Es war kein direkter Treffer, sondern abgeprallte Projektil-Teile. Das kann per Se keine absolute Absicht sein, da man kaum abschätzen kann wie sich das Projektil in diesem Fall verhält. Allerdings kann man schon davon ausgehen, dass er mögliche Verletzungen billigend in Kauf genommen hat. Der Täter sollte definitiv keine Waffe führen dürfen, sein Handeln war gefährlich und höchst riskant, dafür steht er auch vor Gericht. Einen Mordversuch kann man hier nicht direkt erkennen. Da der Fall EULEX bekannt ist, gehe ich davon aus dass zumindest dieser Aspekt rechtens ist. Wie das Gesamtverfahren durch EULEX bewertet werden wird, kann ich nicht abschätzen, jedoch würde es mich nicht wundern wenn es diesbezüglich noch einen Report geben wird.