Hallo....
die EU verbietet mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz(AGG) die Diskriminierung bei den Bewerbungen im Arbeitsrecht.
Kein Mensch darf wegen seiner Herkunft, wegen einer Behinderung, seiner Sexualität oder wegen der Religion benachteiligt werden.
Wir haben durch einen Test herausgefunden, dass deutsche Arbeitgeber die Bewerbungen von "Ausländern" oftmals gar nicht erst bearbeiten, nicht beantworten und den Bewerber nicht berücksichtigen.
Dafür müssen sie eigentlich eine finanzielle Entschädigung nach dem AGG in Höhe von bis zu 3 Monatsgehältern zahlen.
Aber welcher Bewerber weiß das schon ?
www.Agg-Unrecht.de
Unser Verein bearbeitet solche Streitfälle.
Unsere Anwälte erstreiten täglich an den deutschen Arbeitsgerichten Entschädigungszahlungen für unsere Laute.
Gerne helfen wir auch Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche in Deutschland.
Gruß
Martin
die EU verbietet mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz(AGG) die Diskriminierung bei den Bewerbungen im Arbeitsrecht.
Kein Mensch darf wegen seiner Herkunft, wegen einer Behinderung, seiner Sexualität oder wegen der Religion benachteiligt werden.
Wir haben durch einen Test herausgefunden, dass deutsche Arbeitgeber die Bewerbungen von "Ausländern" oftmals gar nicht erst bearbeiten, nicht beantworten und den Bewerber nicht berücksichtigen.
Dafür müssen sie eigentlich eine finanzielle Entschädigung nach dem AGG in Höhe von bis zu 3 Monatsgehältern zahlen.
Aber welcher Bewerber weiß das schon ?
www.Agg-Unrecht.de
Unser Verein bearbeitet solche Streitfälle.
Unsere Anwälte erstreiten täglich an den deutschen Arbeitsgerichten Entschädigungszahlungen für unsere Laute.
Gerne helfen wir auch Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche in Deutschland.
Gruß
Martin