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Nachrichten aus Europa

Künftig mehr digitale statt gedruckte Anleitungen
Verbraucher und Verbraucherinnen in der EU sollen künftig bei manchen Produkten keine gedruckte, sondern eine digitale Bedienungsanleitung bekommen. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsländer einigten sich auf entsprechende Regelanpassungen, wie die derzeitige zypriotische EU-Ratspräsidentschaft gestern mitteilte.

Die Liste der speziellen Waren, denen Verkäufer künftig nicht mehr unbedingt eine Anleitung in Papierform beilegen müssen, ist umfangreich. Neben Glühbirnen und Batterien für E-Fahrräder finden sich darauf auch Fahrzeuge wie etwa Sportboote und Jetskis wieder.

Auch spezielle Industrieprodukte wie Schiffsausrüstung und Aufzüge sollen von den Vereinfachungen erfasst werden. Das Ziel: Unternehmen sollen Informationspflichten öfter digital abwickeln können und weniger drucken müssen. Wer eines der betroffenen Produkte erworben hat, soll der Einigung zufolge aber auch weiterhin das Recht auf eine gedruckte Anleitung haben, muss diese dann aber explizit vom Verkäufer einfordern.

 
Ruf nach eingeschränktem Stimmrecht für neue Mitglieder
Die Europäische Union sollte nach Ansicht von Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg über eine vorübergehende Einschränkung der Stimmrechte künftiger EU-Mitglieder beraten. Das geht gestrigen Reuters-Angaben zufolge aus einem gemeinsamen Papier der fünf Länder hervor. Diese schlagen zudem vor, stärkere Schutzmechanismen für die Rechtsstaatlichkeit zu schaffen.

Die Diskussionen finden vor dem Hintergrund der Beitrittsbemühungen von Montenegro statt, das eine Aufnahme für 2028 anstrebt. Zudem drängen Albanien, die Ukraine und Moldawien auf Fortschritte bei ihren Verfahren. Die europäischen Regierungen diskutieren derzeit darüber, ob die Regeln für neue Mitglieder angepasst werden müssen.

„Die EU sollte eingehend darüber beraten, ob für neue Mitgliedsstaaten vorübergehende, befristete Einschränkungen der Stimmrechte vorgesehen werden sollten“, zitierte Reuters aus dem Papier. Das betreffe insbesondere Bereiche, in denen Einstimmigkeit erforderlich ist, wie etwa Entscheidungen über die Erweiterung, die Außenpolitik und den EU-Haushalt.

 
Kommission will Düngerkosten mit 500 Mio. Euro abfedern
Die EU-Kommission will die Bauern und Bäuerinnen angesichts höherer Düngerkosten mit 500 Millionen Euro unterstützen. Dafür will sie die Agrarreserve der Gemeinsamen Agrarpolitik aktivieren, in der laut EU-Agrarkommissar Christophe Hansen noch gut 200 Millionen Euro sind.

Die Kommission schlägt außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament die Reserve um 300 Millionen Euro aufstocken, um Landwirten „gezielte und außerordentliche Unterstützung zu gewähren“. Die EU-Kommission hatte im Mai ein Unterstützungspaket angekündigt. Wie viel Geld zusätzlich fließen soll, war bisher nicht bekanntgeworden.

Lebensmittelversorgung im Blick
Hansen blickt mit Sorge auf die Aussaat der Winterfrüchte. Bis jetzt habe es trotz der Marktlage wenig Probleme gegeben, weil die Landwirte im letzten Herbst größtenteils ihre Düngemittelreserven angelegt hatten.

Doch nun überlegten manche Landwirte angesichts der Preise, ob sie anpflanzen oder sich stattdessen an einem Umweltprogramm beteiligen, bei dem sie unter Umständen ohne Dünger mehr Geld bekämen. „Und das ist natürlich eine Riesengefahr für unsere Lebensmittelversorgung“, sagte Hansen der dpa.

 
TFA hat schädliche Wirkung auf die Fortpflanzung
Die Chemie- und Pharmabranche setzt Trifluoressigsäure, kurz TFA, als Lösungsmittel und Katalysator ein. Die EU hat nun herausgefunden, dass sich TFA schädlich auf die menschliche Fortpflanzung auswirkt.

Die EU-Chemikalienbehörde Echa hat die "Ewigkeitschemikalie" Trifluoressigsäure (TFA) untersucht. Sie kommt als Abbauprodukt in Pestiziden und Kühlmitteln vor und ist eine Untergruppe der PFAS-Substanzen.
Der Prüfausschuss der Behörde stufte TFA als besonders schädlich und absolut unzerstörbar ein. Nach EU-Angaben kann sie die Fruchtbarkeit verringern, das Kind im Mutterleib schädigen sowie Schilddrüse und Leber beeinträchtigen.
Weil sich der Stoff schnell in Wasser auflöst, kann er auch in die Böden und später in das Trinkwasser kommen. TFA kann noch nicht aus dem Abwasser gefiltert werden. Die Einstufung der EU-Behörde könnte die aktuelle Verbotsdebatte rund um die PFAS-Substanzen beeinflussen, zu der auch dieser Stoff gehört. Die EU-Kommission arbeitet an umfassenden Einschränkungen, die die bisher eingeführten Teilverbote ergänzen sollen.

 
Kommission droht Niederlage im Streit über CoV-Verträge
Im Streit über die Offenlegung von Verträgen zu Coronavirus-Impfstoffen droht der EU-Kommission eine endgültige Niederlage.

Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) empfahl heute, ein Rechtsmittel der Brüsseler Behörde gegen ein Urteil aus dem Jahr 2024 abzuweisen. Die Kommission habe nicht ausreichend Informationen über die Verträge offengelegt. Generalanwalt Athanasios Rantos sprach sich dafür aus, die Entscheidung der Vorinstanz zu bestätigen.

Die Richterinnen und Richter am EuGH folgen der Einschätzung der Generalanwältinnen und Generalanwälte oft, aber nicht immer. Mit einer Entscheidung ist in einigen Monaten zu rechnen.

Die EU-Kommission hatte während der Pandemie 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedsstaaten Verträge mit Pharmaunternehmen verhandelt und den Kauf von Impfstoff abgeschlossen. Zuständig für die Verhandlungen war ein Team aus einigen Kommissionsbeamten und Fachleuten aus den Ländern.

Laut Mitteilung des EU-Gerichts wurden 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um eine verbindliche Bestellung von über einer Milliarde Impfstoffdosen aufzugeben. Der Vorwurf mangelnder Transparenz bei diesen Milliardengeschäften beschäftigt die Gerichte bereits länger.

 
Europas neue Warteliste – Strom zuerst, Turbine später
Lange Zeit standen Unternehmen für Chips an, heute stehen sie für Strom an. In Europa zahlen Käufer inzwischen Reservierungsgebühren, nur um sich überhaupt einen Platz in den Produktionsbüchern für Gasturbinen zu sichern. Hintergrund ist ein wachsender Strombedarf durch neue Rechenzentren und die gleichzeitige Elektrifizierung großer Teile der Wirtschaft. Nach Angaben von Siemens Energy hat sich ein System etabliert, das zunächst in den USA entstand und inzwischen Europa und den Nahen Osten erreicht hat. Unternehmen reservieren Produktionskapazitäten Jahre im Voraus, weil die eigentliche Lieferung der Anlagen lange auf sich warten lassen kann. Für eine Reservierung von etwa sechs Monaten werden bereits zwischen zehn und fünfzehn Prozent des Turbinenpreises fällig.

Der Druck kommt nicht nur aus dem Data-Center-Markt. Viele Länder bauen erneuerbare Energien aus, brauchen aber gleichzeitig gesicherte Leistung für Zeiten ohne Wind und Sonne. Gasturbinen bleiben deshalb trotz Energiewende ein gefragter Teil der Infrastruktur. Deutschland will ab September die lange verschobenen Ausschreibungen für neue Gaskraftwerke mit einer Leistung von neun Gigawatt starten. Das entsprechende Gesetz liegt inzwischen im Parlament. Siemens Energy führt bereits Gespräche mit möglichen Teilnehmern. Interessant ist dabei auch, was nicht passiert. Obwohl Data-Center bereit sind, höhere Preise für schnellere Lieferungen zu zahlen, hat Siemens Energy nach eigenen Angaben bewusst nicht alle freien Kapazitäten dorthin verschoben. Der Konzern will vermeiden, von nur einem Nachfragebereich abhängig zu werden. Derzeit stammen rund 25 Prozent der Turbinennachfrage aus dem Data-Center-Sektor. Rund 60 Prozent kommen weiter von klassischen Energieversorgern und Infrastrukturbetreibern. Aus jüngeren Aufträgen über insgesamt etwa 87 Gigawatt erwartet das Unternehmen zusätzlich Serviceumsätze von rund 35 Milliarden Euro über mehr als zwanzig Jahre.
 
Naja, Brunner war Finanzminister und hat in Österreich ein riesiges Budgetdefizit hinterlassen, von daher...
Brunner: EU-Asylpakt wird funktionieren
Mit dem Inkrafttreten des EU-Migrations- und Asylpakts erhält die Europäische Union nach Ansicht von EU-Migrationskommissar Magnus Brunner erstmals ein umfassendes gemeinsames System für Migration und Asyl. Der Pakt bringe mehr Kontrolle über die EU-Außengrenzen.

„Es wird nicht vom ersten Tag weg zu 100 Prozent perfekt funktionieren“, so Brunner, „so realistisch müssen wir sein, aber es ist ein wichtiger Schritt.“ Der Pakt funktioniere, wenn sich jeder an die Regeln hält und die Zahlen der illegalen Migration weiter zurückgehen.

Die Reform sei notwendig gewesen, da es vor zehn Jahren mit der Syrien-Krise noch keine einheitlichen Regeln gegeben habe und die Mitgliedsstaaten unterschiedlich auf Migration reagiert hätten, sagte Brunner gestern im Ö1-Mittagsjournal.

Mit dem neuen System sollen Mitgliedsstaaten stärker verpflichtet werden, Grenzverfahren durchzuführen. Gleichzeitig wird ein Solidaritätsmechanismus eingeführt, bei dem Staaten wahlweise Aufnahme, finanzielle Beiträge oder operative Unterstützung leisten können.

 
EU beginnt Beitrittsverhandlungen mit Ukraine und Moldawien
Die EU wird am Montag die Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldawien beginnen. Wie die derzeitige zypriotische Ratspräsidentschaft gestern mitteilte, vereinbarten die Mitgliedsstaaten nach dem Ende der ungarischen Blockade einen gemeinsamen Standpunkt zum ersten Verhandlungsabschnitt und schlossen damit die notwendigen Vorbereitungen ab.

Im ersten Verhandlungsabschnitt, der offiziell erstes Cluster genannt wird, müssen die Länder unter anderem zeigen, dass ihr Justizsystem und die öffentliche Verwaltung den EU-Standards entsprechen.

Der Prozess der Beitrittsverhandlungen ist thematisch in sechs Abschnitte mit insgesamt 33 Kapiteln eingeteilt. Hinzu kommen noch zwei Kapitel, die außerhalb der Cluster verhandelt werden.

 
Ukraine, Moldawien
Startschuss für EU-Beitrittsgespräche
Ab Montag sollen in Sachen EU-Erweiterung Fortschritte gemacht werden: Die Ukraine und Moldawien werden zu substanziellen Gesprächen geladen. Formal waren die Beitrittsverhandlungen schon im Juni 2024 eröffnet worden, doch eine Blockade Ungarns hatte bisher für Stillstand gesorgt. Die Verhandlungen ziehen sich in der Regel über Jahre hin.

Derzeit führt Zypern die Ratspräsidentschaft und ist somit für den Ablauf der Gespräche mitverantwortlich. Und Zypern ließ kürzlich wissen, dass man die notwendigen Vorbereitungen für Gespräche mit der Ukraine und Moldawien abgeschlossen habe.

Am Montag findet dazu in Luxemburg eine Konferenz der EU mit der Ukraine und Moldawien statt, bei der der erste Verhandlungsblock „Grundlagen“ eröffnet wird, dazu zählen auch die Grundrechte. Die beiden Länder müssen im ersten Verhandlungsabschnitt („Cluster“) auch zeigen, dass ihr Justizsystem und die öffentliche Verwaltung den EU-Standards entsprechen.

Der Prozess der Beitrittsverhandlungen ist thematisch in sechs Abschnitte mit insgesamt 33 Kapiteln eingeteilt. Hinzu kommen noch zwei Kapitel, die außerhalb der „Cluster“ verhandelt werden.

Ausgang offen
Die neuen Gespräche waren durch den Machtwechsel in Ungarn möglich geworden. Der neue Premier Peter Magyar hob Ungarns Veto auf, nachdem es eine grundsätzliche Einigung über die Rechte der ungarischen Minderheit in der Ukraine gegeben hatte. Diese betraf die Sprach-, Kultur- und Bildungsrechte der rund 100.000 ethnischen Ungarinnen und Ungarn in der Ukraine. Der Kompromiss sorgte für eine deutliche Entspannung im Verhältnis beider Länder.
 
„Brexit“-Spätfolge
Marmelade hat ihren Namen zurück
Ab Sonntag darf Marmelade jeder Sorte im heimischen Handel wieder so heißen. Weil es sich Großbritannien in seinen Beitrittsverhandlungen in den 1970er Jahren ausbedungen hatte, durften in der EU nur Produkte aus Zitrusfrüchten als Marmelade bezeichnet werden. Mit dem Brexit 2020 war der Weg frei für eine Änderung. Mit der nun in Österreich umgesetzten „EU-Frühstücksrichtlinie“ gibt es Änderungen bei anderen Produkten und Erfreuliches für Menschen mit Laktoseintoleranz.

In Großbritannien gilt die dort hochgeschätzte „marmalade“ aus Orangen und maximal anderen Zitrusfrüchten als einzige, die dieses Namens würdig ist. Alles andere firmiert unter der Bezeichnung „jam“. Die Konvention in anderen Ländern, Fruchtaufstriche aller Art im Handel als Marmelade zu bezeichnen, wurde 1979 per EU-Recht untersagt.

Nur die „auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von Wasser, Zuckerarten und einem oder mehreren der nachstehenden, aus Zitrusfrüchten hergestellten Erzeugnisse: Pülpe, Fruchtmark, Saft, wässriger Auszug, Schale“ durfte laut Verordnung Marmelade genannt werden, alles andere sei Konfitüre und bei sehr hohem Fruchtanteil maximal „Konfitüre extra“.

Briten fürchteten „unlauteren Wettbewerb“
Begründet wurde das in den Erläuterungen damit, dass es durch die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften „zu unlauterem Wettbewerb kommen und dadurch der Verbraucher irregeführt werden könnte, mit den entsprechenden direkten Auswirkungen auf die Schaffung und das Funktionieren des gemeinsamen Marktes“.

 
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