Bundesrichter Contreras stoppt DHS-Warnung gegen ICE-Kritiker – nachdem Beamte ihn bis ins Hotel verfolgten
David Streever hatte im Januar eine wütende E-Mail an den damaligen kommissarischen ICE-Direktor Todd Lyons geschickt. Monate später erschienen Bundesbeamte an seinem Haus in Rochester und übergaben seiner Frau ein Warnschreiben. Als Streever dort nicht anzutreffen war, suchten sie ihn in einem Hotel in New York City, wo er mit seiner 7-jährigen Tochter wohnte. Sie kontaktierten die Rezeption und hinterließen mehrfach Nachrichten. Außerdem verlangten sie seine Unterschrift unter das Schreiben. Bundesrichter Rudolph Contreras hat dem Department of Homeland Security nun vorläufig untersagt, diese Warnung weiter gegen Streever einzusetzen. Seine Klage wegen Verletzung des 1. Verfassungszusatzes hat nach Einschätzung des Richters gute Erfolgsaussichten. Das Hauptverfahren läuft weiter. (U.S. District Court for the District of Columbia in Washington, D.C. – Streever v. Mullin, No. 26-cv-2356)
Streevers Nachricht an Lyons sei scharf gewesen. Die Regierung habe vor Gericht jedoch nicht behauptet, dass die E-Mail eine tatsächliche Drohung enthalten habe. Contreras habe die Äußerungen als geschützte politische Kritik bewertet. Das Warnschreiben habe Streever mit möglicher Strafverfolgung konfrontiert, falls er sich weiter in dieser Weise äußere. Später habe er erklärt, dass ihn die Erfahrung vorsichtiger gemacht habe. Der Druck war längst bei seiner Familie angekommen. Nachdem die Beamten ihn im Hotel ausfindig gemacht hatten, habe Streever seine Tochter darauf vorbereitet, dass ihnen auf der Heimreise erneut Bundesbeamte begegnen könnten. Das 7-jährige Mädchen habe geweint und gesagt, sie wolle nicht, dass die Beamten ihren Vater töteten.
Das Department of Homeland Security habe sein Vorgehen damit verteidigt, glaubhafte Drohungen gegen ICE-Beschäftigte und andere Bundesbeamte untersuchen zu müssen. Die Behörde verweise auf eine Zunahme von Drohungen und Angriffen gegen Mitarbeiter der Einwanderungsbehörden. Contreras habe solche Ermittlungen nicht grundsätzlich untersagt. Seine Anordnung hindere DHS daran, das Warnschreiben gegen Streevers geschützte politische Äußerungen einzusetzen. Die entscheidende Frage vor Gericht laute damit, ob eine Bundesbehörde einem Bürger Strafverfolgung in Aussicht stellen dürfe, wenn seine politische Kritik keine tatsächliche Drohung darstelle.
Streever ist nicht der einzige Empfänger eines solchen Schreibens. Paigelynne Gonyea aus New York ist an ihrem Arbeitsplatz von ICE-Beamten aufgesucht worden, nachdem sie nach der Tötung von Renee Good gefordert habe, Jonathan Ross müsse angeklagt werden. Auch ihr wurde dasselbe Formular vorgelegt worden. Sie bestreite den Vorwurf, die Adresse eines ICE-Beamten rechtswidrig veröffentlicht zu haben. Ihr Fall sei getrennt und falle nicht automatisch unter Contreras‘ Anordnung. DHS habe bislang nicht offengelegt, wie viele Menschen solche Warnungen erhielten oder nach welchen Maßstäben sie verschickt würden. Offen sei auch, wer diese Praxis genehmigt habe und welche Unterlagen über Empfänger angelegt worden seien. Streever habe sich nach der Entscheidung erleichtert gezeigt, dass sein Recht bestätigt worden sei, Regierungsvertreter zu kritisieren. Für seine Familie kam dieser Schutz erst, nachdem Bundesbeamte bereits vor der Haustür und im Hotel angekommen waren.
David Streever hatte im Januar eine wütende E-Mail an den damaligen kommissarischen ICE-Direktor Todd Lyons geschickt. Monate später erschienen Bundesbeamte an seinem Haus in Rochester und übergaben seiner Frau ein Warnschreiben. Als Streever dort nicht anzutreffen war, suchten sie ihn in einem Hotel in New York City, wo er mit seiner 7-jährigen Tochter wohnte. Sie kontaktierten die Rezeption und hinterließen mehrfach Nachrichten. Außerdem verlangten sie seine Unterschrift unter das Schreiben. Bundesrichter Rudolph Contreras hat dem Department of Homeland Security nun vorläufig untersagt, diese Warnung weiter gegen Streever einzusetzen. Seine Klage wegen Verletzung des 1. Verfassungszusatzes hat nach Einschätzung des Richters gute Erfolgsaussichten. Das Hauptverfahren läuft weiter. (U.S. District Court for the District of Columbia in Washington, D.C. – Streever v. Mullin, No. 26-cv-2356)
Streevers Nachricht an Lyons sei scharf gewesen. Die Regierung habe vor Gericht jedoch nicht behauptet, dass die E-Mail eine tatsächliche Drohung enthalten habe. Contreras habe die Äußerungen als geschützte politische Kritik bewertet. Das Warnschreiben habe Streever mit möglicher Strafverfolgung konfrontiert, falls er sich weiter in dieser Weise äußere. Später habe er erklärt, dass ihn die Erfahrung vorsichtiger gemacht habe. Der Druck war längst bei seiner Familie angekommen. Nachdem die Beamten ihn im Hotel ausfindig gemacht hatten, habe Streever seine Tochter darauf vorbereitet, dass ihnen auf der Heimreise erneut Bundesbeamte begegnen könnten. Das 7-jährige Mädchen habe geweint und gesagt, sie wolle nicht, dass die Beamten ihren Vater töteten.
Das Department of Homeland Security habe sein Vorgehen damit verteidigt, glaubhafte Drohungen gegen ICE-Beschäftigte und andere Bundesbeamte untersuchen zu müssen. Die Behörde verweise auf eine Zunahme von Drohungen und Angriffen gegen Mitarbeiter der Einwanderungsbehörden. Contreras habe solche Ermittlungen nicht grundsätzlich untersagt. Seine Anordnung hindere DHS daran, das Warnschreiben gegen Streevers geschützte politische Äußerungen einzusetzen. Die entscheidende Frage vor Gericht laute damit, ob eine Bundesbehörde einem Bürger Strafverfolgung in Aussicht stellen dürfe, wenn seine politische Kritik keine tatsächliche Drohung darstelle.
Streever ist nicht der einzige Empfänger eines solchen Schreibens. Paigelynne Gonyea aus New York ist an ihrem Arbeitsplatz von ICE-Beamten aufgesucht worden, nachdem sie nach der Tötung von Renee Good gefordert habe, Jonathan Ross müsse angeklagt werden. Auch ihr wurde dasselbe Formular vorgelegt worden. Sie bestreite den Vorwurf, die Adresse eines ICE-Beamten rechtswidrig veröffentlicht zu haben. Ihr Fall sei getrennt und falle nicht automatisch unter Contreras‘ Anordnung. DHS habe bislang nicht offengelegt, wie viele Menschen solche Warnungen erhielten oder nach welchen Maßstäben sie verschickt würden. Offen sei auch, wer diese Praxis genehmigt habe und welche Unterlagen über Empfänger angelegt worden seien. Streever habe sich nach der Entscheidung erleichtert gezeigt, dass sein Recht bestätigt worden sei, Regierungsvertreter zu kritisieren. Für seine Familie kam dieser Schutz erst, nachdem Bundesbeamte bereits vor der Haustür und im Hotel angekommen waren.
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