Griechenland: Laut griechischem Gesetz ist die Bebauung in bewaldeten Gebieten verboten. In Natura-2000-Gebieten greift zudem die EU-Gesetzgebung, die bei einer Bebauung aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfungen erfordert. Allerdings fehlen grundlegende administrative Instrumente, um diese Vorschrif- ten umzusetzen. Die Einführung eines Grundbuchs, wie vom EU-Recht gefordert, verläuft nur schleppend, ganz zu schweigen von einem darauf aufbauenden Verzeichnis der Waldflächen und der Waldbrandflächen. Im November 2009, nach den verheerenden Waldbränden um Athen, wurde jedoch ein Gesetz entworfen, nach dem jede Waldbrandfläche innerhalb eines Monats in das nationale Landregister und in eine Waldkarte der Region aufgenommen werden muss, um das Bauverbot auf Waldbrandflächen endlich durchsetzen zu können. Zudem sollen in den Gemeinden, die von Waldbränden betroffen waren, vorerst keine Baugenehmigungen mehr ausgestellt werden, ausgenommen für die Reparatur beschädigter Häuser. Eine neue Behörde soll illegal auf verbrannten Waldflächen errichtete Häuser aufspüren und abreißen.