liberitas
Ultra-Poster
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das AGG regelt die Ansprüche genau.
Hier nachlesbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html
Ein Fall aus der Praxis:
Ein Bewerber bewirbt sich per Mail mit allen gewünschten Dokumenten als Dateianhang aus dem Ausland, in diesem Fall aus Polen, bei einer deutschen Behörde um eine Stelle als Hausmeister für eine Schule.
Er bekommt gar keine Antwort.
Er stellt fest, dass die Stelle anderweitig vergeben wurde.
Er klagt auf Entschädigung und er erhält 2 Monatsgehälter = ca 4000 EURO als Entschädigung
Gruß
Martin .
So einen beschissenen Blödsinn habe ich noch nie gehört.