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Nachrichten aus Frankreich

Le Pen legt Berufung ein: Vorerst keine Fußfessel
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern wie angekündigt Berufung eingelegt.

Das berichteten französische Medien unter Verweis auf die Justiz gestern. Eine von einem Berufungsgericht verhängte einjährige Haftstrafe mit Fußfessel wird somit vorläufig nicht vollstreckt. Le Pen kann also wie von ihr geplant zunächst ungehindert in den Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr starten.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Berufungsurteil auf eine Revision verzichtet. Das Kassationsgericht hatte angekündigt, über eine Revision von Le Pen bis spätestens Anfang April und somit vor Beginn der Präsidentschaftswahl zu urteilen. Die erste Wahlrunde ist für den 18. April und die zweite Runde für den 2. Mai 2027 geplant.

Fußfessel in Wahlkampf trotzdem möglich
Wenn das Kassationsgericht das Urteil des Berufungsgerichtes billigt, womit die Strafe rechtskräftig wird, muss Le Pen im Wahlkampf eine Fußfessel tragen. Außerdem müsste es seine Entscheidung deutlich früher vor der Wahl fällen. Denn über das Datum und die Modalitäten zum Anlegen einer Fußfessel würde ein Strafvollstreckungsrichter erst einige Wochen nach Rechtskraft des Urteils befinden.

 
Frankreich führt Social-Media-Verbot ein
Frankreich führt als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein. Nachdem am Dienstagnachmittag bereits der französische Senat mit breiter Mehrheit für das entsprechende Gesetz gestimmt hatte, gab am Abend auch die Nationalversammlung ihre Zustimmung. Das Verbot soll bereits nach den Sommerferien in Kraft treten.

Für neue Konten in sozialen Netzwerken soll das Gesetz ab dem 1. September gelten, für bestehende Konten soll es eine Übergangsfrist von vier Monaten bis zum 1. Jänner 2027 geben. In dieser Zeit „werden wir die schon existierenden Konten von unter 15-Jährigen schließen“, sagte der französische Präsident Emmanuel Macron. Zudem sieht das Gesetz eine Ausweitung des Verbots von Mobiltelefonen in Schulen von der Grund- und Mittelstufe auch auf die Oberstufe vor.

Strafmaßnahmen für die Kinder bzw. Jugendlichen und ihre Eltern sind in dem Gesetzesentwurf nicht vorgesehen. Stattdessen soll es Aufgabe der Plattformen sein, das Alter zu überprüfen. Diese müssen zudem eine von der französischen Datenschutzbehörde genehmigte Altersüberprüfung nutzen. „Aus meiner Sicht sind die Plattformen weitgehend vorbereitet“, sagte die für den Gesetzestext zuständige Berichterstatterin aus der Nationalversammlung, Laure Miller.

 
Erste Kündigungen nach Drogentests in Pariser Ministerien
Mit der Ankündigung von Drogentests für Regierungsbeamte und Mitarbeiter in Ministerien hat Frankreichs Premier Sebastien Lecornu vor ein paar Wochen für Wirbel gesorgt – jetzt gibt es die ersten Kündigungen. Mehrere Beschäftigte hätten nach positiven Testergebnissen gehen müssen, sagte Lecornu gegenüber dem Magazin „Paris Match“.

„Exempel statuieren“
„Viele sagen, ich habe das getan, um ein Exempel zu statuieren“, sagte Lecornu. „Das stimmt. Aber ich habe es vor allem aus Gründen der Sicherheit getan.“ Viele der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die einer Drogenkontrolle unterzogen wurden, hätten Zugang zu „äußerst sensiblen“ Informationen, sagte der Premier.

Mitte Juni hatte Lecornu die Regierung per Rundschreiben zu „unangekündigten und obligatorischen Reihenuntersuchungen in Form von Speicheltests“ angewiesen.

 
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