Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Nachrichten aus Albanien

Danke. Hab auch bisschen albanisch gelernt im Urlaub und so.

Hallo Berg :D
 
Ach du Scheisse was ich da lese.

- - - Aktualisiert - - -

Oh...Kosovaren bekommen den jedpch nicht. Also abgelehnt
 
Keine Neurenten mehr nach Kosova

Die Schweiz muss keine neuen AHV- und IV-Renten nach Kosova ausrichten. Das Bundesgericht hat ein Machtwort gesprochen. Personen aus Kosova, die in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, können um Rückerstattung geleisteter AHV/IV-Beiträge ersuchen.

Bis Ende März 2010 wurden neue AHV- und IV-Renten nach Kosova auf Basis des 1962 mit der Föderativen Republik Jugoslawien abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommens gewährt. Die Schweiz hatte dieses Abkommen gegenüber Kosova nach seiner Unabhängigkeitserklärung im Jahr 2008 provisorisch weitergeführt.

-Gescheiterte Ermittlungen-
2009 beschloss dann der Bundesrat, diesen vertraglichen Schwebezustand zu beenden und das Abkommen gegenüber Kosova ab April 2010 nicht mehr anzuwenden. Als Grund für den Entscheid hatte Bundesrat Didier Burkhalter damals die gescheiterten Ermittlungen gegen Rentenbetrüger im jungen Balkanstaat genannt.

Das Bundesverwaltungsgericht machte dem Bundesrat dann einen Strich durch die Rechnung und entschied 2011, dass die Schweiz weiter zur Ausrichtung neuer Renten nach Kosova verpflichtet sei. Das Bundesgericht hat dieser Sicht der Dinge nun widersprochen.

-Nicht automatisch Doppelbürger-
In ihrem Grundsatzentscheid kommen die Richter in Luzern zunächst zum Schluss, dass das ursprüngliche Abkommen zwischen der Schweiz und der Volksrepublik Jugoslawien für Kosova mit seiner Anerkennung als unabhängiger Nachfolgestaat wirkungslos geworden ist. Eine formelle Kündigung sei nicht mehr notwendig gewesen.

Weiter hätten kosovarische Staatsangehörige entgegen der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ihr serbisches Bürgerrecht nach der Unabhängigkeitserklärung Kosovos nicht automatisch behalten. Sie könnten sich deshalb für eine Schweizer Neurente auch nicht auf das gegenüber Serbien weiter geltende Abkommen berufen.

-Gesuch um Rückerstattung-
Eine serbisch-kosovarische Doppelbürgerschaft ist laut Bundesgericht allerdings nicht ausgeschlossen, müsste aber jeweils nachgewiesen werden. Durch den jüngsten Entscheid bleibt Personen aus Kosova, die in ihre Heimat zurückgekehrt sind, die Möglichkeit, um Rückerstattung geleisteter AHV/IV-Beiträge zu ersuchen.

Um einen solchen Fall ging es denn auch im konkreten Urteil. Laut Gericht müssen einem Kosovaren – mangels eines gültigen Sozialversicherungsabkommens – die von ihm zwischen Mai 2003 und Januar 2005 einbezahlten AHV/IV-Beiträge zurückerstattet werden.

Mit dem bundesgerichtlichen Machtwort ist eine langjährige Kontroverse zu Ende gegangen. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) war teilweise heftig dafür kritisiert worden, dass es die Auszahlung von Neurenten nach Kosovo trotz dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2011 nicht wiederaufgenommen hatte.

Quelle: Bundesgericht zu Sozialversicherungen: Keine Neurenten mehr nach Kosovo - Schweiz Nachrichten - NZZ.ch
 
Einen Tag ist der Penner wieder hier und schon fängt er wieder an zu sticheln.
 
Zurück
Oben