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Hoeneß kommt jetzt aufgrund der sogenannten Halbstrafenregelung bereits nach 21 Monaten Gefängnis frei. Üblicherweise werden Haftstrafen erst nach zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt. Paragraf 57 des Strafgesetzbuches ermöglicht aber in Ausnahmefällen auch die Aussetzung der Strafe nach der Hälfte der Zeit. Die Bewährungszeit wurde im Fall von Hoeneß auf drei Jahre festgelegt. Er darf sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen lassen.
Und drei Jahre ist er noch nicht raus.
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Der verurteilte Verbrecher ist immer noch auf Bewährung.