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Urteil gegen Breivik: 21 Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung

Ne, Unzurechnungsfähigkeit wäre sozusagen eine Art Entschuldigungsgrund für seine Tat. Unzurechnungsfähig wäre er, wenn er bei seiner Handlung unter einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, ausgelöst durch Erschöpfung oder Alkohol, oder unter Schwachsinn, unter einer krankhaften seelischen Erkrankung, z.B. irgendeine Psychose, oder eben unter einer anderen seelischen Krankheit wie Persönlichkeitsstörung, gelitten hätte. Das hätte ein geringeres Strafmaß bewirkt.

Glücklicherweise wurde die höchste Strafe ausgesprochen, soll er doch dort verrotten.

In dem Fall hätte er, zumindest in Norwegen, gar nicht ins Gefängnis gemusst, dort sind für Unzurechnungsfähige Gefängnisstrafen verboten. Laut Artikel hat er ja auch seine eigene Zurechnungsfähigkeit betont.
 
Darf er am Ende die Green Mile durchlaufen?

Das mit dem Unzurechnungsfähig finde ich persönlich absurd, man muss krank sein, Menschen zu töten, das ist ja kein gesunder Menschenakt.
 
Anders Breivik ist zurechnungsfähig - und muss deshalb für die Anschläge von Oslo und Utøya ins Gefängnis. Ein Gericht in Norwegen verurteilte den Attentäter zu 21 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit folgten die Richter nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Anders Breivik zu Haftstrafe und Sicherungsverwahrung verurteilt - SPIEGEL ONLINE

Das ist in Ordnung, mit der Sicherungsverwahrung kommt der nie wieder frei!
Und da ich Knast kenne, wird der auch während der Haftstrafe nich so richtig glücklich, er hat ja unschuldige Kinder/Jugendliche getötet...
 
Steht diese Sicherungsverwahrungskiste nicht zur Prüfung bei der EU an? Wenn ja, kann dabei wer weiß was noch rauskommen
 
Darf er am Ende die Green Mile durchlaufen?

Das mit dem Unzurechnungsfähig finde ich persönlich absurd, man muss krank sein, Menschen zu töten, das ist ja kein gesunder Menschenakt.

Da gibts schon noch diverse Unterschiede.

Bei Breivik kann man denke ich schon von Krankheit sprechen, denn der Typ ist echt abgefahren, unglaublich. Aber das ist ja das schlimme, solche Soziopathen sind idR verdammt schlau ... man hats gesehen bei ihm, auch wenn es in Norwegen wahrscheinlich leichter ist sowas auszuüben, als in anderen Ländern. Norwegen ist wiederum viel zu offen, demokratisch und so weiter, finde ich.

Ich denke das Urteil ist für Norwegen völlig in Ordnung, da es - wenn ichs richtig verstanden habe - das höchste Strafmaß ist, aber im Vergleich doch sehr harmlos, zumindest hört es sich so an.

Eine weitere wichtige Frage ist, wer ist das auf dem Bild von Lirushyaa???? :groucho: :77:
 
Traurig genug das er nach 21 Jahren wieder raus kommen könnte
 
Steht diese Sicherungsverwahrungskiste nicht zur Prüfung bei der EU an? Wenn ja, kann dabei wer weiß was noch rauskommen

Davon weiß ich nichts. Wäre für Norwegen allerdings nicht relevant, da das Land ja kein EU-Mitglied ist. Auch für Norwegen relevant ist allerdings die EMRK und da wie nach Urteilen des EGMR wie auch des EuGH eine nachträglich angeordnete das Problem. Hier jedoch wurde sie ja quasi prophylaktisch bereits in das Urteil aufgenommen, was durchgehen dürfte.

Traurig genug das er nach 21 Jahren wieder raus kommen könnte

Kommt er ja nicht wegen angeordneter Sicherungsverwahrung. Gott sei dank.

Hoffe, er bekommt die richtigen Zellnachbarn::twisted:
 
D...

Kommt er ja nicht wegen angeordneter Sicherungsverwahrung. Gott sei dank.

Hoffe, er bekommt die richtigen Zellnachbarn::twisted:

Ich glaube, dass er Einzelhaft kriegt, denn ansonsten könnte niemand für sein Überleben im Knast garantieren!!! Auch seine Hofgänge werden sehr einsam sein, er und sechs oder acht Vollzugsbeamte, das war´s...
 
das komische dran fand ich dass er falls "unzurechnungsfähig" eingestuft wird, wird er dieses Urteil anfechten damit er als "zurechnungsfähig" eingestuft wird.

dachte mir falls er tatsächlich das geschieht, dürfte alle radikal-Terroristen nicht als solche mehr bezeichnet werden sondern als "unzurechnungsfähig"
 
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