Die Reue hat Bayern-Präsident Uli Hoeneß nichts genützt: Obwohl er sich Anfang des Jahres wegen eines Schwarzgeldkontos in der Schweiz selbst anzeigte, sich muss der 61-Jährige ab 10. März wegen Steuerbetrugs vor Gericht verantworten.
Was wird Hoeneß vorgeworfen?
Die Voraussetzung dafür, dass ein reuiger Steuersünder straffrei ausgehen kann, ist, dass er sich frühzeitig stellt, also nicht erst unter dem Druck einer drohenden Enttarnung, und dass er seine Steuerschuld in vollem Umfang offenlegt. Nach Medienberichten soll es sich bei Hoeneß um eine Summe von 3,2 Millionen Euro handeln.
Nach Ansicht der Behörden war die am Jahresanfang gestellte Selbstanzeige von Hoeneß fehlerhaft. Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft im Juli Anklage. Am 20. März wurde Hoeneß in seinem Haus am Tegernsee festgenommen, Wohnung und Büroräume wurden durchsucht. Der Bayern-Präsident kam dann gegen eine Kaution in Millionenhöhe wieder frei.
Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen – etwa bei hohen Summen – droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.