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Nachrichten aus der Schweiz

Abschreiben verboten: Schweizer Medien verpflichten sich zu Transparenz und Fairness
Initiative des Verlegerverbands

Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) hat eine Initiative für mehr Fairness bei der Übernahme von journalistischen Inhalten gestartet. Zu den Erstunterzeichnern der freiwilligen Vereinbarung gehören die großen Schweizer Verlagskonzerne Ringier Medien Schweiz (Blick), die NZZ-Gruppe (Neue Zürcher Zeitung) und CH Media.

Das "Memorandum of Understanding" schaffe mehr Transparenz und Fairness im Umgang mit journalistischen Leistungen, teilte der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) am Mittwoch mit.

Im Kern der Selbstverpflichtung steht, dass Medien die Originalquelle bei einer Übernahme klar ausweisen und online direkt verlinken. Besondere Sorgfalt gilt bei exklusiven Recherchen, um die journalistische Erstleistung erkennbar zu machen.

Die Vereinbarung unterscheidet zwischen einer Weiterbearbeitung mit Eigenleistung und einer reinen Zweitverwertung. Die vollständige oder paraphrasierte Übernahme von Artikeln oder wesentlichen Teilen davon ist nicht zulässig. Eine systematische Nutzung fremder Inhalte ist untersagt.

 
Schweizer Nachrichtendienst
Mengele-Dossier veröffentlicht
Der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) hat zahlreiche Unterlagen über den Nazi-Verbrecher Josef Mengele öffentlich zugänglich gemacht. Darunter sind viele Zeitungsberichte, aber auch Polizeidokumente, die stellenweise geschwärzt sind.

In den Unterlagen geht es unter anderem um Hinweise an die Polizei, dass Mengele sich möglicherweise nach seiner Flucht aus Deutschland in der Schweiz aufgehalten haben könnte oder eine Einreise unter falschem Namen plane. Ebenso finden sich verschiedene Hinweise auf dessen angeblichen Aufenthalt, etwa in Irland, Argentinien und Chile. Laut einem anderen Dokument war 1964 ein als Student getarnter israelischer Spion in der Schweiz, um Spuren Mengeles zu verfolgen.

Bisher hatte der Nachrichtendienst Versuche von Historikern, die Unterlagen einzusehen, abgelehnt, zuletzt im Februar 2026. Er verwies stets darauf, dass es dafür eine Schutzfrist bis 2071 gebe. Der Historiker Gérard Wettstein, der zu Mengele forscht, hatte dagegen beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich Beschwerde eingelegt.

Historikerbeschwerde erfolgreich
„Geschwärzt ist nur, was geschützt werden muss: Personendaten von früheren und heutigen Angestellten der Bundesverwaltung mit Bezug zum NDB und seinen Vorgängerorganisationen, Informationen, die dem gesetzlichen Quellenschutz unterliegen, sowie Personendaten von Drittpersonen mit überwiegenden Persönlichkeitsrechten“, teilt das zuständige Verteidigungsministerium mit.

 
Horror-Unfall von Reisebus auf dem Weg nach Österreich - mehrere Tote
Der Bus aus den Niederlanden soll mit 48 Personen besetzt gewesen und am Montag Richtung Österreich aufgebrochen sein.
Bei einem Unfall mit einem Reisebus sind im Osten der Schweiz mehrere Menschen ums Leben gekommen. Weitere Personen wurden verletzt, wie die Polizei auf der Plattform X mitteilte. Das Unglück ereignete sich demnach im Kanton Graubünden zwischen den Orten Susch und Zernez. Wie die Schweizer Medienportale Blick und 20Minuten berichteten, handelt es sich um einen Bus aus den Niederlanden, er soll mit 48 Personen besetzt gewesen und umgekippt sein.

Unterdessen nannten die Behörden erste Details zur Unfallursache. Der Reisebus sei gegen eine Leitschiene gestoßen und von der Straße abgekommen, sagte ein Polizeisprecher dem Sender SRF. Das Fahrzeug sei danach auf der Seite liegengeblieben. Fotos, die in den Medien von der Unfallstelle veröffentlicht wurden, zeigten den umgekippten Bus, der neben einer Straße auf der Seite auf der Wiese lag. Zahlreiche Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr sowie mehrere Helikopter waren vor Ort.

 
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