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Mutmassliche Vergewaltigung war also doch ein freiwilliger Gangbang?

Ich bin Schweizer Jurist und das stimmt nicht, was du hier schreibst. Sexualität ist ab 16 ein absolut höchst persönliches Recht und da können die Eltern gar nichts dagegen machen.

Ich kann euch kurz aufklären wie das in der Schweiz funktioniert:

Das ist der Grundartikel:
Eingeschränkt ist diese Freiheit nur bei gewissen Personen zwischen 16 - 18 Jahren:

Fazit: Auch eine 13 Jährige Person darf Sex haben, solange der Partner nicht älter ist als 3 Jahre.
und was wäre in dem Fall deiner meinung nach ein richtiger beschluss ? meister ?
 
Ich bin Schweizer Jurist und das stimmt nicht, was du hier schreibst. Sexualität ist ab 16 ein absolut höchst persönliches Recht und da können die Eltern gar nichts dagegen machen.

Ich kann euch kurz aufklären wie das in der Schweiz funktioniert:

Das ist der Grundartikel:
Eingeschränkt ist diese Freiheit nur bei gewissen Personen zwischen 16 - 18 Jahren:

Fazit: Auch eine 13 Jährige Person darf Sex haben, solange der Partner nicht älter ist als 3 Jahre.

danke für die aufklärung :mrgreen:
ich kannte es halt nur vom hörensagen :D
 
und was wäre in dem Fall deiner meinung nach ein richtiger beschluss ? meister ?

Das weiss ich doch nicht, ich kenne weder die Akten, noch die Beweislage in diesem konkreten Fall. Ein "Urteil" auf dieser Grundlage zu fällen wäre völlig unseriös.

Das Bundesgericht interessiert sich für diesen Bereich:

Das (Ober)-Gericht habe nicht konkret begründet, worin die für eine Vergewaltigung erforderliche Nötigungshandlung bestanden habe. Es habe nur ausgeführt, dass die junge Frau in die sexuellen Handlungen nicht eingewilligt habe.
Dh. es kann schon sein, dass es eine Vergewaltigung war, aber dann muss das Obergericht in seinem Urteil auch festhalten, wie diese Nötigungshandlung genau passierte. Also was die Täter ihr für Nachteile angedroht haben, wenn sie nicht mitmacht.

Edit:

Also hier gehts natürlich um Vergewaltigung und nicht mehr um Beischlaf mit sexuell unmündigen Personen.


Art. 190
Vergewaltigung
1 Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
2 …1
3 Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2
 
mit k.o.-Tropfen ist man auch willig...

Nein, ist man definitiv nicht. Das fällt unter den Tatbestand der "Schändung". Davon habt ihr vielleicht auch schon gehört.


Art. 191
Schändung
Wer eine urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige Person in Kenntnis ihres Zustandes zum Beischlaf, zu einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung missbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.
 
hmmm und was is, wenn beide besoffen sind ? also im falle eines vergewaltigungsvorwurfes im nachhinein? :confused:

Da fallen 2 Sachen zusammen:

Wenn der Täter betrunken ist und er eine Frau in diesem Zustand vergewaltigt, gilt er vor Gericht als vermindert zurechnungsfähig oder komplett unzurechnungsfähig.

Vermindert zurechnungsfähig ist man fürs Bundesgericht ab 2 pro mille, komplett unzurechnungsfähig ab 3 pro mille. Die Hürde ist also recht hoch. Bei einem Gewohnheitstrinker / Alkoholiker noch viel höher, aber nie tiefer. Darunter ist man voll zurechnungsfähig.

Darüber kann es also sein, dass man nicht wegen der Vergewaltigung bestraft wird, weil man schuldunfähig wird.

Bestraft wird man aber trotzdem:


Art. 263
Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit

1 Wer infolge selbstverschuldeter Trunkenheit oder Betäubung unzurechnungsfähig ist und in diesem Zustand eine als Verbrechen oder Vergehen bedrohte Tat verübt, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
2 Hat der Täter in diesem selbstverschuldeten Zustand ein mit Freiheitsstrafe als einzige Strafe bedrohtes Verbrechen begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.1
Das hört sich einfach ein wenig besser an als wegen Vergewaltigung. Merke dir: Wenn jemand betrunken oder unter Drogeneinfluss ein Verbrechen begeht, wird er IMMER mindestens wegen Art. 263 StGB verurteilt.

Aber: wenn sich jemand quasi "Mut antrinkt" oder sich betrinkt um nicht bestraft zu werden, also den Vorsatz zur Vergewaltigung schon VOR DEM TRINKEN gefasst hat, dann wird er für die Tat bestraft, wie wenn er nicht betrunken gewesen wäre. Das nennt man im Fachbereich "actio libera in causa", kannst mal googeln, wenn dich das interessiert. Da ist die Beweisführung aber natürlich schwierig.

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Das ist das eine, was für seine Seite gilt.

Wenn sie betrunken ist, kommt es auch auf die Vorgeschichte drauf an. Wenn er sieht, dass sie es zwar nicht will oder einfach gar nicht reagiert, also quasi wie eine Puppe ist (jeder normale Mensch sollte das erkennen können), und sich körperlich wegen der Alkoholisierung nicht mehr wehren kann, kommt er wegen Schändung dran (wobei die Strafen gleich hoch sind wie bei Vergewaltigung)

Wenn sie sich auch noch wehrt und er ihre Abwehr überwindet, wirds Vergewaltigung sein, egal ob sie betrunken ist oder nicht.

Wenn sie es in dem Moment wollte (natürlich kann der Alkohol da bei der Willigkeit ein wenig nachhelfen, aber kaum von - - zu + + führen) und am nächsten Tag einfach bereut, dann ist das zwar vielleicht moralisch verwerflich, was er mit ihr gemacht hat,aber nicht strafbar.
 
was beim ganzen fall vorallem einen wirbel ausgelöste war die tatsache das die beteiligten einen migrationshintergrund haben......
so wurden die meisten im vornherein verurteilt obwohl wir in einem rechts-system leben wo die unschuldsvermutung gelten sollte.
 
Das mit dem Migrationshintergrund ist ja klar da es meisten schon fast immer so ist.

Muss man sich ja nicht wundern die Täter kommen doch meistens von den selben primitiven Kulturen Aischa war ja auch nicht besonders alt .

Verbrechen oder nicht wer sowas macht ist doch kein Mann.
Ich teile mir doch keine Frau mit ein paar anderen Typen eklig
So schwierig ist es ja nicht eine Frau zu finden in der Schweiz schon gar nicht mit exoten Bonus.

Aber wenn Mutter und Vater schon Bruder und Schwester sind was kann man da noch von den Leuten erwarten Unterschicht halt.
 
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