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Syrien

Das ist aber nicht genug und viele Kurden in der Türkei fühlen sich unterdrückt, nur haben sie auch Angst es auszusprechen. Mal abgesehen davon, dass die Kurden wegen jedem Furz verdächtigt werden. Zu den europäischen Standards gehören auch spezielle Rechte für Minderheiten in einem Land.
Das ist mir zu schwammig.
 
Ich muss den türkischen Außenminister wirklich einmal loben. Er scheint ein sehr fähiger und kultivierter Mann zu sein. Wirklich sehr erfreulich zu wissen, dass nach Mevlüt Cavusoglu so ein Mann existiert. :lol:

Tayyip kann ruhig verschwinden und Hakan Fidan kann gerne den Vorsitz bei der AKP übernehmen.
Was er gesagt hat? Er will einen Völkermord an den Kurden in Syrien begehen, anders ist seine Aussage nicht zu interpretieren.
 
Was er gesagt hat? Er will einen Völkermord an den Kurden in Syrien begehen, anders ist seine Aussage nicht zu interpretieren.
Na ja, nicht ganz. Er will, dass die Führungsriege der PYD Syrien verlässt und die SDF entwaffnet wird. Etwas anderes hätte ich auch nicht verlangt. Eine sehr verständliche Forderung.
 
Das ist mir zu schwammig.
Ich habe es schon einmal gebracht, als Beispiel Serben in Kroatien:

Die serbische Minderheit in Kroatien hat gemäß der kroatischen Verfassung und internationalen Vereinbarungen spezielle Rechte, um ihre kulturelle Identität, Sprache und Traditionen zu bewahren. Hier sind die wichtigsten Rechte:

1. Verfassungsrechtlicher Schutz
Die serbische Minderheit wird in der kroatischen Verfassung als nationale Minderheit anerkannt. Kroatien hat auch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates ratifiziert, das die Rechte von Minderheiten schützt.

2. Politische Rechte
Vertretung im Parlament: Serben haben das Recht auf garantierte Sitze im kroatischen Parlament. Der serbischen Minderheit stehen mindestens 3 Sitze im Sabor (Parlament) zu.
Repräsentation auf lokaler Ebene: In Regionen mit einem bedeutenden Anteil der serbischen Bevölkerung, wie z. B. in Teilen von Lika, Kordun oder Dalmatien, gibt es Regelungen zur Sicherstellung ihrer politischen Vertretung.
3. Sprachliche und kulturelle Rechte
Zweisprachigkeit: In Gemeinden, in denen die serbische Minderheit mindestens 33 % der Bevölkerung ausmacht, ist die Nutzung der serbischen Sprache und der kyrillischen Schrift in der Verwaltung und im öffentlichen Leben offiziell erlaubt.
Bildung: Serben haben das Recht auf Bildung in ihrer Muttersprache. Es gibt Schulen, die den Unterricht auf Serbisch oder bilinguale Programme anbieten.
Medien: Die serbische Minderheit hat Zugang zu Medien in ihrer Sprache, darunter lokale Radiosender und Zeitschriften.
4. Kulturelle Autonomie
Kulturelle Organisationen: Serben dürfen kulturelle Vereine und Organisationen gründen, um ihre Traditionen, Bräuche und Folklore zu bewahren.
Religiöse Rechte: Die serbisch-orthodoxe Kirche genießt rechtlichen Schutz, und die Gläubigen haben das Recht, ihre religiösen Feste und Bräuche zu pflegen.
5. Rechtlicher Schutz vor Diskriminierung
Die kroatische Gesetzgebung (z. B. das Antidiskriminierungsgesetz) verbietet Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Serben können ihre Rechte einklagen, wenn sie diskriminiert werden.

Oder Burgenlandkroaten in Österreich:

Die Burgenlandkroaten sind eine anerkannte Minderheit in Österreich, hauptsächlich im Bundesland Burgenland, und genießen eine Vielzahl von Minderheitenrechten. Diese Rechte sind durch die österreichische Verfassung, das Volksgruppengesetz und internationale Abkommen geschützt. Hier sind die zentralen Aspekte:

1. Anerkennung als Volksgruppe
Die Burgenlandkroaten sind offiziell als Volksgruppe in Österreich anerkannt, was ihnen rechtlichen Schutz und besondere Rechte zur Bewahrung ihrer Identität gewährt.

2. Sprachliche Rechte
Zweisprachigkeit: In Gemeinden mit einem bedeutenden Anteil burgenlandkroatischer Bevölkerung ist die kroatische Sprache offiziell anerkannt. Das bedeutet, dass:
Orts- und Verkehrsschilder zweisprachig (Deutsch und Kroatisch) sein können.
Bürger das Recht haben, in kroatischer Sprache mit Behörden zu kommunizieren.
Bildung in kroatischer Sprache: Es gibt zweisprachige Schulen, in denen Kroatisch neben Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird. Kroatisch wird auch als Fremdsprache angeboten.
Medien: Burgenlandkroaten haben Zugang zu kroatischsprachigen Radiosendungen und Publikationen, die speziell für die Minderheit produziert werden.
3. Kulturelle Rechte
Kulturelle Organisationen: Die Burgenlandkroaten haben das Recht, Vereine und Organisationen zu gründen, die ihre kulturelle Identität fördern. Bekannte Organisationen sind z. B. der Kroatische Kulturverein.
Förderung und Subventionen: Der Staat unterstützt kulturelle Aktivitäten der Burgenlandkroaten finanziell, um ihre Traditionen, Bräuche und Sprache zu bewahren.
Feste und Bräuche: Traditionelle kroatische Feste und kulturelle Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des Gemeinschaftslebens.
4. Politische Rechte
Vertretung in Beiräten: Burgenlandkroaten sind in spezifischen Volksgruppenbeiräten vertreten, die die Interessen der Minderheit auf staatlicher Ebene vertreten.
Mitspracherecht: Die Volksgruppenbeiräte beraten die Regierung zu Themen wie Kulturförderung, Bildung und Medien, die die Minderheiten betreffen.
5. Rechtlicher Schutz
Antidiskriminierung: Burgenlandkroaten genießen Schutz vor Diskriminierung auf Basis ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Die österreichischen Gesetze und internationale Abkommen wie die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sichern diese Rechte.
6. Unterstützung durch internationale Abkommen
Österreich hat die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ratifiziert, die den Schutz und die Förderung von Minderheitensprachen wie Kroatisch gewährleistet.

Herausforderungen
Obwohl die Rechte der Burgenlandkroaten rechtlich gut verankert sind, gibt es in der Praxis manchmal Herausforderungen, wie etwa:

Den Rückgang der Sprecherzahlen der kroatischen Sprache durch Assimilation.
Diskussionen über den Ausbau zweisprachiger Bildung und Infrastruktur.
Lokale politische Widerstände gegen die Umsetzung zweisprachiger Schilder.
Die Burgenlandkroaten gelten jedoch als eine der am besten integrierten und geschützten Minderheiten in Europa, mit einem reichen kulturellen Leben und starken Bindungen an ihre kroatische Herkunft.
 
Na ja, nicht ganz. Er will, dass die Führungsriege der PYD Syrien verlässt und die SDF entwaffnet wird. Etwas anderes hätte ich auch nicht verlangt. Eine sehr verständliche Forderung.
Liest sich ganz anders:

Der türkische Außenminister Hakan Fidan erklärte zu Syrien:"Die Zeit ist nicht da, um abzuwarten. Wir müssen handeln. Wir wollen noch einmal klarstellen, dass es in Syrien keinen Platz für Kurden gibt."
 
Liest sich ganz anders:

Das hat er mit Sicherheit nicht gesagt. :lol:
Die YPG wird nicht als Terrorgruppe geführt und vor allem hat ja Erdogan schon einige Male auch Zivilisten als YPG definiert, von daher, liest es sich auch so:

Ohne Waffen raus aus Syrien
Alle nicht-syrischen Kämpfer in den Reihen der YPG müssten Syrien "so schnell wie möglich" verlassen. In einer zweiten Phase müsse dann die gesamte YPG-Führung Syrien verlassen, und alle Kämpfer müssten ihre Waffen niederlegen, ergänzte Fidan. Die nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad amtierende syrische Übergangsregierung werde nicht zulassen, dass die Gruppe die dortigen Ölfelder ausbeute, so Fidan.
 
Ich habe es schon einmal gebracht, als Beispiel Serben in Kroatien:

Die serbische Minderheit in Kroatien hat gemäß der kroatischen Verfassung und internationalen Vereinbarungen spezielle Rechte, um ihre kulturelle Identität, Sprache und Traditionen zu bewahren. Hier sind die wichtigsten Rechte:

1. Verfassungsrechtlicher Schutz
Die serbische Minderheit wird in der kroatischen Verfassung als nationale Minderheit anerkannt. Kroatien hat auch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates ratifiziert, das die Rechte von Minderheiten schützt.

2. Politische Rechte
Vertretung im Parlament: Serben haben das Recht auf garantierte Sitze im kroatischen Parlament. Der serbischen Minderheit stehen mindestens 3 Sitze im Sabor (Parlament) zu.
Repräsentation auf lokaler Ebene: In Regionen mit einem bedeutenden Anteil der serbischen Bevölkerung, wie z. B. in Teilen von Lika, Kordun oder Dalmatien, gibt es Regelungen zur Sicherstellung ihrer politischen Vertretung.
3. Sprachliche und kulturelle Rechte
Zweisprachigkeit: In Gemeinden, in denen die serbische Minderheit mindestens 33 % der Bevölkerung ausmacht, ist die Nutzung der serbischen Sprache und der kyrillischen Schrift in der Verwaltung und im öffentlichen Leben offiziell erlaubt.
Bildung: Serben haben das Recht auf Bildung in ihrer Muttersprache. Es gibt Schulen, die den Unterricht auf Serbisch oder bilinguale Programme anbieten.
Medien: Die serbische Minderheit hat Zugang zu Medien in ihrer Sprache, darunter lokale Radiosender und Zeitschriften.
4. Kulturelle Autonomie
Kulturelle Organisationen: Serben dürfen kulturelle Vereine und Organisationen gründen, um ihre Traditionen, Bräuche und Folklore zu bewahren.
Religiöse Rechte: Die serbisch-orthodoxe Kirche genießt rechtlichen Schutz, und die Gläubigen haben das Recht, ihre religiösen Feste und Bräuche zu pflegen.
5. Rechtlicher Schutz vor Diskriminierung
Die kroatische Gesetzgebung (z. B. das Antidiskriminierungsgesetz) verbietet Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Serben können ihre Rechte einklagen, wenn sie diskriminiert werden.

Oder Burgenlandkroaten in Österreich:

Die Burgenlandkroaten sind eine anerkannte Minderheit in Österreich, hauptsächlich im Bundesland Burgenland, und genießen eine Vielzahl von Minderheitenrechten. Diese Rechte sind durch die österreichische Verfassung, das Volksgruppengesetz und internationale Abkommen geschützt. Hier sind die zentralen Aspekte:

1. Anerkennung als Volksgruppe
Die Burgenlandkroaten sind offiziell als Volksgruppe in Österreich anerkannt, was ihnen rechtlichen Schutz und besondere Rechte zur Bewahrung ihrer Identität gewährt.

2. Sprachliche Rechte
Zweisprachigkeit: In Gemeinden mit einem bedeutenden Anteil burgenlandkroatischer Bevölkerung ist die kroatische Sprache offiziell anerkannt. Das bedeutet, dass:
Orts- und Verkehrsschilder zweisprachig (Deutsch und Kroatisch) sein können.
Bürger das Recht haben, in kroatischer Sprache mit Behörden zu kommunizieren.
Bildung in kroatischer Sprache: Es gibt zweisprachige Schulen, in denen Kroatisch neben Deutsch als Unterrichtssprache verwendet wird. Kroatisch wird auch als Fremdsprache angeboten.
Medien: Burgenlandkroaten haben Zugang zu kroatischsprachigen Radiosendungen und Publikationen, die speziell für die Minderheit produziert werden.
3. Kulturelle Rechte
Kulturelle Organisationen: Die Burgenlandkroaten haben das Recht, Vereine und Organisationen zu gründen, die ihre kulturelle Identität fördern. Bekannte Organisationen sind z. B. der Kroatische Kulturverein.
Förderung und Subventionen: Der Staat unterstützt kulturelle Aktivitäten der Burgenlandkroaten finanziell, um ihre Traditionen, Bräuche und Sprache zu bewahren.
Feste und Bräuche: Traditionelle kroatische Feste und kulturelle Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des Gemeinschaftslebens.
4. Politische Rechte
Vertretung in Beiräten: Burgenlandkroaten sind in spezifischen Volksgruppenbeiräten vertreten, die die Interessen der Minderheit auf staatlicher Ebene vertreten.
Mitspracherecht: Die Volksgruppenbeiräte beraten die Regierung zu Themen wie Kulturförderung, Bildung und Medien, die die Minderheiten betreffen.
5. Rechtlicher Schutz
Antidiskriminierung: Burgenlandkroaten genießen Schutz vor Diskriminierung auf Basis ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Die österreichischen Gesetze und internationale Abkommen wie die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sichern diese Rechte.
6. Unterstützung durch internationale Abkommen
Österreich hat die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ratifiziert, die den Schutz und die Förderung von Minderheitensprachen wie Kroatisch gewährleistet.

Herausforderungen
Obwohl die Rechte der Burgenlandkroaten rechtlich gut verankert sind, gibt es in der Praxis manchmal Herausforderungen, wie etwa:

Den Rückgang der Sprecherzahlen der kroatischen Sprache durch Assimilation.
Diskussionen über den Ausbau zweisprachiger Bildung und Infrastruktur.
Lokale politische Widerstände gegen die Umsetzung zweisprachiger Schilder.
Die Burgenlandkroaten gelten jedoch als eine der am besten integrierten und geschützten Minderheiten in Europa, mit einem reichen kulturellen Leben und starken Bindungen an ihre kroatische Herkunft.
OK, damit kann man schon etwas anfangen. Die Anerkennung ethnischer Minderheiten ist in der Türkei sehr schwierig, da es einfach zu viele von ihnen gibt. Außerdem ist die Türkei ein Einheitsstaat so wie Frankreich auch (das Land wurde nach französischem Vorbild errichtet), das Land in Bundesstaaten, in Kantone aufzuteilen, ist verfassungswidrig und würde zwangsläufig zur Teilung des Staates führen und ist demnach nicht möglich. Frankreich besteht im Übrigen auch auf das Recht eines Einheitsstaates und deshalb gibt es auch keine europäische Verfassung.

Im Bereich "kulturelle Entfaltungsmöglichkeiten" hat sich in den letzten 20 Jahren sehr viel getan. Vereine, Parteien, Sprachschulen, Kanäle sind alle erreichbar, solange man keine Terrorpropaganda macht. Da sehe ich jetzt keinen großen Handlungsbedarf.

Wenn man auf Sonderrechte als Minderheit wie z.B. Selbstverwaltung oder Autonomie beharrt, müssen diese Rechte mit Waffengewalt erwirkt werden, eine andere Möglichkeit wird es nicht geben.
 
Die YPG wird nicht als Terrorgruppe geführt und vor allem hat ja Erdogan schon einige Male auch Zivilisten als YPG definiert, von daher, liest es sich auch so:

Ohne Waffen raus aus Syrien
Alle nicht-syrischen Kämpfer in den Reihen der YPG müssten Syrien "so schnell wie möglich" verlassen. In einer zweiten Phase müsse dann die gesamte YPG-Führung Syrien verlassen, und alle Kämpfer müssten ihre Waffen niederlegen, ergänzte Fidan. Die nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad amtierende syrische Übergangsregierung werde nicht zulassen, dass die Gruppe die dortigen Ölfelder ausbeute, so Fidan.
Die YPG wird als Ableger der PKK in der Türkei als Terrorvereinigung geführt. Was andere Staaten machen, muss die Türkei nicht interessieren. Und ja, alle Ölfelder und andere Ressourcen müssen allen Syrern zugänglich gemacht werden.
 
Die YPG wird als Ableger der PKK in der Türkei als Terrorvereinigung geführt. Was andere Staaten machen, muss die Türkei nicht interessieren. Und ja, alle Ölfelder und andere Ressourcen müssen allen Syrern zugänglich gemacht werden.
Es interessiert aber auch nicht ob die Türkei YPG als Terrorvereinigung führt. Was da als Terrorvereinigung verdächtigt wird sind zum großen Teil Zivilisten. Und ein Terrorpate wie Erdogan hat für mich das Recht verwirkt irgend eine Organisation als Terrorvereinigung zu definieren, nach dem er Hamas und Hisbollah bejubelt hat. Tut mir leid.
 
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