Weitere Erhöhungen sehen wie folgt aus:
Auch für die Familien von zivilen Opfern und die Familien von Vermissten im Krieg wird es zusätzlich zur Grunderhöhung von 20 % eine zusätzliche Erhöhung geben. Die zusätzliche Erhöhung gilt für Familien, in denen mehr als ein Mitglied im Krieg getötet oder vermisst wurde.
So sieht die Altersvorsorge für die Familien von Kriegsopfern und vermissten Zivilisten ab dem 1. Januar 2025 aus:
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Die Erhöhung um 20 % gilt auch für Menschen mit Behinderungen.
Ab diesem Monat sieht die Altersvorsorge für Menschen mit einer Behinderung wie folgt aus:
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Zusätzlich zur 20-prozentigen Erhöhung wird sich für die Familien der Märtyrer und die Familien der Vermissten der UCK, die mehr als ein gemartertes oder vermisstes Familienmitglied haben, auch die Berechnungsformel für andere Mitglieder ändern.
Von jetzt 20 % der Basis für das zweite Mitglied und von 10 % für die anderen wird der Zuschlag als 50 % der Basis für jedes andere Märtyrer- oder Vermisstenmitglied berechnet, bis zur Ebene der Familie mit mehr als 4 Märtyrer oder vermisste Mitglieder der UCK.
So sieht die Rentenregelung für die Familien der Märtyrer und für die Familien der Vermissten der UCK nach dem 1. Januar 2025 aus:
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