Parker
Rovignese
Nicht über die Köpfe der Massen - über die Köpfe einer religiösen Minderheit. Das ist ein großer Unterschied. Schau, die Ärztekammer kämpft dafür, ästhetische Chirurgie an Miderjährigen zu verbieten. Das ist eine Initiative aus der Gesellschaft (und interessanterweise gibt es hierfür noch keine gesetzliche Regelung). Die Gleichberechtigung der Frau wurde von Frauen eingefordert. Komischerweise sind es nicht Urologen und nicht Juden die gegen die Beschneidung von Jungen kämpfen - ich würde das ganze als "Zwangsemanzipation" bezeichnen.
Also eine andere Form von Unterdrückung und Bevormundung unter dem Vorwand der Bekämpfung von Unterdrückung und Bevormundung. Die Auseinandersetzung mit Moslems in dem Thread läßt sich auch zusammenfassen als "doch, du bist traumatisiert! Du weißt es bloß nicht. Ey, ich bin da um dich zu befreien!"
Ich gehe davon aus, dass das Gericht schlicht verpennt hat, dass das Gesetz nicht nur Moslems betrifft, sonst wäre das denn Richtern selber viel zu peinlich gewesen.
...und der Vergleich mit Mädchenbeschneidungen und Zwangsheiraten ist ncht dein Ernst, oder? Denn es ist ein unterschied, ob Menschen Unterstützung brauchen, um ihre Anliegen durchzusetzen (wie die weiblichen Opfer dieser Praktiken) oder ob man Menschen erst durch ein Gesetz deutlich machen muss, dass sie ein Problem haben, von dem sie noch garnichts wussten, ergo auch keinen Handlungsbedarf sehen, ergo muss man sie zu ihrem Glück zwingen.
Nein, es war in den seltensten Fällen eine Minderheit. Schau dir ein bissche die Rechtsgeschichte an. Heute, in der Zeit der Demokratien, haben Minderheiten die Möglichkeit, Änderungen zu initiieren, aber das war nicht immer so. Aber auch heute: Drogen z. B. sind noch nicht so lang verboten, und es war keine Minderheit, die das losgetreten hat.
Doch, der Vergleich ist mein Ernst. Ich bin mir dessen Bewusst, dass eine Mädchenbeschneidung viel weitreichendere Folgen als eine Jungenbeschneidung hat, aber vom Prinzip her ist es dasselbe. Es geht schlichtweg um die körperliche Unversertheit des Kindes und das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper. Meiner Meinung nach hat niemand das Recht, über unumkehrbare Veränderungen am Körper einer Drittperson zu entscheiden, sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt.