31.10.2004
Die Steinigung - Gottes Gebot?
Die Islamische Lehre
-Vor über 1400 Jahren kam eine Frau zum Propheten Mohammed und beichtete, sie habe die Ehe gebrochen und sei schwanger. Mohammed ordnete an, die Frau bis zur Entbindung gut zu behandeln. Danach solle sie wiederkommen. Sie kam - und wurde gesteinigt. Anschließend betete der Prophet für ihre Seele.
Es gibt etwa ein halbes Dutzend solcher Berichte, denen zufolge der Prophet des Islam befahl, Ehebrecher zu steinigen.
Darauf beruft sich die Mehrheit der islamischen Gelehrten in aller Welt. Sie bejahen die Steinigung als Gebot Gottes. Ihnen gilt das Verhalten Mohammed als verbindlich. Allerdings haben die Rechtsschulen des Islam die Steinigung an viele Bedingungen geknüpft. So muß der Täter von vier männlichen Zeugen in flagranti ertappt werden oder aus freien Stücken gestehen. Außerdem dürfen nur Volljährige gesteinigt werden. Und bei Indizienprozessen ist die Steinigung, den meisten Gelehrten zufolge, grundsätzlich verboten. Die Islamwissenschaftlerin Ursula Spuler-Stegemann sieht darin den "Versuch, das drakonische islamische Strafrecht de facto nicht zur Anwendung kommen zu lassen". (Spuler-Stegemann: "Frauen und die Scharia").
Die islamische Praxis
-Weil das islamische Recht ("Scharia") fast ausschließlich in Staaten gilt, denen rechtsstaatliche Kontrolle fehlt, etwa durch unabhängige Gerichte, sieht die Praxis jedoch anders aus: Schuldgeständnisse werden durch Folter erpreßt,
das Geburtsjahr minderjähriger Täter wird umdatiert und die Steinigung auch bei Indizien verhängt. Weder das iranische Mädchen Zhila noch die Nigerianerinnen Amina Lawal und Safiya Hussaini hätten also - der reinen Lehre folgend - zur Steinigung verurteilt werden dürfen, weil der Richterspruch nur auf einem Indiz basierte, der Schwangerschaft, die auch
Folge einer Vergewaltigung hätte sein können.
Islamische Kritik
-Vor allem in Europa, den USA und der Türkei gibt es Muslime, die die Steinigung als unislamisch verwerfen; so die Mehrzahl der türkischen Theologen oder prominente deutsche Konvertiten wie Murad Hofmann, der frühere deutsche Botschafter in Marokko und Algerien.
Das Argument der Steinigungsgegner: Im Gegensatz zu den Überlieferungen Mohammeds verlangt der Koran, Ehebruch nur mit 100 Peitschenhieben zu bestrafen - nicht mit der Todesstrafe. Der Koran als Primärquelle sei stets vorrangig gegenüber der historisch weniger zuverlässigen Überlieferung.
Allerdings hat bisher weder der Vorsitzende des arabisch geprägten Zentralrats der Muslime noch der des türkisch geprägten Islamrats gewagt, dieser Position zuzustimmen - und damit 1000 Jahre theologischer Tradition abzuschütteln."
Quelle:
http://www.wams.de/data/2004/10/31/353748.html