Der Westen möchte anderen etwas vorschreiben wenn es aber um eigen verantwortung geht sieht das ganze schon anders aus.
Luftangriff mit hundert Toten
BGH lehnt Entschädigung für Kundus-Opfer ab
Der Bundesgerichtshof spricht den Opfern des tödlichen Luftangriffs der Bundeswehr im afghanischen Kundus das Recht auf individuelle Entschädigungszahlungen ab. Bei dem Luftschlag auf zwei Tanklastzüge waren 2009 etwa hundert Menschen getötet worden.
Deutschland muss für die Bombardierung zweier Tanklastzüge nahe der afghanischen Stadt Kundus, bei der 2009 zahlreiche Zivilisten und auch Kinder starben,
keinen Schadenersatz leisten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Der BGH
verneinte zudem im Grundsatz, dass die Bundesrepublik
für fahrlässige Pflichtverletzungen von Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen haften muss.
Zur Begründung hieß es, dass der damalige Bundeswehr-Oberst Georg Klein "nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten" nicht habe erkennen können, dass sich im Zielbereich des Luftangriffs Zivilisten befanden. Die getroffene militärische Entscheidung
sei daher völkerrechtlich zulässig gewesen.
Nach Auffassung des Gerichts ist das deutsche Amtshaftungsrecht zudem nicht auf Auslandseinsätze der Bundeswehr anwendbar. "Das Handeln eines Beamten kann nicht mit dem eines Soldaten in einer Gefechtssituation gleichgesetzt werden", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Hermann zur Begründung.
Oberst fürchtete rollende Bomben
Bei dem hoch umstrittenen und von Klein veranlassten Luftangriff auf zwei Tanklastzüge waren etwa hundert Menschen getötet worden, darunter zahlreiche Zivilisten. Anlass war die Kaperung der Tanklaster durch Taliban nahe dem damaligen deutschen Feldlager in Kundus. Klein befürchtete, dass die Tanklaster als rollende Bomben gegen das Feldlager eingesetzt werden könnten.
Auf Anforderung der Bundeswehr griffen US-Kampfjets die Tanklaster an. Klein war aufgrund der Angaben eines Informanten davon ausgegangen, dass sich ausschließlich Taliban-Kämpfer an den Fahrzeugen aufhielten, was jedoch falsch war. Spätere strafrechtliche Ermittlungen gegen Klein
wurden von der Bundesanwaltschaft eingestellt.
Rechtsstreit geht weiter
Der Rechtsanwalt der afghanischen Kläger, Karim Popal, hatte schon im Vorfeld angekündigt, bei Ablehnung der Schadenersatzansprüche Verfassungsbeschwerde einzulegen und gegebenenfalls auch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg anzurufen.
Die beiden Kläger, ein Vater von zwei mutmaßlich bei dem Luftschlag getöteten Kindern sowie eine Frau, die ihren Ehemann verlor, forderten deshalb 90.000 Euro von der Bundesrepublik. Weil das Völkerrecht Entschädigungen aber
nur zwischen Staaten kennt,
nicht jedoch gegenüber Individuen, beriefen sich die Kläger auf eine sogenannte Amtspflichtverletzung Kleins und forderten, der Staat als Dienstherr müsse für den Schaden aufkommen.
Luftangriff mit hundert Toten: BGH lehnt Entschädigung für Kundus-Opfer ab - n-tv.de
Das gleiche Bild sieht man auch bei den USA
Professor Marc Herold schätzte im Oktober 2003, dass 3100 bis 3600 Zivilisten bei US-Bombardierungen und
Special forces attacks ums Leben kamen.[SUP]
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/11/26/us-drohnen-toeten-1-147-zivilisten-bei-der-jagd-auf-41-terroristen/
Entschädigungen sind minimal.
[/SUP]Recherchen haben ergeben, dass die USA für getötete afghanische Zivilisten im Durchschnitt 2.400 Dollar Entschädigung gezahlt hat.
Soweit bekannt gab es schon eine entschädigung die an die Kundus Opfer gezahlt wurde?
Entschädigungszahlungen gab es auch seitens der Bundeswehr. Berichten zufolge soll sie rund 1,1 Millionen Dollar für die von ihr verursachten Kriegsschäden in Afghanistan gezahlt haben, mehr als die Hälfte davon ging an die Opfer des vom damaligen Bundeswehroberst Georg Klein veranlassten Massakers von Kunduz.
Dabei zahlte die Bundeswehr für Menschenleben 5.000 Dollar, während es für zerstörte Autos
10.000 Dollar gab. Währenddessen erhalten die Angehörigen gefallener Bundeswehrsoldaten rund 100.000 Euro.