mujaga
Gesperrt
Es stellt sich doch eigentlich überhaupt nicht die Frage, ob Religionsfreiheit vor körperlicher Unversehrtheit geht. Es ist doch nicht die religiöse Freiheit der Eltern, die ihnen das Recht gibt, ihre Kinder zu verstümmeln, sondern das Recht auf religiöse Selbstbestimmung des Kindes, frei zu entscheiden, ob es einer bestimmten Religionsgemeinschaft angehören will und ob es deswegen bereit ist, sich beschneiden zu lassen oder nicht.
Wenn das Kind in einem Alter ist, diese Entscheidung für sich selbst zu treffen, vielleicht mit 14, dann sollte das Gesetz dem nicht im Wege stehen, aber eine Zwangsbeschneidung von Kleinkindern ist vollkommen indiskutabel in einem zivilisierten Land.
in einem zivilisierten Land = In Deutschland bekommt ein Kinderschänder wie ein Vergewaltiger zwischen 3-5 Jahre Gefängnis (zumindest in den Büchern). Es gibt zur Zeit viele Fälle wo Kinderschänder auf Bewährung frei kommen.
toll dieses zivilisiertes land..
wo ist das problem mit der beschneidung? lass dich auch beschneiden..