Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Urteil gegen Breivik: 21 Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung

Der kommt wohl nie wieder frei! Aber wieso fordert Staatsanwaltschaft Unzurechnungsfähigkeit? Ist die nicht dazu da, um das höchstmögliche Strafmaß rauszuholen?
 
Der kommt wohl nie wieder frei! Aber wieso fordert Staatsanwaltschaft Unzurechnungsfähigkeit? Ist die nicht dazu da, um das höchstmögliche Strafmaß rauszuholen?

Das IST das höchste Strafmass in Norwegen. Lächerlich. Er hat pro Opfer gerade mal drei Monate und paar Tage gekriegt.

Wäre er unzurechnungsfähig, dann wäre er wohl für immer in ner Anstalt gelandet. So aber kommt er mit 50 wieder frei.

Es lebe die westliche Demokratie :lol:
 
salko_dinamitaš;3377845 schrieb:
Das IST das höchste Strafmass in Norwegen. Lächerlich. Er hat pro Opfer gerade mal drei Monate und paar Tage gekriegt.

Wäre er unzurechnungsfähig, dann wäre er wohl für immer in ner Anstalt gelandet. So aber kommt er mit 50 wieder frei.

Es lebe die westliche Demokratie :lol:


Er kommt nicht frei.
Nach 21 Jahren kann die Strafe immer wieder um weitere 5 Jahre verlängert werden.
 
Er kommt nicht frei.
Nach 21 Jahren kann die Strafe immer wieder um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Ja stimmt, aber was geschieht bei guter Führung? 6-7 Jahre vorher?? Breivik ist laut dem Urteil kein Psycho, und er wird es denke ich auch nicht werden. Also es wird keine Grundlage für eine längere Festhaltung geben, was ich natürlich sehr traurig finde.

Gäbe es nicht die Möglichkeit wie in den USA die lebenslangen Strafen zu vervielfachen, z.B. 20x Lebenslänglich?
 
salko_dinamitaš;3377856 schrieb:
Ok, wusst ich nicht. Weshalb denn?


21 Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung

- - - Aktualisiert - - -

Ja stimmt, aber was geschieht bei guter Führung? 6-7 Jahre vorher?? Breivik ist laut dem Urteil kein Psycho, und er wird es denke ich auch nicht werden. Also es wird keine Grundlage für eine längere Festhaltung geben, was ich natürlich sehr traurig finde.

Gäbe es nicht die Möglichkeit wie in den USA die lebenslangen Strafen zu vervielfachen, z.B. 20x Lebenslänglich?

Ich kann mir micht vorstellen dass irgendjemand es verantworten werden wird ihn freizulassen.
 
Der kommt wohl nie wieder frei! Aber wieso fordert Staatsanwaltschaft Unzurechnungsfähigkeit? Ist die nicht dazu da, um das höchstmögliche Strafmaß rauszuholen?

Ne, Unzurechnungsfähigkeit wäre sozusagen eine Art Entschuldigungsgrund für seine Tat. Unzurechnungsfähig wäre er, wenn er bei seiner Handlung unter einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, ausgelöst durch Erschöpfung oder Alkohol, oder unter Schwachsinn, unter einer krankhaften seelischen Erkrankung, z.B. irgendeine Psychose, oder eben unter einer anderen seelischen Krankheit wie Persönlichkeitsstörung, gelitten hätte. Das hätte ein geringeres Strafmaß bewirkt.

Glücklicherweise wurde die höchste Strafe ausgesprochen, soll er doch dort verrotten.
 
Zurück
Oben