Es ist schon lustig, wenn man Äpfel mit Birnen vergleichen will, wenn es passt. 10 von 14 Richtern haben damals entschieden, dass die Proklamation der Unabhängigkeit des Kosovo, nicht gegen das Völkerrecht verstößt. Im Fokus stand aber eher die Frage, ob es bei der Proklamaton formal korrekt ablief und es im Widerspruch zur Verfassung und der UN-Resolution steht. Da genau das nicht der Fall war, entschieden die Richter des IGH entsprechend.
Was übrigens hier gerne vergessen wird: In der Urteilsbegründung ging man auf die geschichtlichen Hintergründe ein, konkret: Wie ging man mit den Menschenrechten und der Selbstbestimmung von Minderheiten um. Hier stellte man fest, dass das Selbstbestimmungsrecht (Achtung: Selbstbestimmungsrecht ist nicht gleich automatisches Recht auf Unabhängigkeit) der Kosovoaren erheblich beeinträchtigt war, u.a. durch Rankovic in den 60-ern, später der illegalen Aufhebung der kosovarischen Autonomie und dem was man in den 90-ern veranstaltete. Man kann also sagen: Der beste Wegbereiter für die kosovarische Unabhängigkeit, war die Politik Milosevics.
Kommen wir jetzt zu BiH: Das Selbstbestimmungsrecht der Serben drückt sich in der Republika Srpska aus, einem Gebilde mit maximale Autonimie, faktisch ein Teilstaat. Es ist in keinster Weise beeinträchtigt. Konstitutionell besteht es aus 3 Völkern innnerhalb der RS mit gleichen Rechten, was auch in den Institutionen des RS (Völkerkammer, Oberstes Gericht etc.) so abgebildet wird. Eine einseitige Proklamation (durch die Serben) der Unabhängigkeit, würde mit 100%-tiger Wahrscheinlichkeit vor dem IGH scheitern.
Das Resultat wäre wie immer: Die Serben schmeissen den Jaulomaten an, wie sehr sie von der Welt verarscht wurden, ohne die Unterschiede im Detail zu bewerten, geschweige denn das eigene politische Verhalten der letzten 40 Jahre mal kritisch zu reflektieren.