Informier dich zB, ob "wildes herumgestikulierten mit den Händen" als Behinderung einer Amtshandlung gelten kann.![]()
eeej hahaha kad sam to procitalaaa hab net gewusst soll ich weinen odaa lacheeen...echt
Informier dich zB, ob "wildes herumgestikulierten mit den Händen" als Behinderung einer Amtshandlung gelten kann.![]()
Zahls einfach.
Und wenn du bei sowas Rat brauchst, dann geh lieber zu einem Rechtsanwalt. Jede halbwegs gute Rechtschutzversicherung deckt Beratungsgespräche etc ab.
Achja, ICH habe Glück gehabt. Muss für das zu schnell fahren nur 50€ zahlen![]()
Hahahahaha was jugos nennen die Tschuschn? hahahahahah wie scheisse kliengt das den? hahahahahahaha Tschuschn ohhhhhhhhh mannnnnnnn
Und das ist deine Arbeitskollegin?
Es gibt eben Frauen mit Hirn, die sich nicht prügeln und trotzdem keine Tussis sind.
Diese haben wenigstens noch eine "Pussy" und keinen Schwanz zwischen den Beinen.
du wusstest nicht, woher "Tschuschn" kommt?-Mačak-;2951992 said:jao davon wusst ich garnichts xD
du wusstest nicht, woher "Tschuschn" kommt?
Na dann frag mal bei einem Anwalt nach. Es macht wohl einen Unterschied ob du 200 oder 300 zahlen musst.eeej hahaha kad sam to procitalaaa hab net gewusst soll ich weinen odaa lacheeen...echt.....
nuur 50?? kolikoo si bioo ono vozioo?
nicht Berufung, Einspruch erheben (Typ 2), da steht auch ausdrücklich, dass keine höhere Strafe verhängt werden darf.-Mačak-;2952014 said:In Berufung gehen. Kann dann die Strafe nicht noch höher ausfallen?