Kein Aspirin in Griechenland
22. Februar 2011 / Aufrufe: 144Einen Kommentar schreibenKommentare
In den meisten Apotheken in Griechenland ist aufgrund der ernsthaften Versorgungsengpässe bei Medikamenten inzwischen kein Aspirin mehr zu haben.
Die Apotheker in Griechenland geben wie immer ihre Bestellungen für Aspirin auf, der Pharma-Handel erklärt sich jedoch außer Stande, die Bestellungen auszuführen, und lastet die Verantwortung für die Versorgungslücken dem Hersteller an. Bayer Hellas behauptet dagegen, den griechischen Markt mit ungefähr 20% mehr Aspirin versorgt zu haben als im Vorjahr.
Laut einem Bericht der griechischen Tageszeitung Ta Nea ist die mangelhafte Versorgung mit dem bekanntesten Schmerzmittel offensichtlich geworden, da nur noch eine minimale Anzahl von Apotheken über Bestände verfügt. “Möglicherweise gibt es einige Apotheken, die sich mit großen Mengen eingedeckt hatten, allgemein ist Aspirin jedoch nicht mehr erhältlich“, erklärt der Vorsitzende des Panhellenischen Pharmaverbands Theodoros Arampatzoglou.
Die Apotheker führen den Mangel an Aspirin auf zwei Gründe zurück. Der erste betrifft die parallelen Exporte, weil eine Schachtel Aspirin in Griechenland 0,67 Euro und in Deutschland 4 Euro kostet. Als zweiter Grund wird die Geschäftspolitik der multinationalen Pharma-Konzerne angeführt, einige billige Präparate wegen der unbefriedigenden Gewinnspannen nicht in ausreichenden Mengen auf den griechischen Markt zu bringen.
Medikamenten-Aufsichtsbhörde EOF verhängte Geldstrafe gegen Bayer
In Marktkreisen wird behauptet, “Aspirin in Packungen mit griechischer Beschriftung kann aus Deutschland und Italien bestellt werden; in Griechenland ist es nicht zu haben“. Funktionäre der Bayer Hellas halten dagegen, dass die während der letzten Zeit in Griechenland abgesetzten Mengen an Aspirin möglicherweise sogar bis zu 20% höher liegen als im Vorjahr.
Die Nationale Medikamenten-Aufsichtsbehörde (EOF) hat von ihrer Seite im September 2010 das Unternehmen Bayer wegen unzureichender Versorgung des Marktes mit einer Geldstrafe belegt. “Sie haben uns sogar erklärt, dass die Reduzierung der Belieferungen mit Aspirin aus zwei Gründen erfolgte, nämlich erstens wegen des äußerst niedrigen Preises und zweitens, weil Aspirin auch an Kiosken verkauft wurde“, führt der Leiter der EOF Giannis Tountas an.
Wie G. Tountas erklärt, kann die Aufsichtsbehörde die Arbitrage-Geschäfte nicht kontrollieren, da im nationalen Gesetz zwar von “ausreichender Versorgung des griechischen Marktes mit Medikamenten” die Rede ist, während auf Basis des Gemeinschaftsrechts “die Parallelexporte gestattet sind. Weil jedoch das Gemeinschaftsrecht das nationale Recht überwiegt, sind die Exporte also nicht illegal.“