abgerissen. Zum Zeitpunkt des Abrisses befand sich in einem der Häuser noch der Besitz einer Familie. Es lagen außerdem Berichte darüber vor, dass am 21., 23. und 24. Juni in Patras Brandanschläge gegen die Roma-Siedlung verübt worden waren. Eine Untersuchung dieser Vorfälle schien bis Ende 2005 nicht stattgefunden zu haben.

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Greek Helsinki Monitor sollen lokale Schulbehörden auf Roma-Eltern, deren Kinder eine Grundschule in Psari außerhalb von Athen besuchten, Druck ausgeübt haben. Sie verlangten von den Eltern, in einer schriftlichen Erklärung die Versetzung ihrer Kinder in eine andere schulische Einrichtung zu beantragen, an der ausschließlich Roma-Kinder unterrichtet wurden und die von der Roma–Siedlung, in der die Familien lebten, weit entfernt lag. Berichten zufolge hatten Eltern anderer Kinder mit rassistisch motivierten Protesten den Ausschluss der Roma-Kinder aus der Grundschule in Psari gefordert.

Die Behörden weigerten sich nach wie vor, Angehörigen der muslimischen Bevölkerung in Westthrakien die griechische Staatsbürgerschaft erneut zu erteilen. Gemäß einem 1998 außer Kraft getretenen Gesetz konnte griechischen Staatsangehörigen, die keine ethnischen Griechen sind, die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn sie nach Mutmaßung der Behörden in ein anderes Land ausgewandert waren. Auf einige Angehörige der muslimischen Minderheit in Westthrakien trafen diese Bestimmungen zu, da sie zu irgendeinem Zeitpunkt ihres Lebens Griechenland verlassen und damit ihre Staatsbürgerschaft eingebüßt hatten. Infolgedessen wurden sie als »Nichtstaatsbürger« eingestuft. In den meisten Fällen unterließen es die Behörden, die Betroffenen rechtzeitig über die Entscheidung hinsichtlich des Verlusts der Staatsbürgerschaft zu informieren. Die verspätete Mitteilung hatte zur Folge, dass sie die Frist zur Einreichung einer Widerspruchsklage nicht einhalten konnten. Personen, die nicht im Besitz der griechischen Staatsbürgerschaft sind, hatten keinen Anspruch auf staatliche Leistungen wie Sozialleistungen oder Rentenzahlungen.




Nach offizieller griechischer Lesart gibt es keine "türkische" Minderheit sondern nur eine "muslimische". Es war daher eine kleine Sensation, als Außenminister Papandreou in diesem Zusammenhang nicht von "griechischen Muslimen" sondern von der "türkischen Minderheit" sprach. Auch die im griechischen Gesetz festgeschriebenen Benachteiligungen sind fast alle nach und nach beseitigt worden. Die Ungleichbehandlung ist jedoch bereits so stark institutionalisiert, dass sich die Reformen im Alltagsleben der Türken kaum niederschlagen.

Seit spätestens dem 14. Jahrhundert siedeln ethnische Türken in Thrakien. Unter dem Lausanner Vertrag von 1923 wurden der Minderheit weitgehende Rechte eingeräumt. Auf dem Rücken der türkischen Minderheit wurde jedoch - insbesondere seit 1963 - der politische Konflikt zwischen der Türkei und Griechenland ausgetragen. Dies und die kontinuierliche Benachteiligung der Türken im griechischen Alltag hat zur relativen Unterentwicklung dieser Minderheit geführt. Die wenigen Schulen, an denen in Türkisch unterrichtet wird, sind überfüllt. Jahrelang wurden Türken, die in der Türkei ein Studium abgeschlossen haben, nicht in den Schuldienst eingestellt. Die Qualität des Unterrichts ist daher unbefriedigend, so die Betroffenen. Die Schulbücher sind vollkommen veraltet. Angehörige der türkischen Minderheit beklagen zudem, dass sie verstärkt von der Polizei kontrolliert würden, dass ihre Meinungsfreiheit eingeschränkt würde.

Ein großer Fortschritt in der griechischen Behandlung der Türken war die Abschaffung des Artikel 19 des griechischen Zivilgesetzbuchs am 11. Juni 1998. Auf seiner Grundlage war 60.000 Bürgern Griechenlands zwischen 1955 und 1998 die Staatsbürgerschaft entzogen worden. Die meisten von ihnen waren türkischstämmige Griechen. So wurde versucht, die demographische Balance in Thrakien zu Gunsten der ethnischen Griechen zu verschieben. Allerdings erhielten die Ausgebürgerten keineswegs ihre Bürgerrechte zurück. Denn, so die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch in ihrem Menschenrechtsreport "The Turks of Western Thrace" (1999), die Abschaffung des Artikel 19 ist nicht rückwirkend gültig. Wer einmal ausgebürgert ist, hat also keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung. Nach Schätzungen von Human Rights Watch gibt es demzufolge noch etwa 1.000 bis 4.000 Staatenlose in Griechenland. Die große Mehrheit der auf Grundlage von Artikel 19 Ausgebürgerten wanderten überdies aus und hat inzwischen die Staatsbürgerschaft anderer Staaten angenommen. Staatenlose werden in sozialen Belangen stark benachteiligt. So profitieren sie nicht vom staatlichen Gesundheitssystem und können nur unter Auflagen die staatlichen Schulen besuchen.

Auch die im Lausanner Vertrag garantierte religiöse Autonomie wird systematisch eingeschränkt. So werden z. B. Muftis in Verletzung des Lausanner Vertrages vom Staat eingesetzt, die von der Gemeinde gewählten Würdenträger hingegen schikaniert. Der 1990 von seiner Gemeinde gewählte Mufti von Xanthi wurde seit 1993 in bislang mehr als 80 Verfahren zu einer Gesamtstrafe von 139 Monaten verurteilt. Prozesse, die von Vertretern der türkischen Minderheit gegen die Einsetzung von Muftis durch den Staat angestrengt werden, werden immer wieder verzögert.

Quellen: Human Rights Watch: The Turks in Western Thrace, Januar 1999, Hugh Poulton: "The Balkans, Minorities and Governments in Conflict, 1993, Tagesanzeiger, 8.10.1998 "Außenseiter der griechischen Gesellschaft, Sevasti Trubeta: Die Konstitution von Minderheiten und die Ethnisierung sozialer und politischer Konflikte. Eine Untersuchung am Beispiel der im griechischen Thrakien ansässigen Moslemischen Minderheit, Prof. Dr. Faruk Sen, Zentrum für Türkeistudien, Essen: "Kurzbericht über die Lage der türkischen Minderheit in Griechenland, 1.12.2000



ist nur eine Zusammenfassung. Sollte als Information dienen.
 
WIEDERSTAND UND REPRESSION IN GRIECHENLAND


[h1] Übersicht bewaffneter Aktionen von ELA [/h1]
1975
29. April 1975: Brandanschläge auf 8 us-amerikanische Autos in Elefsina - ELA<
20 Juli 1975: Brandanschläge auf nationales Tourismusbüro in Vula und Vuliagmeni - ELA<

1. November 1975: Bombenanschlag auf PIX-Kaufhäuser in Athen - ELA<

1976
29. Januar 1976: Sachschaden auf einer Ausstellung der Industrie Pitzos in Athen - ELA
27. Februar 1976: Anschlag auf American Express und Chase Manhattan Bank - ELA
6. März 1976: Brandsätze zerstören 6 Busse und verursachen Schäden an weiteren 8 Bussen der Athener Verkehrsbetriebe, gegen die Privatisierung der Athener Verkehrsbetriebe - ELA
2. April 1976: Anschlag auf die Zentrale der American Expressbank in Athen - ELA
10. September 1976: Brandsatz, der nicht gezündet hat auf Büros der Industrie und Handelskammer - ELA
11. September 1976: Anschlag auf Büro der Firma Skalistiri (zur Unterstützung von Streiks) - ELA
14. Oktober 1976: Anschlag auf zwei Geschäftstellen von Siemens in Athen - ELA
13. November 1976: Anschlag auf eine Baustelle für ein Büro der polizeilichen Sondereinheiten - ELA
13. November 1976: fehlgeschlagene Bombenanschläge auf LKWs und Automaten von PIX und Coca Cola - ELA
1977
15. Januar 1977: Brandanschlag auf Kino Atticon in Piräus gegen den Entebbe-Film - ELA
12. Februar 1977: Anschlag auf Kino das den Film "Einer flog über das Kuckucksnest" gezeigt hat - ELA
20. Febuar 1977: Anschlag auf das Warenlager der Firma Stasinopoulou - ELA
22. Febuar 1977: Anschlag auf Geschäft der multinationalen Firma Pessine - ELA
30. März 1977: 14 amerikanische Autos abgebrannt in verschiedenen Gebieten Athens - ELA
2. Mai 1977: Sachschaden auf das Gebäude der Firma Skaistiri und fehlgeschlagener Angriff auf das Gebäude Bodosakis Brandanschläge - ELA
14. Juli 1977: Bombenanschlag auf Filialen von American Express - ELA
9.Oktober 1977: Bombenanschlag auf amerikanischen Offiziersclub der Militärbasis in Athen - ELA
20. Oktober 1977: versuchter Brandanschlag auf Siemens gegen die Morde in Stammheim, bei der Schiesserei kam Christos Kassimis ums Leben (Gründungsmitglied der ELA) - ELA
15. November 1977: Brandanschlag auf das Büro der faschistischen Partei - LEA > "Volksrevolutioärer Kampf"
20.November 1977: zwei Bomben gegen Bosch und ein Brandanschlag auf Warenlager von Bosch wegen der Toten in Stammheim - ELA
1978
1. Juli 1978: Brandanschlag auf 7 Busse der Athener Verkehrsbetriebe gegen die Privatisierung - ELA
30. Juli 1978: Brandanschlag auf nationales Tourismusbüro in Alimos - ELA
1979
13. Januar 1979: Bombenanschlag auf Polizeiwagen vor einer Polizeistation in Athen - ELA
30. Januar 1979: fünf Bomben zerstören fünf Busse in Busstation - ELA
31. Januar 1979: Hinrichtung des Folterers aus der Militärdiktatur Petros Babalis - 17N
12. März 1979: Brandanschlag auf zwei Busse der Athener Verkehrsbetriebe - ELA
19.März 1979: Brandanschlag auf vier Busse der Firma Mazda - ELA
14. April 1979: Bombenschlag auf Büro der Industrie und Handelskammer in Athen - ELA
27. April 1979: Angriff auf Finanzamt in Athen - ELA
22. Mai 1979: Bombenanschlag auf das Arbeitsgericht in Athen - ELA
8.Juni 1979: Bombenanschlag auf Büro der griechischen Tabakindustrie - ELA
7. Juli 1979: zwei Bomben im Warenlager der Firma Petzetakis zur Unterstützung der Streik - ELA
12. Juli 1979: Bombe auf Firma der Flughafengesellschaft - ELA
26.Juli 1979: Bombenanschlag auf das Gebäude des Bildungsministerium - ELA
10.August 1979: zwei Bomben auf das Gebäude der Athener Verkehrsbetriebe - ELA
1980
9. Mai 1980: Bombenanschläge auf 22 us-amerikanische Autos in Athen - ELA
18.Juli 1980: Brandsätze auf vier Kühllaster der Firma Marinopoulos (größter Supermarkt in Griechenland)- ELA
August 1980: Bombenanschläge auf zwei LKWs der Stadtreinigung - ELA
28.August 1980: Bombenanschlag auf das Gebäude des nationales Tourismusamtes in Athen - ELA
18. Oktober 1980: Bombenanschlag auf Gebäude der nationalen Versicherung - ELA
30.Oktober 1980: Bombenanschlag auf die Stromversorgung der Firma AE Psigia Ellados - ELA
12. November 1979: Bombenanschläge auf Supermarkt Dimitra und Mainopoulos in Athen - ELA
19. Dezember 1979: Anschlag auf die Kaufhäuser Minion und Katranzos - ELA
1981
26. Januar 1981: Brandbomben auf Büro der nationalen Elektrizitätsgesellschaft - ELA
17. April 1981: Bombenanschlag auf das Auto eines libanesischen Falangisten, war Unternehmer in Griechenland - ELA
5. Mai 1981: Bombe zerstört das Auto des 1. Sekretärs des politischen Büros der amerikanischer Botschaft Luis Jensen - ELA
8. Mai 1981: vier Bombenanschläge auf Polizeistationen in Athen - ELA
1982
31. März 1982: zwei Bomben im Haus des us-amerikanischen Botschafter - ELA
26. April 1982: zwei Bomben auf IBM - ELA
27. April 1982: Brandanschlag zerstört das Auto des CIA-Agenten Stanislaw Walegra - ELA
2. Juni 1982: Angriff auf amerikanische Autos und multinationale Firmen - ELA
3. Juni 1982: fehlgeschlagener Bombenanschläge auf drei amerikanische Banken in Athen - ELA
2. Juli 1982: dreifacher Angriff auf Ziele israelischen Interesses, aus Solidarität mit den Palästinensern und drei Bomben auf amerikanische Ziele - ELA
31.Juli 1982: Bombenanschlag auf das Büro griechischer Reeder - ELA
1984
30. September 1984: dreifacher Bombenanschläge auf die Gebäude des Industrieministerium, des Arbeitsministeriums und das Büro der staatlichen Gewerkschaft - ELA
1985
1. Juli 1985: Bombenanschlag auf das Hotel Apollon Pallas und mehrer Kilo Sprengstoff wurden vor der amerikanischen Militärbasis in Athen gefunden - ELA<

1 986
19. Februar 1986: Bombenanschlag auf das Umweltministerium - ELA
18. März 1986: zwei Bomben auf das Gebäude der griechisch-amerikanischen Union - ELA
26. Juli 1986: dreifacher Bombenanschlag gegen : Büro der Firma Piraiki-Patraiki, Firma Skalistiri und eine weitere, ein Polizist verletzt - ELA
12. August 1986: Angriff mit Mollis gegen Citybank - ELA
Oktober 1986: dreifacher Bombenanschlag auf zwei Arbeitsämter und staatliche Gewerkschaft - ELA
11. Oktober 1986: Bombenanschlag auf das Athener Rathaus - ELA
20.Oktober 1986: Bombe auf Polizeistation in Athen - ELA
1987
11. Februar 1987: Anschlag auf Büro des Finanzministeriums - ELA
30. April 1987: zwei Anschläge auf Finanzämter und ein Anschlag auf das Büro der Firma Union Carbitt - ELA
14. Mai 1987: zwei Bomben auf Landwirtschaftsministerium - ELA
19. August 1987: Bombenanschlag auf Finanzministerium - ELA
19. September 1987: zwei Bomben auf PIEX - ELA
1988
27. April 1988: Bombenanschläge auf zwei Finanzämter und eine Polizeistation Thessaloniki - ELA
21. Mai 1988: drei Bombenanschläge auf eine Disko, ein Kaffee und eine Polizeistation - ELA
5. Juli 1988: zwei Bomben auf Ämter des Industrieministeriums - ELA
2. Dezember 1988: drei Anschläge: europäische Investitionsbank, EG-Büro, ein weiteres Gebäude - ELA
1989
25. Mai 1989: gleichzeitige Bombenanschläge in Athen und Thessaloniki auf Gebäude der staatlichen Versicherungen - ELA
1. Juni 1989: Bombenanschlag auf das Gebäude des Justizministeriums - ELA
8. Juni 1989: zwei Briefbomben gegen zwei Journalisten, als Warnung (explodieren nicht) - ELA
13. Juni 1989: drei Bombenanschläge auf Gebäude des Innenministeriums und Finanzamt - ELA
2. November 1989: zwei fehlgeschlagene Bombenanschläge auf den Polizeigeneral Antonopoulos - ELA
8. Dezember 1989: Bombenanschlag auf Polizeistation Athen - ELA
1990
3. April 1990: Bombenanschläge auf das Gebäude der staatlichen Gewerkschaft, Finanzministeriums, Industrie und Handelskammer in Athen und Thessaloniki - ELA und 1.Mai
1991
31. März 1991: drei Bomben auf City-Banken in Athen - ELA und 1.Mai
1. April 1991: Bombenanschlag auf UNO-Gebäude - ELA/1.Mai
3. April 1991: fünf Brand- und Sprengsätze, einer davon vor der französischen Botschaft - ELA/1.Mai
24. Juni 1991: sechs verletzte Polizisten wegen Bombenanschlag in Athen - ELA/1.Mai
16. Juli 1991: vier Bomben auf Büros von Lebensversicherungen - ELA/1.Mai
1992
12. Februar 1992: versuchter Bombenanschlag auf Nachtclub - ELA/1.Mai
26. Februar 1992: Bombenanschlag auf Polizeibus - 19 Polizisten verletzt - ELA/1.Mai
17. März 1991: zwei Brandsätze auf das Auto des Vorsitzenden des EG-Büros und das Auto eines Diplomaten, eine Bombe auf die nationale Bank Griechenlands - ELA/1.Mai
20. März 1992: zwei Bombenanschläge - ELA/1.Mai
30. März 1992: zwei Bomben auf Gerichtsgebäude in Thessaloniki - ELA/1.Mai
31. März 1992: zum 2. Mal Angriff auf den Nachtclub - ELA/1.Mai
1993
24. Februar 1993 misslungener Bombenanschlag auf zwei griechische Banken - ELA/1.Mai
23. März 1993: zwei Bomben auf das Handelsministerium - ELA/1.Mai
7. April 1993: vier Spreng- und drei Brandsprengsätze auf sieben Busse der Athener Verkehrsbetriebe - ELA/1.Mai
1. Oktober 1993: zwei Bomben im Gebäude Athener Verkehrsbetriebe - ELA/1. Mai
1994
3. Februar 1994: Bombenanschlag im Goetheinstitut - ELA/1.Mai
16. März 1994: Anschlag auf das Gebäude "europäischer Forschungen" und das französische Institut - ELA/1.Mai
21. April 1994: zwei Spreng- und Brandbomben auf Autos der französischen Akademie und eine nicht explodierte Bombe auf Auto der niederländischen Botschaft - ELA/1.Mai
24. April 1994: Bombenanschlag auf das Gebäude der UNO - ELA/1. Mai
25. April 1994: nicht explodierte Bombe auf die griechische Ausländerbehörde, die zur UNO gehört - ELA/ 1.Mai
7. Juni 1994: nicht explodierte Bombe auf die Botschaft von Belgien - ELA/ 1.Mai
24. Juni 1994: Bombe auf das neue Gebäude der EU - ELA/ 1. Mai
11. Juli 1994: Bombe auf Gebäude der Allianz - ELA/1.Mai
19. September 1994: Bombenanschlag auf Polizeibus, ein Polizist tot und 12 verletzt - ELA/1. Mai
6. Dezember 1994: Bombe auf ein Finanzamt in Athen - ELA/1.Mai
21. Dezember 1994: Bombe auf eine Finanzamt in Piräus - ELA/1.Mai
1995
24. Januar 1995: Anschlag auf Athener Universität - letzte Aktion von - ELA/ 1. Mai
2003
Februar 2003: Verhaftung von Mitgliedern des ELA
 
Freispruch für alle


Entscheidung zugunsten der Angeklagten im zweiten Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der griechischen Stadtguerilla "Revolutionärer Volkskampf" widerspricht Richterspruch des vorjährigen Prozesses.

Heike Schrader, Athen
Mit einem überraschenden Freispruch für alle Angeklagten endete am Freitag der zweite Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der Stadtguerillaorganisation "Revolutionärer Volkskampf" ( Epanastatikos Laikos Agonas , ELA). In dem seit Februar dieses Jahres andauernden Prozeß hatten die vier schon im Olympiajahr 2004 im ersten Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder des ELA zu 25 Jahren Gefängnis verurteilten Christos Tsigaridas, Irini Athanasaki, Kostas Agapiou, und Angeletos Kanas zusammen mit dem damals freigesprochenen Michalis Kasimis sowie dem erst im Dezember 2003 vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der griechischen Stadtguerilla "Revolutionäre Organisation 17. November" (17N) freigesprochenen Giannis Serifis erneut auf der Anklagebank gesessen. Im zweiten Prozeß wurde den Angeklagten die Beteiligung an weiteren zehn Sprengstoffanschlägen aus den 80er und 90er Jahren zur Last gelegt, die im ersten Prozeß nicht verhandelt wurden, da sie laut Einschätzung des damals mit den Ermittlungen betrauten Richters bereits verjährt waren. Das über die Aufnahme des neuen Verfahrens entscheidende Gericht hatte jedoch beschlossen, daß es sich um "Anschläge gegen Einrichtungen des gesellschaftlichen Interesses" handele, deren Verjährungsfrist länger und deswegen noch nicht abgelaufen gewesen sei.
In der Substanz war der zweite Prozeß nichts weiter als eine Widerholung des ersten. Da dem Gericht auch hier wieder jegliche Indizien für die Teilnahme der Angeklagten an den ihnen zur Last gelegten Anschlägen fehlten, griff die Staatsanwaltschaft auf die schon im ersten Prozeß verwendeten Belastungszeugen zurück. Wie schon damals konnte allerdings auch jetzt keiner von mehreren Dutzend der erneut geladenen Zeugen einen Beweis für die Teilnahme eines der Angeklagten an den Anschlägen des ELA liefern oder auch nur die Mitgliedschaft der Angeklagten in der Stadtguerillaorganisation belegen. Und genau wie im ersten Prozeß stützte sich die Staatsanwaltschaft auch diesmal im Schlußplädoyer auf die Aussagen der Hauptbelastungszeugin und ehemaligen Ehefrau des Angeklagten Sofia Kiriakidou. Diese beschuldigt ihren Ex-Ehemann Angeletos Kanas sowie die beiden Mitangeklagten Konstantinos Agapiou und Irini Athanasaki als führende Mitglieder des ELA. Allerdings lieferte die Zeugin bei ihren verschiedenen Vernehmungen durch die Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorfeld der beiden Prozesse, sowie der Aussagen in den beiden Prozessen völlig widersprüchliche Berichte über die Verstrickung der Angeklagten in die Aktionen des ELA.
Während das Gericht im ersten Prozeß dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend die Aussagen der Hauptbelastungszeugin als Grundlage für die Verurteilung von vier der Angeklagten wegen einfacher Teilnahme an den Anschlägen zu 25 Jahren Gefängnis genommen hatte, konnte die Mehrheit der Richter im zweiten Prozeß den Aussagen der Zeugin keinerlei Schuldbeweis entnehmen. Das dreiköpfige Richtergremium sprach dementsprechend einstimmig die beiden erst gar nicht von Sofia Kiriakidou belasteten Angeklagten Michalis Kasimis und Giannis Serifis von allen Vorwürfen frei. Mit einem Mehrheitsvotum von zwei zu eins Stimmen entlastete das Gericht jedoch diesmal auch die vier übrigen Angeklagten. Für die aus dem ersten Prozeß zu 25 Jahren verurteilten Angeklagten, von denen lediglich Christos Tsigaridas seit Januar dieses Jahres aus gesundheitlichen Gründen von der Haft verschont ist, hat der Freispruch vor allem Bedeutung für die ausstehende Berufungsverhandlung des ersten Prozesses.


[h1]Freispruch in Terrorverfahren[/h1]
Athen. Mit einem Freispruch endete am Mittwoch der Terrorismusprozeß gegen einen griechischen Gewerkschafter. Kostas Avramidis war bereits im Mai 2003 wegen des Verdachtes der Mitgliedschaft in der griechischen Stadtguerillaorganisation 17N verhaftet, nach Verhören jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt worden. In einem Interview mit junge Welt hatte sein Anwalt die Vorwürfe unlängst auf das politische Engagement seines Mandanten zurückgeführt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Klage auf den Fund eines Buches in einer Wohnung gestützt, die von Mitgliedern des 17N genutzt wurde. Unter anderem waren darin auch Fingerabdrücke von Avramidis nachgewiesen worden. (jW)
 
[h1]Anschlag auf Renault [/h1]
(Übersetzung aus Sud-ouest von Montag 27.02.2006)

Athen. Vier Renautlfahrzeuge wurden in der Nacht von Samstag auf Sonntag bei einem Anschlag auf eine Niederlassung der Fahrzeugherstellers in Athen beschädigt. Eine unbekannte Gruppe bekannte sich zu diesem Anschlag "aus Solidarität mit Action directe" , einer französischen Terrorgruppe, von denen drei Mitglieder in das zwanzigste Jahr ihrer Haft kommen. Die gleiche Gruppe hatte sich zu am einem am Vorabend verübten kleinen Anschlag gegen eine Niederlassung von BNP Paisbas (Anm. d. Ü.: einer frz. Bank) bekannt. Es kam zu keinem größeren Schaden.
 
[h1] Die Lage der politischen Gefangenen in Griechenland [/h1]
[h3] Redebeitrag zum Kongreß gegen Isolation am 17.12.04 in Berlin [/h3]
Wir zählen zur Zeit in Griechenland 19 politische Gefangene, von denen 14 der Organisation des "17. No­vember" (am 17. Nov 1973 fand der Aufstand am Polytechnikum in Athen gegen die Junta­herrschaft statt, bei dem eine unbekannte Zahl von Aufständischen, nämlich zwischen 30 und 80 ge­tötet wur­den; daher die Namensgebung - im folgenden: 17. N) zugerechnet werden, vier der "ELA" (Revo­lu­tionärer Volkskampf) und einer eher dem anarchistischen Spektrum. Zwei Gefangene aus der Organi­sation des 17. N rechnen sich selbst nicht mehr zu den politischen Gefangenen und haben sich ent­schlossen, mit dem Staat zusammen zu arbeiten. Sie haben Aussagen gemacht, in denen sie andere Angeklagte belastet haben.
Die Gefangenen des 17. N sind seit ihrer Festnahme im Sommer 2002 besonderen Haftbedingungen unterworfen. Sie waren am Anfang in totaler Isolation, die nach ca. ½ Jahr und einem ersten Hunger­streik aufgehoben wurde. Sie haben jetzt wenigstens untereinander Kontakt.
Auch die Gefangenen des ELA waren zu Beginn isoliert, hatten dann aber bereits nach relativ kurzer Zeit Kontakt untereinander und auch mit den Gefangenen des 17. N.
Besonders schlecht waren und sind die Bedingungen für Frauen. Denn es gibt auch in Griechenland keine gemeinsame Haft für Frauen und Männer. Und da sowohl vom 17. N als auch dem ELA je­weils nur eine Frau inhaftiert waren bzw. sind - die von der Anklage dem 17. N zugerechnete Ge­fangene wurde erstinstanzlich freigesprochen und entsprechend auch freigelassen -, waren bzw. sind diese vollständig isoliert.
Festzuhalten ist, daß die Gefangenen keinen Kontakt zu sozialen Gefangenen, also Strafgefangenen, haben, obwohl das Strafvollzugsgesetz keine besonde­ren Haftbedingungen vorsieht. (Ein neues StrafvollzG ist in Arbeit. Es wird wohl die besonderen Haftbedingungen nachträglich legitimieren.)
Die Gefangenen des 17. N haben vor kurzem ihren zweiten Hungerstreik beendet und dabei einen Erfolg errungen, der nicht gering zu schätzen ist. Dieser Erfolg ist auf zwei Ebenen erzielt worden: Erstens ist ein Gitter, das über ihrem Hof angebracht war und diesen zu einem Käfig gemacht hatte, entfernt und eine der Mauern, die den Hof der Gefangenen begrenzte, erheblich niedriger gemacht worden, so daß die Gefangenen jetzt wenigstens wieder Himmel über sich sehen können.
Zu erwähnen ist, daß sich dem Hungerstreik Hunderte von sozialen Gefangenen in ganz Griechen­land angeschlossen haben, um für eine Verbesserung der Haftbedingungen der politischen Gefangen - das fand sich ausdrücklich in ihren Erklärungen - und natürlich in der Folge auch ihrer eigenen zu kämpfen.
Zweitens ist der Erfolg des Hungerstreiks vor allem auf politischem Gebiet zu sehen. Das Klima, das sich in Griechenland aufgrund einer massiven Kampagne der Herrschenden unmittelbar nach den Festnahmen im Sommer 2002 verschlechtert hatte und als nicht gerade positiv für die Gefangenen bezeichnet werden konnte, wandelte sich spürbar. Teile der Presse griffen die Forderungen nach Ab­schaffung der Isolation und allgemein für eine Verbesserung der Haftbedingungen auf und erklär­ten diese Forderungen für legitim. Die Auffassung verbreiterte sich, daß sich der Staat an den Gefange­nen dafür räche, daß sie Mitglieder der herrschenden Klassen liquidiert hatten und es ihm über 25 Jahre lang nicht gelungen war, des 17. N bzw. auch nur eines seiner Mitglieder habhaft zu werden.
Als Dimitris Koufodinas, der als ein wesentlich Verantwortlicher des 17. N angesehen wird, nach gut einem Monat Hungerstreik wegen gesundheitlicher Probleme ins Krankenhaus gebracht wurde, er­fuhr er dort viel Sympathie, die nicht nur vom Pflegepersonal und den Ärzten ausging, sondern sogar von einigen der bewachenden Polizisten.
Es ist zu hoffen, daß der Erfolg des Hungerstreik seine Auswirkungen auch auf den ab Dezember 2005 stattfindenden Berufungsprozeß haben wird.
Die Organisation des 17. N genoß in der Bevölkerung einiges Ansehen. Dieses Ansehen hing damit zusammen, daß sie in den Jahren nach der Befreiung von der Junta 1974 verschiedene Menschen tötete, die der Staat seinerseits nicht bestrafen wollte oder konnte. Darunter waren z. B. der Chef der CIA an der Athener US-Botschaft - die CIA steuerte an maßgeblicher Stelle den Putsch von 1967 und sodann die Junta selbst - und hohe Folterknechte der Junta, die straffrei ausgegangen waren. In den ca. 27 Jahren ihrer Tätigkeit gelang es ihr, 19 Personen zu liquidieren, ohne daß - s. o. - die Sicherheitsbehörden auch nur ein einziges Mitglied fassen konnten, und das trotz der Hilfe von CIA und anderen verbündeten Geheimdiensten, v. a. auch dem britischen Secret Service.
Dieses Ansehen schwand seit den 80er Jahren zwar, aber es verschwand nie ganz. Das beruhte auch darauf, daß die Erklärungen der Organisation nach Liquidierungen immer veröffentlicht wurden. Die Regierung versuchte zwar, Anfang der 90er Jahre ein Gesetz zu erlassen, das dies verbieten sollte. Sie scheiterte jedoch am entschlossenen Widerstand der großen Zeitungsverlage. (Einer der Groß­verleger verbrachte damals sogar ein paar Tage in Haft, weil er eine Erklärung des 17. N trotz des Verbots veröffentlichte.)
Diese Erklärungen wurden - nach meiner Auffassung - vor allem in den 90er Jahren politisch immer problematischer insofern, als sie stark laizistisch geprägt waren und vor allem die Opferrolle Grie­chen­land gegenüber dem US-Imperialismus betonten. Zwar wurde die Zusammenarbeit Griechen­lands mit den imperialistischen Mächten der USA, Großbritanniens, Deutschlands usw. erwähnt. Die eigenen - imperialistischen - Interessen der griechischen herrschenden Klasse wurden fanden jedoch nur marginale Berücksichtigung, da der 17. N Griechenland nicht als imperialistischen Staat ansah. Da dies aber auch der Linie der Kommunistischen Partei und der großen Mehrheit der Linken Griechenlands entspricht, tat es dem Ansehen des 17. N kaum Abbruch.
Außerdem muß man erwähnen, daß der US-Imperialismus in Griechenland tatsächlich viel offener auch in die Innenpolitik interveniert, als das in Deutschland der Fall ist. So spricht z. B. der US-Bot­schafter vor wichtigen innenpolitischen Entscheidungen oder Prozessen usw. mit den zuständigen Ministern (Justiz, Inneres) und übt direkt Druck aus, worüber auch in der Presse immer berichtet wird. (Ich kann mich erinnern, daß in Deutschland in den 70er und 80er Jahren die Einfluß­nahme der USA auf die deutsche Innen- und Rechtspolitik oft nur durch die Erklärungen der RAF bekannt wurde, während die Presse sie weitgehend verschwieg.)
Die letzte Liquidierung war die des brit. Mil.-Attaches Saunders im Juni 2000. Der 17. N veröffent­lichte dazu eine Erklärung, die einschließlich des post scriptum 22 Buchseiten umfaßt. Sie befaßt sich ausführlich mit der imperialistischen Politik des Westens während des Jugoslawien-Kriegs und den Angriffen der USA und Großbritanniens gegen den Irak.
Ergänzen will ich hier, daß die Ablehnung der US-Politik in Griechenland einen ganz anderen Stellenwert hat als z. B. in Deutschland. Über 90 % der Bevölkerung lehnten den Jugoslawien-Krieg ab, um die 90 % den 2. Golfkrieg. (Und noch ein Beispiel: In ersten Befragungen äußerten 75 % der Bevölkerung Verständnis, wenn nicht sogar Sympathie für die Angriffe von Al Qaida auf World Trade Center und Pentagon.) Diese Ablehnung hat ihre Wurzeln in der der US-Politik seit den 50er Jahren und dann v. a. während der Juntazeit; s. o. Und zuletzt hängt diese Ablehnung wesentlich mit der Rolle der USA und besonders der CIA während der Besetzung Nordzyperns durch die Türkei zusammen (wobei die traurigen Machenschaften der griech. Junta auch wieder mit der Steuerung durch die USA zusammenhängen und daher zurecht auch insoweit die Schuld den USA gegeben wird).
Auf dieser Grundlage trafen die Liquidierungen durch den 17. N auch in den letzten Jahren vor der Zer­schlagung der Organisation zwar nicht auf Zustimmung, aber doch auf Verständnis in großen Tei­len der Bevölkerung. Es gibt z. B. auch heute noch den stehenden Ausdruck in Griechenland, wenn jemensch etwas im öffentlichen Leben nicht paßt: "Das ist wieder etwas, wofür man den 17. N braucht." Ich denke, daß sich die Lage in Griechenland insofern wesentlich von der in anderen Staaten wie Frankreich oder Deutschland unterscheidet.
Nun will ich mit meinen Ausführungen nicht sagen, daß der 17. N noch heute politische Sym­pathien genießt oder seine Taten von irgend jemandem gerechtfertigt würden. Ich will da nicht falsch ver­stan­den werden. Vor allem während der Medien-Kampagne nach den Festnahmen im Sommer 2002 verschwanden evtl. noch vorhandene Sympathien praktisch gänzlich. Es gilt jedoch festzu­halten, daß sich die Stimmung in der letzten Zeit und insbesondere in der Folge des Hungerstreiks insofern wie­der etwas gewandelt hat, als die Verletzungen der Rechte der Gefangenen zu deutlich wurden und sich dadurch der Staat auch in den Augen der Öffentlichkeit ins Unrecht gesetzt hat.
Ich bin gebeten worden, hier auch zu den Prozessen gegen den 17. N und den ELA zu sprechen. Ich tue das, obwohl vielleicht einige der ZuhörerInnen, die mit der Rechtslage und Rechtsprechung in Deutschland vertraut sind, das etwas langweilig finden werden, weil ihnen vieles einigermaßen vertraut vorkommt. In Griechenland dagegen ist dies alles noch recht neu und frisch, weshalb die Empörung groß ist und nicht nur politische Organisationen, sondern auch viele Intellektuelle dagegen Stellung nehmen.
Zunächst einmal ist zu bemerken, daß die Gerichte die Gefangenen bzw. Angeklagten nicht als politische Gefangene ansehen und den politischen Charakter der Taten des 17. N und des ELA nicht anerkennen. Das ist nicht ganz selbstverständlich, weil dem zumindest in der Öffentlichkeit eine breite kontroverse Diskussion vorangegangen ist. Auch mußten die erstinstanzlichen Gerichte in ihren Urteilen schließlich die politischen Motive der Angeklagten einräumen.
Für die Verfahren war das insofern wesentlich, als die griechische Verfassung ausdrücklich vorsieht, daß politische Delikte vor den Schwurgerichten verhandelt werden. (Diese sind mit drei Richtern und vier Geschworenen besetzt.) Dagegen fanden die Verfahren gegen den 17. N und den ELA entspre­chend den "Terroristengesetzen" (in Griechenland sind diese Gesetze weitgehend als 'Terrorgesetze' bekannt, weil damit der Staat die politischen Bewegungen und damit auch die Bevölkerung terrori­siert) aus dem Jahre 2001 vor Gerichten statt, die ausschließlich mit RichterInnen besetzt waren.
Man mag in Deutschland sagen, daß es keinen großen Unterschied macht, ob nun Schöffen bzw. Geschworene am Verfahren teilnehmen oder nicht. In Griechenland kommt aber die demokratische Tradition viel stärker zum Tragen. Schöffen haben ein ganz anderes Verständnis von ihrem Amt und sehen sich als Gegengewicht zu den Richtern.
In den zwei großen politischen Verfahren, die in den 90er Jahren in Griechenland stattfanden und sich gegen jeweils ein Mitglied von Organisationen richtete, die man vielleicht am ehesten mit Revolutionären Zellen vergleichen könnte, haben wir diese Rolle der Geschworenen sehr deutlich gesehen. Beide Angeklagte waren erstinstanzlich zu langjährigen Haftstrafen - in dem einen Fall zu 17 Jahren - verurteilt worden. (Immerhin hatte es bei Schießereien auch auf Seiten der Polizei Tote gegeben.) Beide wurden jedoch in der Berufungsinstanz freigesprochen, und zwar jeweils mit den vier Geschworenenstimmen gegen die drei Richterstimmen, im letzten Verfahren sogar zweimal, nachdem das höchste Revisionsgericht das erste freisprechende Urteil aufgehoben und die Sache ans Schwurgericht zurück verwiesen hatte. Die Richter hatten an ihrer Überzeugung von der Schuld der Angeklagten während der gesamten Dauer der Verfahrens keinerlei Zweifel gelassen hatten. Je deutlicher das wurde, desto kritischer wurden die Geschworenen. In den Verfahren gegen den 17. N und den ELA waren die Richter nun "frei", und entsprechend haben sie sich im Verfahren auch verhalten. Ihre Befangenheit war zu keinem Zeitpunkt zu übersehen.
Die erste Festnahme eines Mitglieds des 17. N erfolgte im Sommer 2002, nachdem eine Bombe in seinen Händen explodiert war. Der schwer Verletzte wurde ins Krankenhaus gebracht und dort bereits nach wenigen Tagen vom Staatsanwalt vernommen. Seine Augen, die bei der Explosion erheblich geschädigt worden waren, waren noch verbunden; er war also seit einigen Tagen ohne jeden Blickkontakt zu anderen Menschen bzw. allgemein der Außenwelt. Ihm waren Medikamente verabreicht worden, bei denen bis heute nie richtig klar geworden ist, ob es nur Beruhigungsmittel oder Psychopharmaka waren. In jedem Fall waren diese Vernehmungen natürlich vollständig rechts­widrig und hätten zu keinem Zeitpunkt, solange der Verletzte sich in solch kritischem Zustand be­fand, durchgeführt werden dürfen. Aufgrund der Aussagen des Verletzten fanden in der Folge die Festnahmen der übrigen Mitglieder des 17. N statt.
Wie ich oben schon erwähnt habe, wurden ab 2001 diverse Terrorgesetze erlassen, die die Rechte von politischen Gefangenen beschnitten und auch sonst zu einer Verschärfung des Verfahrens, v. a. des Strafverfahrens selbst, beitrugen. So muß m. E. zumindest stark bezweifelt werden, ob hier von einem "gerechtes Verfahren" im Sinne des "fair trial" der Europäischen Menschenrechtskonvention gesprochen werden kann, da eine wirksame Verteidigung völlig unmöglich war. So fand beispiels­weise kein einziges unüberwachtes Verteidigergespräch statt, weil bei allen Gesprächen, auch Verteidigergesprächen, der Staatsschutz direkt daneben sitzt und jedes Wort notiert.
Aber auch die Gerichte selbst waren sich nicht zu schade, neue Konstrukte zu ersinnen, um die Angeklagten einer Verurteilung zuzuführen. So wurde z. B. im Verfahren gegen den 17. N Alekos Giotopoulos, der von Anfang an und bis heute jede Mitgliedschaft im 17. N und jede Beteiligung an irgendeiner seiner Taten bestreitet, zu 21 x Lebenslänglich + 25 Jahren Zuchthaus verurteilt, obwohl ihm an keiner einzigen Tat aktive oder auch nur passive Beteiligung nachzuweisen war. Stattdessen wurde er wegen Anstiftung verurteilt. Das ist natürlich hanebüchener Unsinn, wenn man sich die Strukturen von revolutionären Organisationen im bewaffneten Kampf ansieht. Als ob es sich dabei um Gruppen handele, die einen Großen Vorsitzenden haben, der die anderen wie Marionetten am Faden tanzen läßt. Und bekanntlich kann jemensch, der zu einer Tat sowieso entschlossen ist, nicht mehr angestiftet werden.
Auch in dem Verfahren gegen den ELA hat das Gericht von Anfang an deutlich gezeigt, daß es zu einer Verurteilung in jedem Falle entschlossen war. Es hat dafür jedoch einen anderen Weg gewählt, zumal es dort auch darum ging, die Angeklagten trotz bereits eingetretener Verjährung zu verurteilen. (Der ELA hatte sich offiziell bereits 1995 aufgelöst und schon einige Zeit davor seine Aktivitäten eingestellt.) Es wurde hier erstmals in der griechischen Rechtsgeschichte das Konstrukt der "gemein­schaftlichen Verantwortung" angewandt. Nun ging es überhaupt nicht mehr darum, auch nur einem der vier Angeklagten irgendeine konkrete Verantwortung für eine konkrete Tat nachzuweisen. Es reichte aus, ihn als Mitglied der Organisation zu bezeichnen. Als solches wurden die Angeklagten dann für alle Taten, die der Organisation bis zu ihrer Auflösung - seitdem war noch keine Verjährung eingetreten - zugerechnet wurden, zur Verantwortung gezogen und zu je 25 Jahren Zuchthaus verurteilt. (Übrigens waren einziges Belastungsmaterial die Zeugenaussagen der geschiedenen Ehefrau eines der Angeklagten, die diesen zutiefst haßt, und die Stasi-Archive.)
Man mag sagen, daß das in Deutschland schon immer so gehandhabt wird. Denn im deutschen Recht gibt es die Rechtsfigur der Mittäterschaft. D. h. es ist ohne Bedeutung, wie die Tatbestands­ver­wirk­lichung unter Mittätern verteilt ist. So weit ich mich erinnere, reichte es auch in den RAF-Verfahren nach 1978 aus, jemanden als Mitglied der Organisation anzuklagen, um ihn dann als "Mittäter" für alle Taten der RAF im Zeitraum seiner angenommenen Mitgliedschaft zu verurteilen. Es wurde angenommen, daß er zumindest an den Vorbereitungen in irgendeiner Form beteiligt war.
In Griechenland aber gibt es die Konstruktion der Mittäterschaft nicht. Jeder Beteiligte kann nur genau entsprechend seinem konkreten Tatbeitrag verurteilt werden. Daher ist das Konstrukt der "gemeinschaftlichen Verantwortung" neu, und wir sind gespannt, ob diese Konstruktion vor dem Revisions- und dann dem Verfassungsgericht Bestand haben wird. Insofern hängt viel davon ab, ob es der Bewegung gelingt, die Verfassungs- und Gesetzeswidrigkeit des Verfahrens, aber auch die Unhaltbarkeit der konkreten Vorwürfe im Bewußtsein der Bevölkerung zu verankern.
Oben habe ich ausgeführt, daß sich die Stimmung in der letzten Zeit wieder zugunsten der Gefan­genen gewandelt hat. Gleichwohl bleibt die Lage insoweit schwierig. Sofern nicht gerade konkrete Kämpfe wie z. B. der Hungerstreik stattfinden, sind die Haftbedingungen in den Medien kein Thema. Die Solidaritätsbewegung wird durch diverse kleinere Gruppen und Organisationen repräsentiert, die sich nicht immer grün sind. Da es auch unter den Gefangenen Auseinandersetzung gibt - z. B. weil einige die politische Verantwortung für die Handlungen der jeweiligen Organisation übernehmen, andere aber auf "unschuldig" plädieren und ihren politischen Abstand zu der Organisation, deren Mitglied zu sein sie angeklagt sind, betonen -, ist es oft schwierig, alle in der Solidaritätsbewegung Arbeitenden an einen Tisch zu bringen.
Am vorletzten Wochenende fand ein Kongreß der Solidaritätsbewegung statt, anläßlich dessen sie sich auch offiziell diesen Namen ("Solidaritätsbewegungen") zugelegt hat. An dem Kongreß nahmen insgesamt ca. 150 Personen aus ganz Griechenland teil. Es wurden verschiedene Kommissionen ge­bildet, die sich mit Einzelthemen befassen, und außerdem ein Koordinationskomitee.
Der Kongreß verabschiedete eine Erklärung, die auch in der Presse veröffentlicht wurde. Darin heißt es u. a.: "Vorrang hat für die Solidaritätsbewegungen, das Problem der politischen Gefangenen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, hat weiter der Kampf gegen die Terrorhysterie und die Terrorgesetze, die Abschaffung von demokratischen Rechten und Freiheiten, die Sondergerichte, die Kriminalisierung."
Um die Solidaritätsbewegungen breiteren Kreisen fortschrittlicher Menschen zu öffnen, wird jeder als "Politischer Gefangener" definiert, der "festgenommen und inhaftiert wird, sei es wegen seiner Ideen oder wegen seiner Handlungen, die sich gegen die herrschenden politisch-sozialen Zustände richten".
Unmittelbare Ziele der Solidaritätsbewegungen sind der Kampf gegen die "besonderen Bedingungen der Haft/Vernichtung der politischen Gefangenen, aber auch gegen die allgemeinen menschenunwür­digen Zustände in den Gefängnissen und im Strafvollzugssystem, wie sie durch die Aktionen der so­zialen Gefangenen aufgezeigt wurden, den neuen Prozeß gegen den ELA (dieses Verfahren findet im März nächsten Jahres statt; d. Verf.) sowie für die Entlassung politischer Gefangener mit Gesund­heits­problemen".
Man wird nicht behaupten können, daß mit diesem Kongreß und der oben zitierten Erklärung der große Durchbruch in der Solidaritätsbewegung für die politischen Gefangenen gelungen sei oder dem­nächst bevorstehe. Aber es ist ein neuer Ausgangspunkt, die Solidaritätsbewegung zu verbrei­tern, das Pro­blem der politischen Gefangenen bekannter zu machen und so die zuständigen staatlichen Stellen unter Zugzwang zu bringen.
Wie oben ausgeführt, wurde durch die Kämpfe der politischen Gefangenen mit der Unterstützung der Solidaritätsbewegung bereits einiges erreicht. Gleichwohl bleibt es dabei, daß es das grundsätzliche Ziel der "Solidaritätsbewegungen" die Freilassung aller politischen Gefangenen ist. Und auf diesem Weg befinden auch wir in Griechenland uns erst am Anfang.
 
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