hmmm und was is, wenn beide besoffen sind ? also im falle eines vergewaltigungsvorwurfes im nachhinein?
Da fallen 2 Sachen zusammen:
Wenn der Täter betrunken ist und er eine Frau in diesem Zustand vergewaltigt, gilt er vor Gericht als vermindert zurechnungsfähig oder komplett unzurechnungsfähig.
Vermindert zurechnungsfähig ist man fürs Bundesgericht ab 2 pro mille, komplett unzurechnungsfähig ab 3 pro mille. Die Hürde ist also recht hoch. Bei einem Gewohnheitstrinker / Alkoholiker noch viel höher, aber nie tiefer. Darunter ist man voll zurechnungsfähig.
Darüber kann es also sein, dass man nicht wegen der Vergewaltigung bestraft wird, weil man schuldunfähig wird.
Bestraft wird man aber trotzdem:
Art. 263Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit
1 Wer infolge selbstverschuldeter Trunkenheit oder Betäubung unzurechnungsfähig ist und in diesem Zustand eine als Verbrechen oder Vergehen bedrohte Tat verübt, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
2 Hat der Täter in diesem selbstverschuldeten Zustand ein mit Freiheitsstrafe als einzige Strafe bedrohtes Verbrechen begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
1
Das hört sich einfach ein wenig besser an als wegen Vergewaltigung. Merke dir: Wenn jemand betrunken oder unter Drogeneinfluss ein Verbrechen begeht, wird er
IMMER mindestens wegen Art. 263 StGB verurteilt.
Aber: wenn sich jemand quasi "Mut antrinkt" oder sich betrinkt um nicht bestraft zu werden, also den Vorsatz zur Vergewaltigung schon
VOR DEM TRINKEN gefasst hat, dann wird er für die Tat bestraft, wie wenn er nicht betrunken gewesen wäre. Das nennt man im Fachbereich "actio libera in causa", kannst mal googeln, wenn dich das interessiert. Da ist die Beweisführung aber natürlich schwierig.
---------------------------------------------
Das ist das eine, was für seine Seite gilt.
Wenn sie betrunken ist, kommt es auch auf die Vorgeschichte drauf an. Wenn er sieht, dass sie es zwar nicht will oder einfach gar nicht reagiert, also quasi wie eine Puppe ist (jeder normale Mensch sollte das erkennen können), und sich körperlich wegen der Alkoholisierung nicht mehr wehren kann, kommt er wegen Schändung dran (wobei die Strafen gleich hoch sind wie bei Vergewaltigung)
Wenn sie sich auch noch wehrt und er ihre Abwehr überwindet, wirds Vergewaltigung sein, egal ob sie betrunken ist oder nicht.
Wenn sie es in dem Moment wollte (natürlich kann der Alkohol da bei der Willigkeit ein wenig nachhelfen, aber kaum von - - zu + + führen) und am nächsten Tag einfach bereut, dann ist das zwar vielleicht moralisch verwerflich, was er mit ihr gemacht hat,aber nicht strafbar.