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Unrecht in der EU

martin123

Frischling
Hallo....

die EU verbietet mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz(AGG) die Diskriminierung bei den Bewerbungen im Arbeitsrecht.

Kein Mensch darf wegen seiner Herkunft, wegen einer Behinderung, seiner Sexualität oder wegen der Religion benachteiligt werden.

Wir haben durch einen Test herausgefunden, dass deutsche Arbeitgeber die Bewerbungen von "Ausländern" oftmals gar nicht erst bearbeiten, nicht beantworten und den Bewerber nicht berücksichtigen.

Dafür müssen sie eigentlich eine finanzielle Entschädigung nach dem AGG in Höhe von bis zu 3 Monatsgehältern zahlen.

Aber welcher Bewerber weiß das schon ?

www.Agg-Unrecht.de

Unser Verein bearbeitet solche Streitfälle.

Unsere Anwälte erstreiten täglich an den deutschen Arbeitsgerichten Entschädigungszahlungen für unsere Laute.


Gerne helfen wir auch Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche in Deutschland.

Gruß

Martin
 
Ich hätte gerne Entschädigungsansprüche wegen Missgebrauch meiner Meinungsfreiheit im diktatorisch geführten Umbenennungsthread, kann ich mich da an euch wenden?

Pozdrav

Zoran
 
??????

das AGG regelt die Ansprüche genau.
Hier nachlesbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html

Ein Fall aus der Praxis:

Ein Bewerber bewirbt sich per Mail mit allen gewünschten Dokumenten als Dateianhang aus dem Ausland, in diesem Fall aus Polen, bei einer deutschen Behörde um eine Stelle als Hausmeister für eine Schule.

Er bekommt gar keine Antwort.

Er stellt fest, dass die Stelle anderweitig vergeben wurde.

Er klagt auf Entschädigung und er erhält 2 Monatsgehälter = ca 4000 EURO als Entschädigung

Gruß

Martin .
 
Diese falsche Toleranz...vielleicht möchte ich ja einen Hausmeister der es nicht so weit in die Firma/Schule etc hat.
Vollkommener Blödsinn :lol:
 
Seit dem Bosmann Urteil kannst EU in die Tonne treten.

Pozdrav
 
Diese falsche Toleranz...vielleicht möchte ich ja einen Hausmeister der es nicht so weit in die Firma/Schule etc hat.
Vollkommener Blödsinn :lol:
Den Fall habe ich da auch gelesen :lol: wer stellt schon einen behinderten Hausmeister oder eine Frau deren Titten größer als ihre Hände sind ein, als Richter würde ich so einen Quatsch abweisen

- - - Aktualisiert - - -

??????

Ein Fall aus der Praxis:

Ein Bewerber bewirbt sich per Mail mit allen gewünschten Dokumenten als Dateianhang aus dem Ausland, in diesem Fall aus Polen, bei einer deutschen Behörde um eine Stelle als Hausmeister für eine Schule.

Er bekommt gar keine Antwort.

Er stellt fest, dass die Stelle anderweitig vergeben wurde.

Er klagt auf Entschädigung und er erhält 2 Monatsgehälter = ca 4000 EURO als Entschädigung

Gruß

Martin .
Was für eine Story :lol: er kriegt höchstens einen kurac als Entschädigung
 
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