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Mutmassliche Vergewaltigung war also doch ein freiwilliger Gangbang?

was beim ganzen fall vorallem einen wirbel ausgelöste war die tatsache das die beteiligten einen migrationshintergrund haben......
so wurden die meisten im vornherein verurteilt obwohl wir in einem rechts-system leben wo die unschuldsvermutung gelten sollte.
Da hast du recht. Natürlich spielt hier der Immigrationshintergrund eine grosse Rolle (dass überhaupt dieser Fall so in den Medien kommt).

Aber... Mir ging es mehr darum, dass immer und immer wieder Männer juristisch bestraft werden, wegen einem Sex-Akt, der entweder mit beidseitiger Zustimmung stattfand, oder gar noch, wenn die Frau den Mann verführte und ums verrecken mit ihm Sex wollte und der Mann dann bestraft wird, in den Knast kommt etc... (Bsp.: Sie 15, sieht aus wie 20, verführt einen 19-Jährigen, hat Sex mit ihm,..... dann: entweder sie zeigt ihn an (wegen Rache) oder der Vorfall taucht irgendwie auf und er wird von der Staatsanwaltschaft bestraft).

Ich denke da gerne an Karl Hirschmann, auf den sowieso die halbe Frauenwelt steht und unmengen an Frauen ihm gerne die Beine spreizen würden, und jetzt eine nach der anderen (nach Jahren) hervorgekrochen kommt, weil sie aus einem anderen Fall sahen, dass es da jede Menge "Entschädigungs-Geld" zu holen gibt, und zeigen ihn an entweder als Vergewaltigung (und dass obwohl in einem Fall die Frauen sogar zu 3 waren) oder weil die eine oder andere da noch 15 war.



Müssen jetzt alle jungen Männer (so um die 20) in einem Club (wo sowieso Eintritt ab 18 ist (allerdings gilt das für viele aufgepimpte junge Frauen nicht)) noch zusätzlich nach dem Ausweis verlangen (also Quasi die Arbeit der Securitas nochmals machen), wenn sie (auch wenn sie betrunken sind) von den Frauen angesprochen werden???




Wie gesagt.... Zu viele Männer werden wegen normalen Sexaktes, zu oft von der Justiz bestraft und kriminalisiert!!! Weil es nun mal behinderte Gesetze und Paragraphen gibt!!!
 
Da hast du recht. Natürlich spielt hier der Immigrationshintergrund eine grosse Rolle (dass überhaupt dieser Fall so in den Medien kommt).

Aber... Mir ging es mehr darum, dass immer und immer wieder Männer juristisch bestraft werden, wegen einem Sex-Akt, der entweder mit beidseitiger Zustimmung stattfand, oder gar noch, wenn die Frau den Mann verführte und ums verrecken mit ihm Sex wollte und der Mann dann bestraft wird, in den Knast kommt etc... (Bsp.: Sie 15, sieht aus wie 20, verführt einen 19-Jährigen, hat Sex mit ihm,..... dann: entweder sie zeigt ihn an (wegen Rache) oder der Vorfall taucht irgendwie auf und er wird von der Staatsanwaltschaft bestraft).

Ich denke da gerne an Karl Hirschmann, auf den sowieso die halbe Frauenwelt steht und unmengen an Frauen ihm gerne die Beine spreizen würden, und jetzt eine nach der anderen (nach Jahren) hervorgekrochen kommt, weil sie aus einem anderen Fall sahen, dass es da jede Menge "Entschädigungs-Geld" zu holen gibt, und zeigen ihn an entweder als Vergewaltigung (und dass obwohl in einem Fall die Frauen sogar zu 3 waren) oder weil die eine oder andere da noch 15 war.



Müssen jetzt alle jungen Männer (so um die 20) in einem Club (wo sowieso Eintritt ab 18 ist (allerdings gilt das für viele aufgepimpte junge Frauen nicht)) noch zusätzlich nach dem Ausweis verlangen (also Quasi die Arbeit der Securitas nochmals machen), wenn sie (auch wenn sie betrunken sind) von den Frauen angesprochen werden???

verstehe dich schon was du meinst.....
wobei man darf nicht vergessen ,dass die die geld haben durchaus zu übertreibungen neigen.

wollte nur damit sagen das sind es vorfälle mit jugendlicher mit migrationshindergrund finden vorverurteilungen schneller statt....
bei den den schläger von küsnacht welche in münchen leute wahllose zusammengeschlagen haben wurde sehr differenziert berichtet.
und das elternhaus sowie herkunft bewz. lebensumstände fast nicht erwähnt.


der fall kachelmann ist auch so ein fall was du angesprochen haben könntest??
 
verstehe dich schon was du meinst.....
wobei man darf nicht vergessen ,dass die die geld haben durchaus zu übertreibungen neigen.

wollte nur damit sagen das sind es vorfälle mit jugendlicher mit migrationshindergrund finden vorverurteilungen schneller statt....
bei den den schläger von küsnacht welche in münchen leute wahllose zusammengeschlagen haben wurde sehr differenziert berichtet.
und das elternhaus sowie herkunft bewz. lebensumstände fast nicht erwähnt.
Ja gut... aber das ist generell so, bei vielen Sachen. Nicht nur in Sachen Vergewaltigung. Raserei, Einbruch, Schlägerei,...etc....etc... sind es Schweizer, wird kaum über die Nationalität geschrieben (man hält es gerne offen, so dass sich die Leser selber eine Nationalität ausmalen können), sind es Ausländer, wird die Herkunft praktisch immer erwähnt, sind es Leute, die zwar einen CH-Pass haben, nicht aber einen schweirisch-klingenden Namen, wird all zu gerne die Herkunft erwähnt (beim Blick sogar ein Muss!!!).
Ich kenne zwei Polizisten und von denen weiss ich, dass auch viele Schweizer sehr viel Scheisse bauen.




der fall kachelmann ist auch so ein fall was du angesprochen haben könntest??
Nun gut... Ich muss das wohl mit "Jain" beantworten, da bei Kachelmann, Aussage gegen Aussage steht und es hier wirklich nicht eindeutig ist. Aber gutmöglich, dass sich die Frau hier alles ausgedacht hat. Trotzdem bin ich hier lieber vorsichtig mit der Urteilung bzw. Vorverurteilung.
 
...wenn die Frau den Mann verführte und ums verrecken mit ihm Sex wollte und der Mann dann bestraft wird, in den Knast kommt etc... (Bsp.: Sie 15, sieht aus wie 20, verführt einen 19-Jährigen, hat Sex mit ihm,..... dann: entweder sie zeigt ihn an (wegen Rache) oder der Vorfall taucht irgendwie auf und er wird von der Staatsanwaltschaft bestraft).

Also ganz so einfach ist es ist es schon nicht. Für junge Frauen herrscht schon keine Narrenfreiheit. Wenn du mit einer schläfst, die zwar 15 ist, aber wie 20 aussieht, kommt Art. 187 Ziff. 4 StGB zum Einsatz:

4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Dieser Artikel kommt regelmässig bei "Grenzfällen" zum Zuge und schützt vor Überkriminalisierung. Darum ist es als Vergehen definiert und nicht als Verbrechen (da auch nur Geldstrafe möglich). Salopp gesagt: Ein 5 jähriges Mädchen wird sehr selten wie 20 aussehen, ein 14 oder 15 jähriges eher öfter.

Zu definieren wäre nun auch, was eine "pflichtgemässe Vorsicht" sein mag. Pflichtgemäss handelt man (grob gesagt), wenn eine Durchschnittsperson in der gleichen Situation gleich handeln wurde. Wenn du z.B. in eine Diskothek oder auf eine andere Veranstaltung gehst, in die der Eintritt ab 16 oder 18 gestattet ist, und dort jemand kennenlernst, darfst du dich darauf verlassen, dass diese Person das Alter auch hat, auch wenn der Akt nicht unmittelbar danach statt finden sollte, solange sie nicht wesentlich jünger erscheint. Wenn man Zweifel am Alter hat, müsste man sich eine amtliche Karte mit Altersnachweis zeigen lassen.

Beim King Carli hat das nicht funktioniert, weil er ja der Eigentümer des Clubs ist und seinen Türstehern offensichtlich die Anweisung erteilte, dass man auch Mädchen unter 16 Jahren den Zutritt gewähren soll.
 
Das ist Spekulation konnte nie bewiesen werden

Also im St. Germain verkehren schon regelmässig sehr junge Mädchen. Das ist Fakt. Ich kenne die Türsteher zum Teil und die stehen sonst auch mal vor anderen Clubs und dort wird sehr wohl ganz genau auf das Alter geschaut. Das heisst, die lassen die Mädchen nicht einfach so von sich aus so jung rein, sondern haben eine Anweisung erhalten. ob die Anweisung wirklich faktisch von King Carli kam, weiss ich nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass er sich diese als Geschäftsführer anrechnen lassen muss.
 
Heutzutage wird das Gesetz oft für Rachezwecke oder Geldgeilheit missbraucht.. und da sind die Frauen klar im Vorteil. Man siehe zB Carl Hirschmann, Kachelmann (vielleicht) oder die Schwedinnen um Assange.
 
Also ganz so einfach ist es ist es schon nicht. Für junge Frauen herrscht schon keine Narrenfreiheit. Wenn du mit einer schläfst, die zwar 15 ist, aber wie 20 aussieht, kommt Art. 187 Ziff. 4 StGB zum Einsatz:

Dieser Artikel kommt regelmässig bei "Grenzfällen" zum Zuge und schützt vor Überkriminalisierung. Darum ist es als Vergehen definiert und nicht als Verbrechen (da auch nur Geldstrafe möglich). Salopp gesagt: Ein 5 jähriges Mädchen wird sehr selten wie 20 aussehen, ein 14 oder 15 jähriges eher öfter.

Zu definieren wäre nun auch, was eine "pflichtgemässe Vorsicht" sein mag. Pflichtgemäss handelt man (grob gesagt), wenn eine Durchschnittsperson in der gleichen Situation gleich handeln wurde. Wenn du z.B. in eine Diskothek oder auf eine andere Veranstaltung gehst, in die der Eintritt ab 16 oder 18 gestattet ist, und dort jemand kennenlernst, darfst du dich darauf verlassen, dass diese Person das Alter auch hat, auch wenn der Akt nicht unmittelbar danach statt finden sollte, solange sie nicht wesentlich jünger erscheint. Wenn man Zweifel am Alter hat, müsste man sich eine amtliche Karte mit Altersnachweis zeigen lassen.

Beim King Carli hat das nicht funktioniert, weil er ja der Eigentümer des Clubs ist und seinen Türstehern offensichtlich die Anweisung erteilte, dass man auch Mädchen unter 16 Jahren den Zutritt gewähren soll.

Nun ja... scheint ja ein Gummiparagraph zu sein. Trotzdem tönt dieser Artikel für mich so, als ob es doch meine Pflicht ist, den Ausweis zu verlangen (es läuft schlussendlich auf das hinaus). Und da meine Frage: Wer macht das schon? Ich kenne niemanden, der das je gemacht hat, und am allerwenigsten dann, so kurz vor dem Küssen oder kurz vor dem Sex. Egal was im Gesetzt steht, Fakt ist: So was macht kaum jemand! Und ehrlich gesagt, ist es vielen Menschen peinlich, einer Frau den Ausweis zu verlangen.

Und wie gesagt... wenn ich in einem Club bin und auch angetrunken bin, will ich sicher nicht darüber nachdenken müssen, ob die Türsteher ihren Job richtig gemacht haben oder nicht. Und je angetrunkener man im Club ist, desto eher schwer fällt einem die Alterseinschätzung einer jungen Frau im Club.



Ich bin generell der Meinung, dass 15-Jährige Frauen sehr wohl wissen, was sie tun! Und viele hatten ja schon mit 13 Sex (wie viele Statistiken und Studien zeigen), und darum sind viele mit 15 sehr, sehr sexuell erfahren bzw. sexreif. Vor allem die Mädchen die mit 15 in den Ausgang gehen und sich wie 20-jährige schminken und kleiden (zum teil übertrieben provokant und nuttig) haben es oft "faustdick hinter den Ohren".
Und ja... ich sage es offen: Als ich 19, 20, 21,... war wurde ich tonnenweise von notgeilen 15-jährigen angesprochen und bekam viele "unkeusche Angebote", und nicht nur ich, viele Kollegen von mir kennen das genau so gut.

Und ich sehe es nicht in der Pflicht eines 19-jährigen sich mit Händen und Füssen gegen sein Libido und Trieb zu wehren, und das sogar dann, wenn er regelrecht offensiv von solch einer jungen Frau verführt wird!!!

Darum: Junge Erwachsene (per Definition 18-24 Jahre) sollten aus diesem dummen Paragraph herausgestrichen werden!!! Ein 19-jähriger ist für mich alles andere als erwachsen sondern immer noch ein Jugendlicher mit all seinen Trieben, Neugier,... und alles was zur Jugend dazu gehört.
 
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