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Muslimisches Mädchen muss mitschwimmen

[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif][SIZE=-1]Dürfen muslimische Mädchen am Turn- und Schwimmunterricht teilnehmen?


[/SIZE][/FONT] [FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif]Im Islam ist sportliche Betätigung jeder Art erlaubt und erwünscht. Dabei sollten aber die Grundregeln des Islam, im Falle des Turn- und Schwimmunterrichts vor allem die Bekleidungsvorschriften nicht verletzt werden. Deshalb ist es im Islam nicht erlaubt, dass Mädchen - und übrigens auch Jungen - ab der Pubertät an einem gemischten Sportunterricht teilnehmen. Viele muslimische Mädchen lassen sich aus diesem Grund vom Turn- und Schwimmunterricht in der Schule befreien. Dasselbe sollte natürlich auch für Jungen gelten. Die hier lebenden Muslime sind allgemein bestrebt, Möglichkeiten für sportliche Betätigungen zu schaffen, bei denen Männer und Frauen getrennt sind. [/FONT]
Blödsinn.
Früher haben sie in Bayern an den in den 50ern vorherrschenden katholischen Konfessionsschulen in den 7. und 8. Klassen sogar dann Buben und Mädchen getrennt, wenn es sowenig Kinder gab, dass man dann jeweils 7./8. Klasse Buben und 7./8. Klasse Mädchen zusammenlegen musste. Und in den Studentenheimen ging das weiter, Studentinnen durften nicht bei Studenten übernachten und umgekehrt.

Nach 1968 war zum Glück Schluss mit dem Spuk, und wir haben uns damals nicht deshalb engegiert, dass 40 Jahre später islamische oder christliche Fundamentalarschlöcher ihre Kinder zu verklemmten Neurotikern erziehen.
Kinder müssen lernen, ihren Körper so zu akzeptieren wie er ist, sie müssen lernen daran Freude zu haben, sie müssen lernen dass Bewegung Freude macht (und nebenbei wie man es vermeiden kann, dass man ertrinkt wenn man ins Wasser fällt), udn das geht nicht, wenn man an allen möglichen Stellen eingeschränkt wird mit pseudoreligiösen Tabus, oder wenn man sich in einem Schwachsinnskleidungsstück wie dem "Burkini" vermummen mus und sich halbtot schwitzt, oder, wenn das Teil dann nass ist, erkältet - dies einem Kind zuzumuten ist vorsätzliche Körperverletzung !

Das Urteil ist ein mutiger Schlag gegen reaktionäre Fundamentalisten (Muslime wie Christen) - manchmal muss eben das Verbieten verboten werden ! Zumal das Kind wahrscheinlich nicht gefragt wurde.
 
Nach 1968 war zum Glück Schluss mit dem Spuk, und wir haben uns damals nicht deshalb engegiert, dass 40 Jahre später islamische oder christliche Fundamentalarschlöcher ihre Kinder zu verklemmten Neurotikern erziehen.

ich darf doch mal annehmen dass du die Eltern des Mädchens persönlich kennst, und deswegen so genau weisst dass das Fundamentalisten sind :rolleyes:
 
Zhänchen, reg dich nicht auf;) In diesem Fall ist das Urteil wirklich richtig.

Du willst doch nicht, dass sich eine Parallelgesellschaft bildet??
 
ich darf doch mal annehmen dass du die Eltern des Mädchens persönlich kennst, und deswegen so genau weisst dass das Fundamentalisten sind :rolleyes:
Nein, ich kenn sie nicht.
Aber die Einstellung solcher Eltern (die es übrigens auch bei Fundamentalchristen gibt, die z.B. das Kind nicht auf Klassenfahrten mitschicken oder den Sexualkundeunterricht verweigern) ist mir durchaus bekannt, und solche Leute hab ich gefressen.
 
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