Einreiseverbot: Brite klagt Trump-Regierung
Der wegen angeblicher Zensur im Internet mit einem US-Einreiseverbot belegte Brite Imran Ahmed hat Mitglieder der Regierung in Washington geklagt. „Ich kämpfe gegen meine unrechtmäßige Abschiebung aus meinem Heimatland“, sagte Ahmed, der Leiter der Nichtregierungsorganisation Center for Countering Digital Hate (CCDH) mit Sitz in London und Washington, am Mittwoch (Ortszeit).
Ahmed, dessen Organisation sich im Internet gegen Hassrede und Desinformation einsetzt, reichte vor einem Bundesgericht in New York Klage gegen US-Außenminister Marco Rubio, die Staatssekretärin für öffentliche Diplomatie Sarah Rogers, US-Justizministerin Pam Bondi und US-Heimatschutzministerin Kristi Noem ein.
In Gerichtsunterlagen hieß es, Ahmed drohe „die unmittelbare Gefahr einer verfassungswidrigen Festnahme, Strafhaft und Ausweisung“ aus den USA. Er ist im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für die USA („Green Card“).
Richter untersagte Ausweisung und Verhaftung
Ein US-Bundesrichter erließ eine einstweilige Verfügung, die Ahmeds Verhaftung oder Inhaftierung untersagte. Die nächste Anhörung in dem Fall ist für Montag angesetzt. Das US-Außenministerium reagierte zunächst nicht auf die Klage.
Der wegen angeblicher Zensur im Internet mit einem US-Einreiseverbot belegte Brite Imran Ahmed hat Mitglieder der Regierung in Washington geklagt. „Ich kämpfe gegen meine unrechtmäßige Abschiebung aus meinem Heimatland“, sagte Ahmed, der Leiter der Nichtregierungsorganisation Center for Countering Digital Hate (CCDH) mit Sitz in London und Washington, am Mittwoch (Ortszeit).
Ahmed, dessen Organisation sich im Internet gegen Hassrede und Desinformation einsetzt, reichte vor einem Bundesgericht in New York Klage gegen US-Außenminister Marco Rubio, die Staatssekretärin für öffentliche Diplomatie Sarah Rogers, US-Justizministerin Pam Bondi und US-Heimatschutzministerin Kristi Noem ein.
In Gerichtsunterlagen hieß es, Ahmed drohe „die unmittelbare Gefahr einer verfassungswidrigen Festnahme, Strafhaft und Ausweisung“ aus den USA. Er ist im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für die USA („Green Card“).
Richter untersagte Ausweisung und Verhaftung
Ein US-Bundesrichter erließ eine einstweilige Verfügung, die Ahmeds Verhaftung oder Inhaftierung untersagte. Die nächste Anhörung in dem Fall ist für Montag angesetzt. Das US-Außenministerium reagierte zunächst nicht auf die Klage.
