GLOBAL-NETWORK
AKA GOTT
Ich werde doch sicherlich nicht ein Grundbuch hier einscannen. Kann sowieso niemand lesen. Ich gehe bald mit dem Notar zu einem Übersetzer.
Ist das Grundbuch denn in Osmanisch gehalten?
Wenn ja, dann müsste es erst übersetzt und evt Beglaubigt werden.
Für die Beglaubigung wäre zb ein Notar zuständig doch vorher sollte das Gute Stück übersetzt werden.
Schritt 1:
-Übersetzen (Yeminli Tercüman)
Schritt 2:
-Beglaubigen
Schritt 3:
Anwalt nehmen. (Sollte sich in Historischen Angelegenheiten auskennen).
Meine persönliche Meinung:
Wenn das Grundstück nicht bei dem Albanischen Grundbuchamt registiert ist bzw wenn all die Jahre keine Steuern entrichtet wurden entfällt der Rechtliche Anspruch nach einer gewissen Zeit. Höchstwahrscheinlich hat der Albanische Staat das Grundstück schon längst verscherbelt.
Trotzdem würde ich mein Glück versuchen.
Im Idealfall musst du einpaar Tausend Euro Steuern nachzahlen und bekommst deine "Tapu".
Die Albaner lassen da bestimmt mit sich reden wenn du verstehst was ich meine.