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Steuererklärung

Folgende Arbeitssituation: Ich hab ein Nebengewerbe angemeldet, bin also Freie Mitarbeiterin in einem Marktforschungsinstitut, arbeite pro Woche natürlich unter 20 Stunden,


Ach wie süß sie arbeitet..:mrgreen:


Was genau macht man denn als "Freie Mitarbeiterin in einem Marktforschungsinstitut"? Fragebögen ausfüllen mit "Wie hat ihnen die Marmelade des Herstellers XY geschmeckt auf einer Skala von 1-10"^^


solche Bögen könnte ich für 500 Tacken im Monat auch als Freie Mitarbeiterin nebenbei im Auto ausfüllen
 
hab ich schon gehört das es sowas gibt... von selbstständigen wird manchmal eine vorauszahlung gefordert welche diese nahe an den bankrott bringt...
yep und mach dann mal da Finanzamt klar, dass du nie und nimmer soviel im nächsten Jahr verdienen wirst. Weil du zB nur noch die hälfte arbeiten wirst.
 
Steuervorauszahlungen (vierteljährlich/monatlich) müssen erst ab bestimmten Umsatzgrenzen getätigt werden.

Als freie Mitarbeiterin erstellst du ja Rechnungen, wird Umsatzsteuer ausgewiesen? Wenn ja, muss diese natürlich ans FA weitergeleitet werden.
Umsatzsteuerfreiheit kann innerhalb geringen Umsatzrahmens gewährt werden, zumindest war das mal so.
 
Steuervorauszahlungen (vierteljährlich/monatlich) müssen erst ab bestimmten Umsatzgrenzen getätigt werden.

Als freie Mitarbeiterin erstellst du ja Rechnungen, wird Umsatzsteuer ausgewiesen? Wenn ja, muss diese natürlich ans FA weitergeleitet werden.
Umsatzsteuerfreiheit kann innerhalb geringen Umsatzrahmens gewährt werden, zumindest war das mal so.
mag sein. Aber im Endeffekt hilft da kein DANKE von Bambi. Das Finanzamt wir der Bambi schon die Wahrheit erzählen ;-)
 
Steuervorauszahlungen (vierteljährlich/monatlich) müssen erst ab bestimmten Umsatzgrenzen getätigt werden.

Als freie Mitarbeiterin erstellst du ja Rechnungen, wird Umsatzsteuer ausgewiesen? Wenn ja, muss diese natürlich ans FA weitergeleitet werden.
Umsatzsteuerfreiheit kann innerhalb geringen Umsatzrahmens gewährt werden, zumindest war das mal so.

Also auf meinen Rechnungen steht das hier:

Steuernummer: 12345/67890
Steuerbefreiung laut § 19 UstG

Dazu erstelle ich noch Gutschriften, ich zahle nämlich für die Nutzung meines Arbeitsplatzes noch 2 € die Stunde, damit es nicht nach Scheinselbständigkeit aussieht. Diese 2 € werden auf der Gutschrift versteuert, aber auch nur die. Das heißt, ich verdiene also 2 € mehr die Stunde, die dann nach der Gutschrift abgezogen worden.
 
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