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Nachrichten aus Deutschland

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 13322
  • Erstellt am Erstellt am
Viele hatten ja prophezeit, dass sie es sich nicht trauen würde, etwas zu sagen, was Herrn Erdogan verärgern könnte. Anscheinend haben diejenigen sie falsch eingeschätzt. Sie wohl ganz ordentlich auf den Putz gehauen:D

Ich weiß es nicht, aber es spiegelt diese ganze Tatsachenverdrehung Erdogans und seiner Anhänger wieder. Also nichts Neues.
 
wenn die turkei nicht dabei ist,dann ist das aufheben der immunitaet ok fuer dich, man bist du eine heuchlerin...


es ist ein unterschied. ob neutrale staatsanwälte ermitteln, oder ob regierungstreue staatsanwälte Gegner aus dem weg räumen wollen, um die macht gelüste eines einzelnen zu befriedigen.
das werdet ihr jedoch nie verstehen....
 
wenn die turkei nicht dabei ist,dann ist das aufheben der immunitaet ok fuer dich, man bist du eine heuchlerin...

das sie ihren heulerischen senf dazu gibt habe ich schon vorhergesehen,man kennt die olle hier :lol:

Bist du eigentlich so dämlich oder tust du nur so? Gut, dass es in Deutschland das Wort "heucheln" gibt, sonst hättest du ja gar nichts "fundiertes" beizutragen :D

Lies mal Indianers Erklärung

es ist ein unterschied. ob neutrale staatsanwälte ermitteln, oder ob regierungstreue staatsanwälte Gegner aus dem weg räumen wollen, um die macht gelüste eines einzelnen zu befriedigen.
das werdet ihr jedoch nie verstehen....

Ich füge noch hinzu, dass es sich bei Petry um begründeten Verdacht gegen eine Einzelperson handelt und nicht wie bei Erdoparlament um politisch vorhersehbare Sippenhaft wie man sie aus dem 3. Reich und seit neuestem auch aus dem türkischen Scheinparlament kennt!

Bisschen Nachhilfe? Wölfchen?


Gesetz über die Immunität der Abgeordneten (1933)

[SIZE=+2]Gesetz über die Immunität der Abgeordneten[/SIZE]vom 23. Juni 1933.
gemäß Artikel 123 Abs.1 in Verbindung mit Art. 46 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1)
sowie wegen Widerspruchs gegen die Verfassungen der Länder aufgehoben

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1. Die nach Artikel 37 Abs. 1 und 2 der Reichsverfassung für Maßnahmen gegen Mitglieder des Reichstags oder eines Landtags erforderliche Genehmigung des Hauses kann, wenn der Reichstag oder der Landtag nicht versammelt ist, durch einen von dem Hause zu bestimmenden Ausschuß erteilt werden. Bis zur Bildung des Ausschusses kann der Präsident des Hauses die Einleitung von Strafverfahren bis zur Hauptverhandlung sowie Verhaftungen und sonstige Beschränkungen der persönlichen Freiheit vorläufig genehmigen.
Durch das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 (RGBl. I. S. 713) wurde bestimmt:
"§ 44. Vorschriften, nach denen die Verfolgung von Abgeordneten einer gesetzgebenden Körperschaft beschränkt wird, finden gegenüber den §§ 31 bis 35 dieses Gesetzes keine Anwendung."
Damit wurde für Abgeordnete, die als Schriftleiter (Redakteur) tätig waren, hinsichtlich der für ihre Tätigkeit erlassenen Bestimmungen zu seiner Verantwortung gegenüber dem Staat. die Vorrechte nach § 1 aufgehoben.

Durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wurde bestimmt:
"Art. 1. Die Volksvertretungen der Länder werden aufgehoben."
Damit wurden im Artikel § 1 die Worte "oder eines Landtags" oder "oder der Landtag" sowie die Worte ", dem der Abgeordnete angehört" faktisch gestrichen.

zu der Bildung des Ausschusses ist es nicht gekommen, weshalb der Präsident des Reichstags (Hermann Göring) allein die Immunität jedes Abgeordneten bis 1945 aufheben konnte.
§ 2. Der Ausschuß übt, wenn der Reichstag oder der Landtag nicht versammelt ist, auch das nach Artikel 37 Abs. 3 der Reichsverfassung dem Hause zustehende Recht aus, die Aufhebung von Maßnahmen gegen Mitglieder des Hauses zu verlangen.
Durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wurde bestimmt:
"Art. 1. Die Volksvertretungen der Länder werden aufgehoben."
Damit wurden im Artikel § 1 die Worte "oder eines Landtags" oder "oder der Landtag" sowie die Worte ", dem der Abgeordnete angehört" faktisch gestrichen.

in Kraft getreten am 25. Juni 1933.
Berlin, den 23. Juni 1933
Der Reichskanzler
Adolf Hitler​
Der Reichsminister des Innern
Frick​
Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner​

[FONT=Arial,Helvetica][SIZE=-2]Quelle: Reichsgesetzblatt 1933 I S. 391[/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica][SIZE=-2]Dr. Dr. A. Dehlinger, Systematische Übersicht über 76 Jhg. RGBl. (1867-1942), Kohlhammer Stuttgart 1943
Sartorius, Sammlung von Reichsgesetzen staats- und verwaltungsrechtlichen Inhalts, Beck 1935-37[/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica]Hinweis
[/FONT] [FONT=Arial,Helvetica][SIZE=-2]© 11. Februar 2004[/SIZE][/FONT]

Oh wait, lesen und verstehen ist ja nicht so dein Ding.
 
es ist ein unterschied. ob neutrale staatsanwälte ermitteln, oder ob regierungstreue staatsanwälte Gegner aus dem weg räumen wollen, um die macht gelüste eines einzelnen zu befriedigen.
das werdet ihr jedoch nie verstehen....

jeder staatsanwalt ist regierungstreu,weil sie von der regierung bezahlt werden..meinst du ohne das ok der regirung wuerde hier die staatsanwaltschaft ermitteln


heuchlerisch ist nur ,wenn in der turkei die immunitaet aufgehoben wird,dann solche wie rafi kommen und rumflennen ,die turkei wird zur einer diktatur blabla

wenn es hier passiert wie im fall petry findet sie das sogar noch gut..dann kein ton mehr von einer diktatur
 
Du kannst das nicht vergleichen. Ich versuche es noch mal:

Wenn ein Parlament von 1/4 der Mitglieder die Immunität aufhebt, ist das gegen jede Idee von Demokratie, weil man die Opposition damit schutzlos macht und sie einschüchtert. Man macht das nur, weil man seine Politik rücksichtslos umsetzen kann. Demokratie ist weg.

Wenn die Staatsanwaltschaft beschließt, dass eine einzige Frau sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben soll, z.B. Mord, kann erst Recht über sie gesprochen werden, wenn sie angehört wird. SIe kann aber nur dazu vernommen und abgeurteilt werden, wenn man ihr die Immunität nimmt. Demokratie bleibt bewahrt.

Kapierst du jetzt den Unterschied?
 
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