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Unrecht in der EU

??????

das AGG regelt die Ansprüche genau.
Hier nachlesbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html

Ein Fall aus der Praxis:

Ein Bewerber bewirbt sich per Mail mit allen gewünschten Dokumenten als Dateianhang aus dem Ausland, in diesem Fall aus Polen, bei einer deutschen Behörde um eine Stelle als Hausmeister für eine Schule.

Er bekommt gar keine Antwort.

Er stellt fest, dass die Stelle anderweitig vergeben wurde.

Er klagt auf Entschädigung und er erhält 2 Monatsgehälter = ca 4000 EURO als Entschädigung

Gruß

Martin .

So einen beschissenen Blödsinn habe ich noch nie gehört.
 
Hallo....

die EU verbietet mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz(AGG) die Diskriminierung bei den Bewerbungen im Arbeitsrecht.

Kein Mensch darf wegen seiner Herkunft, wegen einer Behinderung, seiner Sexualität oder wegen der Religion benachteiligt werden.

Wir haben durch einen Test herausgefunden, dass deutsche Arbeitgeber die Bewerbungen von "Ausländern" oftmals gar nicht erst bearbeiten, nicht beantworten und den Bewerber nicht berücksichtigen.

Dafür müssen sie eigentlich eine finanzielle Entschädigung nach dem AGG in Höhe von bis zu 3 Monatsgehältern zahlen.

Aber welcher Bewerber weiß das schon ?

www.Agg-Unrecht.de

Unser Verein bearbeitet solche Streitfälle.

Unsere Anwälte erstreiten täglich an den deutschen Arbeitsgerichten Entschädigungszahlungen für unsere Laute.


Gerne helfen wir auch Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche in Deutschland.

Gruß

Martin
Ist Werbung hier nicht verboten?


Hast du mal nen link zu der Studie?.....von wem wird die anerkannt?.....laut meiner Studie ist das Bullshit.......sämtliche Tests bei diversen Arbeitgebern sagten bei mir was anderes aus.

- - - Aktualisiert - - -

l........


Was passiert umgekehrt wenn jemand eine Stelle bekommt und sich nicht mehr meldet?


:haha:
 
??????

das AGG regelt die Ansprüche genau.
Hier nachlesbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html

Ein Fall aus der Praxis:

Ein Bewerber bewirbt sich per Mail mit allen gewünschten Dokumenten als Dateianhang aus dem Ausland, in diesem Fall aus Polen, bei einer deutschen Behörde um eine Stelle als Hausmeister für eine Schule.

Er bekommt gar keine Antwort.

Er stellt fest, dass die Stelle anderweitig vergeben wurde.

Er klagt auf Entschädigung und er erhält 2 Monatsgehälter = ca 4000 EURO als Entschädigung

Gruß

Martin .

Welche Benachteiligung erfährt denn der Bewerber aus Polen wenn er noch in Polen lebt?


  • Geschlecht
  • Abstammung (Rasse/ ethnische Herkunft)
  • Alters
  • Behinderung
  • sexuelle Orientierung
  • Weltanschauung/ Religion
 
Hallo....

die EU verbietet mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz(AGG) die Diskriminierung bei den Bewerbungen im Arbeitsrecht.

Kein Mensch darf wegen seiner Herkunft, wegen einer Behinderung, seiner Sexualität oder wegen der Religion benachteiligt werden.

Wir haben durch einen Test herausgefunden, dass deutsche Arbeitgeber die Bewerbungen von "Ausländern" oftmals gar nicht erst bearbeiten, nicht beantworten und den Bewerber nicht berücksichtigen.

Dafür müssen sie eigentlich eine finanzielle Entschädigung nach dem AGG in Höhe von bis zu 3 Monatsgehältern zahlen.

Aber welcher Bewerber weiß das schon ?

www.Agg-Unrecht.de

Unser Verein bearbeitet solche Streitfälle.

Unsere Anwälte erstreiten täglich an den deutschen Arbeitsgerichten Entschädigungszahlungen für unsere Laute.


Gerne helfen wir auch Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche in Deutschland.

Gruß

Martin

Arbeitest Du, die Vereinsmitglieder und die Rechtsanwälte ehrenamtlich oder ist der Verein erlös- bzw. gewinnorientiert?

Gruß
Hans.
 
Ich glaube Martin hat einen Kulturschock bekommen und kommt erst wieder wenn alle Schadenersatzklagen gewonnen wurden
 
Hallo....

die EU verbietet mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz(AGG) die Diskriminierung bei den Bewerbungen im Arbeitsrecht.

Kein Mensch darf wegen seiner Herkunft, wegen einer Behinderung, seiner Sexualität oder wegen der Religion benachteiligt werden.

Wir haben durch einen Test herausgefunden, dass deutsche Arbeitgeber die Bewerbungen von "Ausländern" oftmals gar nicht erst bearbeiten, nicht beantworten und den Bewerber nicht berücksichtigen.

Dafür müssen sie eigentlich eine finanzielle Entschädigung nach dem AGG in Höhe von bis zu 3 Monatsgehältern zahlen.

Aber welcher Bewerber weiß das schon ?

www.Agg-Unrecht.de

Unser Verein bearbeitet solche Streitfälle.

Unsere Anwälte erstreiten täglich an den deutschen Arbeitsgerichten Entschädigungszahlungen für unsere Laute.


Gerne helfen wir auch Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche in Deutschland.

Gruß

Martin

Ich bin nur kurz hier, um völlig unnötig den Eingangspost zu zitieren.
 
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