Viele wissen es gar nicht, aber ändern wird sich auch das Verfahren bei der Vergebung von Arbeitsstellen. Neu müssen Schweizer Bürger Vorrang vor Ausländern haben, zuerst wird also gesetzlich auf die Nationalität und dann auf die Qualifikation geschaut.
Eidgenössische Volksinitiative 'Gegen Masseneinwanderung'
I
Die Bundesverfassung[SUP][SIZE=-1]1[/SIZE][/SUP] wird wie folgt geändert:
Art. 121 Sachüberschrift (neu)
Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich
Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung
[SUP][SIZE=-1]1[/SIZE][/SUP] Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
[SUP][SIZE=-1]2 [/SIZE][/SUP]Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
[SUP][SIZE=-1]3 [/SIZE][/SUP]Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
[SUP][SIZE=-1]4[/SIZE][/SUP] Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.
[SUP][SIZE=-1]5[/SIZE][/SUP] Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 9[SUP][SIZE=-1]2[/SIZE][/SUP] (neu)
9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung)
[SUP][SIZE=-1]1[/SIZE][/SUP] Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121
a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.
[SUP][SIZE=-1]2[/SIZE][/SUP] Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121
a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.
__________________________
[SUP][SIZE=-1]1[/SIZE][/SUP] SR
101
[SUP][SIZE=-1]2[/SIZE][/SUP] Da die Volksinitiative keine Übergangsbestimmung der Bundesverfassung ersetzen will, erhält die Übergangsbestimmung zum vorliegenden Artikel erst nach der Volksabstimmung die endgültige Ziffer, und zwar aufgrund der Chronologie der in der Volksabstimmung angenommenen Verfassungsänderungen. Die Bundeskanzlei wird die nötigen Anpassungen vor der Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) vornehmen
Stand: 04.02.2014
Eidgenössische Volksinitiative 'Gegen Masseneinwanderung'
es geht vorallem darum ,dass nicht unbegrenzt auländer in die schweiz kommen können....der familiennachzug wird eingeschränkt bezw,nicht mehr gestatt.
es werden kontingente eingeführt zurück zum saison-status.
das problem wird sein das gut ausgebildete kaum in die schweiz kommen werden wenn diese die familie nicht mitnehmen können....
auf dem arbeitsmarkt wird sich für die ausländer ,welche schon hier sind und einen status b haben gleich behandelt werden wie die schweizer....
es geht darum , dass in erster linie die menschen welche sich jetzt schon in der schweiz aufhalten vorrang haben!!!
die svp hat sehr gut mit den ängsten gespielt....
der schweizer-wirtschaft gehts sehr gut wegen den ausländern.
die arbeitslosen quote beträgt 3,8 % !!!!!
d
ie svp selbst ist gegen einen mindestlohn von 4000 sfr, im monat.....
weil viele svp-exponenten am meisten von von den billig-ausländern profitieren gerade bei der landwirtschaft sowie gastrobetrieben.
weiter fällt bei dieser abstimmung auf das ,dass land & stadt gefälle sehr gross ist in der schweiz.....
dort wo viele ausländer leben sprich städten wurde die initative abgelehnt....
wiederum auf dem land wo wenige/r ausländer leben wurde diese angenommen!!!