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Gelöschtes Mitglied 8317
Guest
Noch diese Woche soll der Prozess gegen, unter anderem wegen Völkermord angeklagten, Ratko Mladic beginnen.
Die Anklagepunkte lauten wie folgt:
- Zwei Fälle von Völkermord und Beihilfe zum Völkermord, unter anderem wegen des Genozids in der UNO-Schutzzone Srebrenica, wo im Juli 1995 etwa 8000 muslimische Männer und Knaben von bosnisch-serbischen Truppen und Freischärlern ermordet wurden. Sowie in weiteren acht bosnischen Gemeinden - Bratunac, Foca, Kljuc, Kotor Varos, Prijedor, Sanski Most, Vlasenica und Zvornik
- Sieben Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Verfolgung aus politischen, rassistischen und religiösen Gründen, Menschenvernichtung, Mord, Deportation und gewaltsame Vertreibung. Die Vorwürfe beziehen sich auf Verbrechen in Srebrenica und Sarajevo sowie in 27 anderen bosnischen Städten und Dörfern.
- Sechs Verstöße gegen Vereinbarungen und Konventionen für Kriegsfälle, darunter Mord, Grausamkeit, Angriffe und Terror gegen Zivilisten sowie Geiselnahme. Von letzterem Verbrechen waren laut Anklage auch Beobachter der Vereinten Nationen sowie internationale Militärbeobachter betroffen.
In Den Haag wird innerhalb der nächsten 48 Stunden die Verlesung der Anklage gegen Ratko Mladic erwartet
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- Zwei Fälle von Völkermord und Beihilfe zum Völkermord, unter anderem wegen des Genozids in der UNO-Schutzzone Srebrenica, wo im Juli 1995 etwa 8000 muslimische Männer und Knaben von bosnisch-serbischen Truppen und Freischärlern ermordet wurden. Sowie in weiteren acht bosnischen Gemeinden - Bratunac, Foca, Kljuc, Kotor Varos, Prijedor, Sanski Most, Vlasenica und Zvornik
- Sieben Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Verfolgung aus politischen, rassistischen und religiösen Gründen, Menschenvernichtung, Mord, Deportation und gewaltsame Vertreibung. Die Vorwürfe beziehen sich auf Verbrechen in Srebrenica und Sarajevo sowie in 27 anderen bosnischen Städten und Dörfern.
- Sechs Verstöße gegen Vereinbarungen und Konventionen für Kriegsfälle, darunter Mord, Grausamkeit, Angriffe und Terror gegen Zivilisten sowie Geiselnahme. Von letzterem Verbrechen waren laut Anklage auch Beobachter der Vereinten Nationen sowie internationale Militärbeobachter betroffen.
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