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Republika Srpska (Status) ?

Sollte die RS auch ihr Recht bekommen sich Unabhängig zumachen wenn KS es darf?

  • Nein! RS sollte kein Recht bekommen trotz der Unabhängigkeit der Provinz Kosovo

    Stimmen: 65 61,3%
  • Ja! Wenn Kosovo als Provinz es darf wieso nciht die RS wenn das Volk es will

    Stimmen: 20 18,9%
  • Kosovo sollte bei Serbien bleiben und RS bei BiH (beide mit Autonomie)

    Stimmen: 21 19,8%

  • Umfrageteilnehmer
    106
Ibrišimović;3741504 schrieb:
Die Federacija wird sich in einigen Jahren auflösen und sich dem kroatischen Gesamtstaat fügen.

Das was du beschreibst ist eine Annexion. In dem Fall würde es dann heißen, dass entweder Kroatien mithilfe militärischer Gewalt die Herzegovina einverleibt, was nicht passieren wird oder, BiH müsste sich darauf einigen gewisse Gebiete an Kroatien bzw. im Fall der RS an an Serbien abzutreten. Die Abtretung ist aber im Völkerrecht die einzige legale Art an Land zu kommen. Ob es zu eine Abtretung kommen wird, weiß niemand aber es würde mir wohl jeder zustimmen, dass es zumindest sehr unwahrscheinlich ist.
Mal ganz davon abgesehen von dem Gewaltverbot, das in der Charta Der UN fest verankert ist:
(Jeder souveräne Staat ist dazu verpflichtet

„...in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die
politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten
Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen...“


Quelle: http://athene.bibl.unibw-muenchen.de:8081/doc/85359/85359.pdf S. 45

Der Begriff Gewalt ist hier sehr weit dehnbar, und bezieht auch auf jegliche Ermutigung zu Dingen die innere Unruhen in einem anderen Staat verursachen könnten, z.B. Anstiftung zu einem Volksentscheid in der RS oder der Föderation ---> Einmischung in die Angelegenheit anderer Staaten, weil Untergrabung der völkerrechtlichen Souveränität.

Es gibt einen Juristen, spezialisiert auf Völkerrecht, Professor an der Uni Graz und Leiter des Instituts für Völkerrecht und internationale Beziehung an der Uni Graz sowie Mitbegründer des ETC Graz (Europäisches Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie) , Wolfgang Benedek , der zu dem Schluss kam, dass gemäß dem Gewaltverbot der KSZE-Schlussakte es Serbien verboten sei, die Republika Srpska zu annektieren, genauso wie Kroatien die Föderation, selbst wenn die Bevölkerung dieses Teilstaates dies in einer Volksabstimmung wünsche, wenn BiH dem nicht offiziell zustimmt.

Die einzige Internetquelle die ich hierzu finden konnte ist leider nur auf wikipedia.de unter Annexion, haben einen Artikel von ihm Im Po-Wi-Unterricht gelesen.

Und wir brauchen jetzt auch nicht mehr von irgendwelchen Einverleibungen zu sprechen. Kein demokratischer Staat der was auf seine außenpolitischen Beziehungen hält würde so einen Schritt tun.


Also kurz gesagt: BiH bleibt BiH, nichts wird abgetreten oder annektiert, deal with it! :^^:
 
Das was du beschreibst ist eine Annexion. In dem Fall würde es dann heißen, dass entweder Kroatien mithilfe militärischer Gewalt die Herzegovina einverleibt, was nicht passieren wird oder, BiH müsste sich darauf einigen gewisse Gebiete an Kroatien bzw. im Fall der RS an an Serbien abzutreten. Die Abtretung ist aber im Völkerrecht die einzige legale Art an Land zu kommen. Ob es zu eine Abtretung kommen wird, weiß niemand aber es würde mir wohl jeder zustimmen, dass es zumindest sehr unwahrscheinlich ist.
Mal ganz davon abgesehen von dem Gewaltverbot, das in der Charta Der UN fest verankert ist:
(Jeder souveräne Staat ist dazu verpflichtet

„...in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die
politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten
Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen...“


Quelle: http://athene.bibl.unibw-muenchen.de:8081/doc/85359/85359.pdf S. 45

Der Begriff Gewalt ist hier sehr weit dehnbar, und bezieht auch auf jegliche Ermutigung zu Dingen die innere Unruhen in einem anderen Staat verursachen könnten, z.B. Anstiftung zu einem Volksentscheid in der RS oder der Föderation ---> Einmischung in die Angelegenheit anderer Staaten, weil Untergrabung der völkerrechtlichen Souveränität.

Es gibt einen Juristen, spezialisiert auf Völkerrecht, Professor an der Uni Graz und Leiter des Instituts für Völkerrecht und internationale Beziehung an der Uni Graz sowie Mitbegründer des ETC Graz (Europäisches Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie) , Wolfgang Benedek , der zu dem Schluss kam, dass gemäß dem Gewaltverbot der KSZE-Schlussakte es Serbien verboten sei, die Republika Srpska zu annektieren, genauso wie Kroatien die Föderation, selbst wenn die Bevölkerung dieses Teilstaates dies in einer Volksabstimmung wünsche(wenn BiH dem nicht offiziell zustimmt.

Und wir brauchen jetzt auch nicht mehr von irgendwelchen Einverleibungen zu sprechen. Kein demokratischer Staat der was auf seine außenpolitischen Beziehungen hält würde so einen Schritt tun.


Also kurz gesagt: BiH bleibt BiH, nichts wird abgetreten oder annektiert, deal with it! :^^:

Das Völkerrecht ist biegsamer als Lötzinn. Das haben wir im Falle des Kosovos gesehen.
 
Ibrišimović;3741569 schrieb:
Das Völkerrecht ist biegsamer als Lötzinn. Das haben wir im Falle des Kosovos gesehen.

Das Kosovo hat sich unabhängig gemacht, das ist irgendwie noch machbar, auch wenn es sehr schwer ist, aber eine Einverleibung in einen anderen Staat? Keine Chance.

- - - Aktualisiert - - -

Wir reden hier von einer Annexion, bzw. Gebietsabtretung im Europa des 21. Jhds. und beide Länder die davon profitieren würden wollen in die EU, wollte ich nur mal gesagt haben. Ob sich die Weltordnung ändert in den nächsten Jahrzehnten weiß ich nicht, ausschließen kann ich es auch nicht, aber so wie die Welt bzw. Europa heute ist, wird es nicht zu oben beschriebenem kommen.
 
Einfach den Kroaten ein Gebiet geben ,wo sie grossteils alleine entscheiden und wirtschaften können ,aber im Rahmen von BiH .
 
RS ist eine Tatsache was BiH betrifft,
in friedlichen Umständen als Zusammenschluss von Kantonen die territorial teilweise nicht verbunden sind, ein Garant BiHs.
In den heutigen Umständen eine homogene Entität die auf die Abspaltung wartet, was nie geschehen wird.
Großbosniakistan und eine unabhängige RS sind Träume die nicht erfüllt werden :sad:
 
Die RS ist das Überbleibsel und eine schmerzliche Erinnerung an den Krieg, mehr nicht. Ein Garant für Bosnien? Darüber lässt sich streiten..
Du hast dein Herceg-Bosna vergessen, ebenfalls ein Hirngespinst ;)
 
RS ist eine Tatsache was BiH betrifft,
in friedlichen Umständen als Zusammenschluss von Kantonen die territorial teilweise nicht verbunden sind, ein Garant BiHs.
In den heutigen Umständen eine homogene Entität die auf die Abspaltung wartet, was nie geschehen wird.
Großbosniakistan und eine unabhängige RS sind Träume die nicht erfüllt werden :sad:
schön das du weg bist
 
Die RS wird bald frei ;D

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Ausserdem ist die RS einfach nur ein berechtigter Teil von den Serben, die Serben lebten schon immer in Bosnien
 
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