Der sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verurteilte den 24-jährigen Markus G. (er gestand als einziger Angeklagter die Tat)
wegen fünffachen Mordes, 14-fachen Mordversuches und besonders schwerer Brandstiftung zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Der 18-jährige Felix K., der 19-jährige Christian R. und der 22-jährige Christian B. wurden zur höchsten
Jugendstrafe von
zehn Jahren verurteilt. Nach Revisionen wurde das Urteil 1997 vom
Bundesgerichtshof bestätigt. Das Landgericht
Wuppertal verurteilte die vier Täter im Mai 2000 zur Zahlung von 250.000 Mark Schmerzensgeld an Bekir Genç. Das Urteil konnte jedoch damals zeitweise nicht vollstreckt werden, da zwei Täter noch in Haft saßen, Christian B. angab, kein Geld zu haben und der vierte Täter, der Arztsohn Felix K., nicht erreichbar war. Das
Meldeamt verweigert einem Pressebericht aus 2003 zufolge die Herausgabe der Anschrift mit der Begründung, dass der Haftentlassene eine schützenswerte Person sei.
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Inzwischen sind die vier Attentäter wieder auf freiem Fuß. Zwei von ihnen wurden wegen guter Führung vorzeitig aus der Haft entlassen