Bambi
Schwiegermütterschreck
Ne, Unzurechnungsfähigkeit wäre sozusagen eine Art Entschuldigungsgrund für seine Tat. Unzurechnungsfähig wäre er, wenn er bei seiner Handlung unter einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, ausgelöst durch Erschöpfung oder Alkohol, oder unter Schwachsinn, unter einer krankhaften seelischen Erkrankung, z.B. irgendeine Psychose, oder eben unter einer anderen seelischen Krankheit wie Persönlichkeitsstörung, gelitten hätte. Das hätte ein geringeres Strafmaß bewirkt.
Glücklicherweise wurde die höchste Strafe ausgesprochen, soll er doch dort verrotten.
In dem Fall hätte er, zumindest in Norwegen, gar nicht ins Gefängnis gemusst, dort sind für Unzurechnungsfähige Gefängnisstrafen verboten. Laut Artikel hat er ja auch seine eigene Zurechnungsfähigkeit betont.