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Nachrichten aus Österreich

Erfolgsmodell kopiert: ÖVP, SPÖ und NEOS schicken ihre U17 in die Regierung

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Was sich im Fußball bewährt hat, findet jetzt auch Einzug in die Politik. Die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS schicken künftig nur mehr ihre U17-Mannschaft in die Regierung. Können die jungen Köpfe den erhofften frischen Wind in die Politik bringen?

WIEN – Gelangweilt schlurft der 16-jährige Chrisi „Crazy“ Stocker in das Bundeskanzleramt. „6-7“, ruft er dem Portier zu, der ihn nur verdutzt anschaut. „Checkst du? Nein? Voll cringe. 6-7, das ist unser neues Inflationsziel, sheesh!“

„Das crazy, oder?“, freut sich der 16-jährige Andi Babler Jr. aus Traiskirchen, sieht sich in seinem neuen Büro um und tätschelt die edle Lenin-Büste. „Gestern hab ich noch im Gemeinderat gegen eine Grünschnittentsorgung am Bauhof gestimmt, heute trete ich in die Fußstapfen von meinem Papa, dem Zohran Mamdani von Österreich.“

Auch Beate (16) düst mit ihrem E-Scooter zum Kanzleramt. „Leistung muss wieder cool werden!“, fordert sie. „Time ist Money und meine Attention Span ist noch niedriger als unsere Umfragewerte. Wir brauchen ein Reform-Mindset! Let’s go, queen!“

Frischer Wind
Der 16-jährige Sepp Schellhorn jr. entschuldigt sich für die Verspätung. „Ich mach gerade L17 und der Fahrlehrer hat mich diskriminiert. Der wollte ernsthaft, dass ich in einen winzigen Audi ohne Legroom und Aura einsteig. Ich hab ihn dann gefragt, ob er weiß, wer ich bin. Die Fahrschule schafft sich mittels einer neugeschaffenen Förderung jetzt jedenfalls eine Flotte Audi A8 an.“

 

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Neuer Schwung in Ermittlungen gegen Sebastian Kurz: WKStA darf Daten zu Inseraten verwerten
Die Ermittlungen in der Inseratenaffäre haben einen entscheidenden Schritt nach vorn gemacht. Daten aus einer Hausdurchsuchung dürfen laut dem Obersten Gerichtshof verwertet werden

Lange war es ruhig um die sogenannte Inseratenaffäre, doch allmählich kommt neuer Schwung in die Ermittlungen. Mehreren Tatverdächtigen, darunter Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Österreich-Verleger Wolfgang Fellner, wird rund um die Vergabe von Inseraten bekanntlich Korruption vorgeworfen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hegt vereinfacht gesagt den Verdacht, dass sich Kurz und Mitstreiter mit Steuergeld wohlwollende Berichterstattung erkauft haben könnten. Die Beschuldigten bestreiten das vehement, es gilt die Unschuldsvermutung.

Zur Erinnerung: Ausgelöst hatten die Ermittlungen mehrere Zufallsfunde in einem Verfahren rund um die Casinos Austria AG. Im Oktober 2021 kam es zu umfangreichen Hausdurchsuchungen, Kurz trat in der Folge als Bundeskanzler zurück. Seither ist es rund um die Ermittlungen – zumindest in der Öffentlichkeit – relativ ruhig geworden. Der Hauptgrund dafür lag darin, dass die Hausdurchsuchungen unter anderem in Büros der Tageszeitung Österreich und deren Manager stattgefunden hatten – und somit an Orten, die vom Redaktionsgeheimnis geschützt sein können.

Beachtlicher Fortschritt
Nach Hausdurchsuchungen in derart geschützten Räumlichkeiten muss die Justiz mit den gewonnenen Daten besonders sensibel umgehen. In einem sogenannten Sichtungsverfahren müssen die Daten von einem Richter oder einer Richterin – unter Anhörung der Beschuldigten bzw. ihrer Strafverteidiger – streng getrennt und aussortiert werden: Was unterliegt dem Redaktionsgeheimnis? Was darf nicht für das Strafverfahren verwertet werden? Und welche Daten darf das Gericht sehr wohl an die Ermittlerinnen und Ermittler WKStA weiterreichen?

 
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