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Polizisten, Bullen, Cops, unser Freund und Helfer.

Wie steht ihr zu den Polizisten (in D,A,CH)?


  • Umfrageteilnehmer
    21
Schwachsinn, aber seit Schäuble und Co. gelten hier in DE andere Gesetze ....was ist den schon ein Verdacht?

Man kann heut zu Tage jeden anhalten, auch wenn man keinen "begründeten Verdacht" hat, wer kontrolliert das schon?

Tatsache ist, dass man dich ohne Grund nicht auf offener Strasse durchsuchen darf, aber als einfacher Bürger musst Du den kürzeren ziehen..

Oh Gott....immer diese Besserwissser ohne Wissen...

Anhalten kann doch ein Polizist so oder so, es geht um das Durchsuchen und das kann er eben machen wenn er einen begründeten VErdacht hat was eben alles sein kann! Also kann dich ein Polizist jederzeit und überall durchsuchen und das damit rechtfertigen das er einen begründeten Verdacht hatte!

Die Polizei kann eine Person, deren Identität gemäß § 26 oder nach anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.

Um mal die unterste Schiene einer Begründung anzureißen, die Identität soll festgestellt werden, aufgrund § 26 PolG, das darf die Polizei z.B. um im einzelnen Falle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, dann darf sie Dich auch schon durchsuchen, Dich und Deine mitgeführten Gegenstände, unter Umständen auch das Fahrzeug, welches keine Wohnung darstellt und es darum keinen Durchsuchungsbeschluß eines Richters bedarf.

Liegt demnach eine Störung vor, ein begründeter Verdacht gar, kann die Polizei eine Leibesvisitation veranlassen und durchführen.

Hierbei ist es wichtig, dass die Polizeibeamten nur deine Kleidung (diese muss gegebenenfalls auch komplett abgelegt werden), deine Taschen und mitgeführte Gegenstände (dazu zählt auch das Auto) kontrollieren dürfen und Haarproben entnehmen. Für die Kontrolle von Körperöffnungen, die Haarprobe und für die Blutabnahme muss Fachpersonal (ein Arzt) hinzu gezogen werden. Frauen und Mädchen dürfen nur von weiblichem Polizeipersonal kontrolliert werden! (Es sei denn, wenn die sofortige Durchsuchung nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.)
 
weiß ja nicht wie es in der Schweiz so aussieht, aber hier in DE dürfen dich die Polizisten nicht so einfach auf der Strasse "ausziehen" - das wissen auch nur die wenigsten..

Man muss nur sagen: Durchsucht mich bitte, aber nur im Polizei-Revier, nicht hier auf offener Strasse, wo mich jeder sehen kann..

Die lassen dich dann sofort weiter laufen...

Personalausweis trage ich auch nie bei mir - ich wurde auch nur alle 10 Jahre ein mal aufgehalten...naja, mittlerweile kenne ich alle Bullen und die mich und ich bin froh, wenn Sie mir bei meiner Arbeit helfen..
Nein, ich musste mich sicher nicht auf der Strasse ausziehen. Nur Kappe kurz und mich schön mit gespreizten Armen und Beinen an die Wand stellen und warten. Mehr nicht.
 
Oh Gott....immer diese Besserwissser ohne Wissen...

Anhalten kann doch ein Polizist so oder so, es geht um das Durchsuchen und das kann er eben machen wenn er einen begründeten VErdacht hat was eben alles sein kann! Also kann dich ein Polizist jederzeit und überall durchsuchen und das damit rechtfertigen das er einen begründeten Verdacht hatte!

Die Polizei kann eine Person, deren Identität gemäß § 26 oder nach anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.

Um mal die unterste Schiene einer Begründung anzureißen, die Identität soll festgestellt werden, aufgrund § 26 PolG, das darf die Polizei z.B. um im einzelnen Falle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, dann darf sie Dich auch schon durchsuchen, Dich und Deine mitgeführten Gegenstände, unter Umständen auch das Fahrzeug, welches keine Wohnung darstellt und es darum keinen Durchsuchungsbeschluß eines Richters bedarf.

Liegt demnach eine Störung vor, ein begründeter Verdacht gar, kann die Polizei eine Leibesvisitation veranlassen und durchführen.

Hierbei ist es wichtig, dass die Polizeibeamten nur deine Kleidung (diese muss gegebenenfalls auch komplett abgelegt werden), deine Taschen und mitgeführte Gegenstände (dazu zählt auch das Auto) kontrollieren dürfen und Haarproben entnehmen. Für die Kontrolle von Körperöffnungen, die Haarprobe und für die Blutabnahme muss Fachpersonal (ein Arzt) hinzu gezogen werden. Frauen und Mädchen dürfen nur von weiblichem Polizeipersonal kontrolliert werden! (Es sei denn, wenn die sofortige Durchsuchung nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.)


Gibs zu Du hast gegoogelt :mrgreen:

Mensch, ich hab doch nur gemeint, wenn Du nicht mit der öffentliche Durchsuchung einverstanden bist, wo dich jeder sehen kann, das Recht hast, die Polizei zu bitten dich ins Präsidium zu bringen - da können die machen, was immer die wollen..

Das heißt, sie dürfen dich antasten vorher, falls Du Waffen haben solltest u.s.w. aber Sie dürfen nicht alles aus deinen Taschen holen und auf der Motorhaube tun, wenn Du es nicht möchtest, weil es jeder sehen kann aus deiner Stadt.


Später im Revier machen die sowieso was sie wollen
 
Üble Rassisten, nehmen meinen palästinensischen Bruder fest, nur wegen seiner Hautfarbe...

und kommt mir nich mit der 'sind nur Menschen, machen auch Fehler'-Keule, eine Staatmarionette ist perfekt.

Sie können jemanden seiner Herkunft genauer durchsuchen, und warum das so ist, habe ich hier in einem Posting erklärt. Ihn aber auf nur Grund der Herkunft festnehmen und einsperren, ist absoluter Blödsinn!
Entweder hat er was gemacht, bei ihm was gefunden, oder einen sehr dringenden Verdacht, aber auch für den braucht es viel.

Sie sperren sicherlich nicht einfach so Leute rein, nach Lust und Laute und auf Grund ihrer Hautfarbe oder Herkunft. Da haben sie andere Sachen zu tun.
 
Sind ganz normale Menschen, die nur ihren Job machen. Wenn sich jemand nicht an die Regeln hält, dann ist das nicht deren Problem. ( oder bzw. doch :mrgreen:)
 
Hab mal Crash mit ner Frau gehabt, beide aufm Fahrrad.. die is ausgeflippt und wollte noch fast zuschlagen, dann wo sie merkt ihr Korb ist kaputt, fängt sie an auf Mitleid zu machen und will das ich das Ding zahle. Sie hatte Schuld, ist auf dem Gehweg gefahren, also lass ich sie die Polizei rufen. Polizei ist da, der eine kommt gleich zu mir, ohne zu wissen was überhaupt passiert ist: "na was haben sie denn angestellt?" .. machen paar Fotos, reden kurz mit der Frau, die schaffts sogar noch das weinen anzufangen.. und zack soll ich 10 Euro zahlen. Diese Hure.. und erst 2 Wochen später nehmen sie meine Aussage auf, nur damit sie es stehen haben, interessiert hat es sie da nicht mehr. Als ich gefragt habe, wieso sie ihr einfach das Recht gegeben haben, ohne zu wissen wie es war und ohne Zeugenaussagen, ja nichtmal mit meiner, meinten sie nur: "Staatsanwalt hat so entschieden".. was für Bastarde. Dann haben sie noch 30 Euro "Bearbeitungsgebühr" und so einen Dreck verlangt. Seit dem kann ich die Polizei nichtmehr ernst nehmen.. also was soll man schon machen, wenn ein Ausländer vor einer deutschen Frau steht, wer hat da wohl Recht?
 
Sie können jemanden seiner Herkunft genauer durchsuchen, und warum das so ist, habe ich hier in einem Posting erklärt. Ihn aber auf nur Grund der Herkunft festnehmen und einsperren, ist absoluter Blödsinn!
Entweder hat er was gemacht, bei ihm was gefunden, oder einen sehr dringenden Verdacht, aber auch für den braucht es viel.

Sie sperren sicherlich nicht einfach so Leute rein, nach Lust und Laute und auf Grund ihrer Hautfarbe oder Herkunft. Da haben sie andere Sachen zu tun.

ja genau, am arsch der welt passiert eine straftat, und er wird festgenommen, weil sein südländliches aussehen ins täterprofil passt.

a normal day in Berlin :fts:
 
durch die Bank, wenn ich denn mal mit ihnen konfrontiert war, schlechte Erfahrungen gemacht.
 
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