C
Crane
Guest
@skenderbegi
Ich hab mir jetzt deine Quelle mal angeschaut, die du gepostet hast und muss erstmal noch ne andere Kleinigkeit dazu erwaehnen.
Du hast eigentlich behauptet, dass Griechenland gegen die Menschenrechte verstossen wuerde, doch deine Quelle hat fast garnichts mit den Menschenrechten zu tun.
Menschenrechte setzen sich im Grunde aus 3 Grundrechten zusammen aus denen man widerum jede Menge anderer Sachen ableiten kann.
1. Das Recht auf seine eigene Meinung und diese frei zu aeussern.
2. Das Recht auf koerperliche (und geistige) Unversehrtheit.
3. Das Recht auf ein Leben in Wuerde und Anstand.
Aus diesen Rechten lassen sich im Grunde ziemlich simpel das Recht auf eine freie Ausuebung der Religion herleiten (1 und 3). Ein Verbot von Folter und theorethisch auch staatlicher Propaganda. (2)
Die Frage ist, wer ist fuer die Einhaltung dieser Rechte verantworltich? Es ist der Staat und zwar nur der Staat.
D. h. sollte ich z. B. mich ueber andere Menschen lustig machen und diese wuerden es so empfinden, dass sie nicht mehr in Wuerde leben koennten, dann koennen sie mich nicht deswegen anzeigen, dass ich gegen die Menschenrechte verstosse. Gleichzeitig kann niemand bei mir ankommen und eines dieser Rechte einfordern. Der Staat muss zusehen, dass er diese Rechte gegenueber seinen Buergern einhaelt.
Deine Quelle betrachtet angeblich die Verhaeltnisse in der Minderheiten in Griechenland leben muessen und gibt auf bestimmte Kategorien Punkte, die natuerlich in einem bestimmten Mass subjektiv vergeben wurden (keiner kann wohl genau sagen, wie subjektiv sie wirklich sind). Ich persoenlich kann nicht nachvollziehen, wie diese Bewertung zustande gekommen ist. Es gibt 0 Punkte fuer Griechenland in der Kategorie, dass Minderheiten ihre Muttersprache unterrichten duerfen. Zufaellig ist einer meiner besten Freunde ein muslimischer Grieche, dessen Grossmutter nur Tuerkisch spricht und er selbst hatte Tuerkischunterricht in Griechenland bis zur 6. Klasse. Also faellt mir nicht ein was ich dazu sagen soll. Im Punkt "Diskriminierung" weiss ich auch nicht wie das zustande gekommen ist. Es gibt eine EU- Verordnung das sog. Anti-Diskriminierungsgesetz, dass in Griechenland umgesetzt worden. Dies ist meiner Meinung nach die Pflicht des Staates und wuerde somit noch unter Einhaltung der Menschenrechte fallen. Dass es in Griechenland tatsaechlich noch Diskriminierung unter den Buergern gibt, davon bin ich ueberzeugt, aber die Quelle gibt rein garnichts her, ob das betrachtet wurde oder nicht oder wie man soetwas bewerten kann. Zumal eine solche Studie eine Arbeit von mehreren Jahren darstellen wuerde.
Kurz und Knapp. Solche Quellen gibt es ueberall und es kommen staendig neue mit neuen Ergebnissen. Jeder Hans und Franz mit nem Diplom in Soziolgie meint den Schluessel gefunden zu haben, wie man dies und jenes ermittelt. Deshalb sind die einzigen Quellen, die fuer mich in solchen Angelegenheiten tatsaechlich Bedeutung haben nur solche, die auch international annerkannt sind. Z. B. dann, wenn sie von der UNO, UNESCO, EU oder meinetwegen von der Bundesrepublik in Auftrag gegeben worden sind.
Ich hab mir jetzt deine Quelle mal angeschaut, die du gepostet hast und muss erstmal noch ne andere Kleinigkeit dazu erwaehnen.
Du hast eigentlich behauptet, dass Griechenland gegen die Menschenrechte verstossen wuerde, doch deine Quelle hat fast garnichts mit den Menschenrechten zu tun.
Menschenrechte setzen sich im Grunde aus 3 Grundrechten zusammen aus denen man widerum jede Menge anderer Sachen ableiten kann.
1. Das Recht auf seine eigene Meinung und diese frei zu aeussern.
2. Das Recht auf koerperliche (und geistige) Unversehrtheit.
3. Das Recht auf ein Leben in Wuerde und Anstand.
Aus diesen Rechten lassen sich im Grunde ziemlich simpel das Recht auf eine freie Ausuebung der Religion herleiten (1 und 3). Ein Verbot von Folter und theorethisch auch staatlicher Propaganda. (2)
Die Frage ist, wer ist fuer die Einhaltung dieser Rechte verantworltich? Es ist der Staat und zwar nur der Staat.
D. h. sollte ich z. B. mich ueber andere Menschen lustig machen und diese wuerden es so empfinden, dass sie nicht mehr in Wuerde leben koennten, dann koennen sie mich nicht deswegen anzeigen, dass ich gegen die Menschenrechte verstosse. Gleichzeitig kann niemand bei mir ankommen und eines dieser Rechte einfordern. Der Staat muss zusehen, dass er diese Rechte gegenueber seinen Buergern einhaelt.
Deine Quelle betrachtet angeblich die Verhaeltnisse in der Minderheiten in Griechenland leben muessen und gibt auf bestimmte Kategorien Punkte, die natuerlich in einem bestimmten Mass subjektiv vergeben wurden (keiner kann wohl genau sagen, wie subjektiv sie wirklich sind). Ich persoenlich kann nicht nachvollziehen, wie diese Bewertung zustande gekommen ist. Es gibt 0 Punkte fuer Griechenland in der Kategorie, dass Minderheiten ihre Muttersprache unterrichten duerfen. Zufaellig ist einer meiner besten Freunde ein muslimischer Grieche, dessen Grossmutter nur Tuerkisch spricht und er selbst hatte Tuerkischunterricht in Griechenland bis zur 6. Klasse. Also faellt mir nicht ein was ich dazu sagen soll. Im Punkt "Diskriminierung" weiss ich auch nicht wie das zustande gekommen ist. Es gibt eine EU- Verordnung das sog. Anti-Diskriminierungsgesetz, dass in Griechenland umgesetzt worden. Dies ist meiner Meinung nach die Pflicht des Staates und wuerde somit noch unter Einhaltung der Menschenrechte fallen. Dass es in Griechenland tatsaechlich noch Diskriminierung unter den Buergern gibt, davon bin ich ueberzeugt, aber die Quelle gibt rein garnichts her, ob das betrachtet wurde oder nicht oder wie man soetwas bewerten kann. Zumal eine solche Studie eine Arbeit von mehreren Jahren darstellen wuerde.
Kurz und Knapp. Solche Quellen gibt es ueberall und es kommen staendig neue mit neuen Ergebnissen. Jeder Hans und Franz mit nem Diplom in Soziolgie meint den Schluessel gefunden zu haben, wie man dies und jenes ermittelt. Deshalb sind die einzigen Quellen, die fuer mich in solchen Angelegenheiten tatsaechlich Bedeutung haben nur solche, die auch international annerkannt sind. Z. B. dann, wenn sie von der UNO, UNESCO, EU oder meinetwegen von der Bundesrepublik in Auftrag gegeben worden sind.