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Wenn schon Quellen, dann auch lesen!
"Da diese rechtliche Einstufung allerdings bislang noch nicht richterlich gedeckt war, verzichtet die GVU bislang auf die Verfolgung von Stream-Nutzern. Dies könnte sich nun Ändern, nachdem das Amtsgericht Leipzig entschied, dass das Betrachten eines solchen Video-Streams "dem Grunde nach" einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle. Dementsprechend drohen bei entsprechenden Taten künftig wohl zivil- und strafrechtliche Verfahren mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. (cel)"
Bis jetzt war es nur das Amtsgericht Leipzig, Bundesweit ist weder ein Edikt noch ein Gesetz daraus geworden.