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Nachrichten Russland

"Sieht nach Sabotage aus": Bart-Verbot empört Russlands Soldaten
Der neue russische Oberbefehlshaber will offenbar an der Front für Disziplin sorgen, was allerdings auf wenig Gegenliebe stößt: Militärblogger und Medien ereifern sich darüber, dass private Ausrüstung ebenso untersagt wurde wie lange Haare.

"In den kommenden Stunden wird die Stimmung explodieren", schreibt der russische Propagandist und Politologe Sergej Markow wütend in seinem Blog. Grund dafür: Das Verteidigungsministerium wies die Frontsoldaten nach Angaben russischer Militärexperten an, sich die Haare zu schneiden und zu rasieren. Außerdem sei die Benutzung aller privaten Gegenstände untersagt, darunter neben Geländewagen auch Handys, Tablets und Drohnen. Dass das Oberkommando außerdem darauf beharren soll, dass Soldaten ordnungsgemäße Uniformen tragen müssten, spricht nicht dafür, dass in den russischen Reihen derzeit geregelte Verhältnisse herrschen. Offenbar will der neue Oberbefehlshaber Waleri Gerassimow die Disziplin wiederherstellen, was ihm allerdings aus den Kreisen der russischen Militärexperten und Ultrapatrioten nicht gedankt wird, ganz im Gegenteil.

Sind "dumme Untergebene" schuld?
Sergej Markow, bekannt für seine extremistischen Ansichten, die allerdings in Russland mehrheitsfähig sind, vermutete, der viel diskutierte "Bart-Erlass" diene dazu, den gerade eben als direktem Verantwortlichen eingesetzten Generalstabschef Gerassimow zu "verunglimpfen". Es handle sich wohl um eine Kampagne gegen ihn: "Oder er wird von dummen Untergebenen umgeben." Das Oberkommando sei momentan eher hinderlich als nützlich für den Kampf.

 
Die ukrainische Flagge kann also Nervenzucken auslösen. :mrgreen:

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Gewalteinsätze im Interesse Russlands
Die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in Mali ist laut Berichten westlicher Beamter und NGOs in den letzten Monaten drastisch gestiegen. Hunderttausende Menschen suchen im Land nach Schutz. Grund dafür sind unter anderem die russischen Wagner-Söldner, die in Mali Terroristen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) bekämpfen sollen. Sie sollten auch das Vakuum der abgezogenen Franzosen füllen, scheinen nun aber skrupellos im Interesse Russlands zu operieren. Die Hilfe für Mali werde beschmutzt, dementiert Russland die Vorwürfe.

Mali kämpft seit zehn Jahren an der Seite ausländischer Streitkräfte gegen bewaffnete islamistische Kämpfer. Seit Malis Militär in zwei Putschen ab 2020 die Macht übernommen hat, ist das Verhältnis der Junta unter Oberst Assimi Goita zur internationalen Gemeinschaft allerdings angespannt.

Nachdem sich die Beziehungen zwischen Frankreich und der Militärjunta, die im Vorjahr nach einem Putsch die Macht übernommen hatte, zunehmend verschlechterten, zogen sich die französischen Streitkräfte aus Mali zurück. Das österreichische Bundesheer ist aktuell mit insgesamt zehn Soldaten an Mali-Missionen von EU (EUTM/8) und UNO (MINUSMA/2) beteiligt.

Nachdem die geplanten Wahlen in Mali ausgesetzt wurden, reduzierte die EU ihre Ausbildungsmission im westafrikanischen Krisenstaat jedoch drastisch. An die Stelle der westlichen Einsatzkräfte traten russische Söldner der Wagner-Gruppe, die das malische Militär ursprünglich in seinem Kampf gegen Islamisten unterstützen sollten.

Zahl der getöteten Zivilisten und Konflikte gestiegen

 
Angespannte Beziehungen
Kasachstan verschärft die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Das Gesetz zielt vor allem auf Russen*innen ab, die fliehen wollen.

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Eine Jurte in Butscha hat für Verstimmungen zwischen Kasachstan und Russland gesorgt.
Foto: Sergey Dolzhenko/EPA

Die zentralasiatische Republik Kasachstan verschärft zum 27. Januar 2023 Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Ausländer*innen, die ohne ein Visum in das Land kommen können. Davon betroffen sind vor allem Bürger*innen aus Armenien, Belarus, Russland und Kirgistan. Diese Staaten gehören der Eurasischen Wirtschaftsunion (EEU) an.

Gemäß der neuen Regelung dürfen Ausländer*innen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage in Kasachstan aufhalten, ohne dass es dafür eines besonderen Grundes bedarf. Ausnahmen gelten lediglich dann, wenn die Betroffenen einen Aufenthaltstitel oder einen Job haben, den sie mit einem Arbeitsvertrag nachweisen können. Auch bei bestimmten Familienangelegenheiten, medizinischer Behandlung oder einem Studium in Kasachstan können Ausnahmen gelten.

 
EGMR verurteilt Russland in zwei Fällen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen des Umgangs mit zwei Menschenrechtsaktivisten verurteilt. Russland habe das Verbot der Folter missachtet sowie das Recht auf ein faires Verfahren und die Meinungsfreiheit verletzt, erklärten die Richter heute.

Hintergrund sind die Klagen von zwei Aktivisten. Im ersten Fall wurde ein Tschetschene, der sich für das Gedenken an die Opfer der Tschetschenien-Kriege einsetzt, den Angaben zufolge bei seinen Verwandten von bewaffneten Männern in Uniform aufgespürt, zusammengeschlagen und mit Elektroschocks malträtiert.

Er wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, weil er angeblich Drogen bei sich hatte. Der Mann legte ein Geständnis ab, zog dieses jedoch später zurück, weil es unter Zwang entstanden sei. Der Gerichtshof entschied, dass seine Behandlung einer Folter gleichgekommen sei.

Durchsuchung ohne Beschluss

 
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