Abschreiben verboten: Schweizer Medien verpflichten sich zu Transparenz und Fairness
Initiative des Verlegerverbands
Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) hat eine Initiative für mehr Fairness bei der Übernahme von journalistischen Inhalten gestartet. Zu den Erstunterzeichnern der freiwilligen Vereinbarung gehören die großen Schweizer Verlagskonzerne Ringier Medien Schweiz (Blick), die NZZ-Gruppe (Neue Zürcher Zeitung) und CH Media.
Das "Memorandum of Understanding" schaffe mehr Transparenz und Fairness im Umgang mit journalistischen Leistungen, teilte der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) am Mittwoch mit.
Im Kern der Selbstverpflichtung steht, dass Medien die Originalquelle bei einer Übernahme klar ausweisen und online direkt verlinken. Besondere Sorgfalt gilt bei exklusiven Recherchen, um die journalistische Erstleistung erkennbar zu machen.
Die Vereinbarung unterscheidet zwischen einer Weiterbearbeitung mit Eigenleistung und einer reinen Zweitverwertung. Die vollständige oder paraphrasierte Übernahme von Artikeln oder wesentlichen Teilen davon ist nicht zulässig. Eine systematische Nutzung fremder Inhalte ist untersagt.
www.derstandard.at
Initiative des Verlegerverbands
Der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) hat eine Initiative für mehr Fairness bei der Übernahme von journalistischen Inhalten gestartet. Zu den Erstunterzeichnern der freiwilligen Vereinbarung gehören die großen Schweizer Verlagskonzerne Ringier Medien Schweiz (Blick), die NZZ-Gruppe (Neue Zürcher Zeitung) und CH Media.
Das "Memorandum of Understanding" schaffe mehr Transparenz und Fairness im Umgang mit journalistischen Leistungen, teilte der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) am Mittwoch mit.
Im Kern der Selbstverpflichtung steht, dass Medien die Originalquelle bei einer Übernahme klar ausweisen und online direkt verlinken. Besondere Sorgfalt gilt bei exklusiven Recherchen, um die journalistische Erstleistung erkennbar zu machen.
Die Vereinbarung unterscheidet zwischen einer Weiterbearbeitung mit Eigenleistung und einer reinen Zweitverwertung. Die vollständige oder paraphrasierte Übernahme von Artikeln oder wesentlichen Teilen davon ist nicht zulässig. Eine systematische Nutzung fremder Inhalte ist untersagt.
Abschreiben verboten: Schweizer Medien verpflichten sich zu Transparenz und Fairness
Initiative des Verlegerverbands