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Die EU knüpft die Integration Serbiens offiziell an die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo
Der Ministerrat der Europäischen Union (EU) hat heute den endgültigen Beschluss zur Änderung des Verhandlungsrahmens für die Mitgliedschaft mit Serbien gebilligt und seine Annahme von der Normalisierung der Beziehungen zu seinem Nachbarn Kosovo abhängig gemacht.
Diese Änderung hängt mit Kapitel 35 des Verhandlungsrahmens zusammen, in dem die Umsetzung des Abkommens über den Weg zur Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo nun zu einer formellen Bedingung für Serbien im Prozess der Beitrittsverhandlungen im Block wird.
Im neuen Text des Verhandlungsrahmens wird folgender Satz als Bedingung festgelegt: „Serbien setzt die Verpflichtungen aus dem Abkommen auf dem Weg zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien gemäß der Anlage zu seiner Umsetzung vollständig um.“ vereinbart am 18. März 2023“. Am 27. Februar 2023 hatten sich Kosovo und Serbien in Brüssel auf das Basisabkommen geeinigt, während am 18. März in Ohrid eine Einigung über den Anhang zur Umsetzung des Abkommens erzielt wurde.
Die Europäische Kommission und der Auswärtige Dienst der EU (EAD), die diese Änderungen ebenfalls vorgeschlagen hatten, begrüßten die Entscheidung des Ministerrats, sie zu genehmigen, so EU-Sprecher Peter Stano.
„Beide Parteien hatten ihre jeweiligen Verpflichtungen akzeptiert, dass das Abkommen zur Normalisierung [der Beziehungen] ein integraler Bestandteil ihres europäischen Integrationsweges werden würde. Die im März 2023 erreichte Umsetzung des Anhangs spiegelt diese Verpflichtung beider Parteien wider“, sagte Stano.
Stano bestätigte, dass eine solche Verpflichtung durch eine „Sondergruppe zur Normalisierung“ auch für den Kosovo formell werden werde.
Këshilli i Ministrave i Bashkimit Evropian (BE) e ka miratuar sot vendimin përfundimtar për të ndryshuar kornizën negociuese për anëtarësim me Serbinë, duke e kushtëzuar pranimin e saj me normalizimin e marrëdhënieve me fqinjin e vet, Kosovën. Ky ndryshim ka të bëjë me kapitullin 35 të kornizës...
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