Mladic und sein Richter: Völkermord oder Massenmord?
Der Prozess gegen Ratko Mladic wird eines der kompliziertesten Völkermord-Verfahren der jüngeren Geschichte. Die Beweisführung ist keineswegs einfach. Bis zu einem Urteil werden Jahre vergehen. Eine Herkulesaufgabe, auch für den deutschen Richter.
Den Haag (dpa) - Ein Wort von Ratko Mladic und sein Prozess wäre schnell beendet. Die Möglichkeit dazu wird dem Ex-General in Kürze wahrscheinlich durch den deutschen Richter Christoph Flügge gegeben. Sobald in Den Haag die Anklage wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgetragen ist, wird «Mr. Mladic» gefragt, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekennt. Würde er «schuldig» erwidern, könnte das Urteil wenig später gefällt werden. Es könnte kaum anders als «lebenslänglich» lauten.
Doch diesen Gefallen will der 69-jährige Ex-Militärchef der bosnischen Serben weder dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) tun, noch den Hinterbliebenen der zehntausenden Toten des Bosnienkrieges von 1992 bis 1995. Über seinen Belgrader Anwalt Milan Dilparic ließ Mladic gleich nach seiner Verhaftung am vergangenen Donnerstag mitteilen, er erkenne die Rechtmäßigkeit des Haager Jugoslawien-Tribunals nicht an.
Bleibt er dabei, folgt Mladic dem Vorbild seines wichtigsten Kompagnons von einst: Radovan Karadzic, der frühere politische Führer der Serben in Bosnien-Herzegowina, brüskierte die Richter 2008 bei seinem ersten Auftritt vor dem ICTY mit der Weigerung, irgendetwas auf die Anklage zu erwidern. «Dann wird das gemäß den Vorschriften als Plädoyer auf unschuldig zu den Akten genommen», ordnete der damals zuständige Richter Iain Bonomy an.
Seitdem bemühen sich die Staatsanwälte um Chefankläger Serge Brammertz in oft zermürbenden Verhandlungen, die noch bis mindestens Mitte 2012 andauern dürften, jeden einzelnen Schuldvorwurf zu beweisen. Vor allem die Völkermordanklage wegen der Massaker an etwa 8000 muslimischen Männern und Jungen im Juli 1995. Auch Mladic muss sich nun dafür verantworten. Er soll die Befehle für die mutmaßlich von Karadzic politisch angeordneten Massaker gegeben haben.
Soviel steht fest: Die Staatsanwaltschaft steht auch im Mladic-Verfahren vor einer Herkulesaufgabe. Aber eine noch größere Verantwortung tragen Flügge und die anderen Richter des ICTY. Sie müssen am Ende entscheiden, ob die Schuld des Angeklagten hinreichend bewiesen ist. Besonders schwierig ist das beim Tatbestand Völkermord.
Um jemanden dieses schwersten aller Verbrechen zu überführen, reicht nicht allein der Nachweis von massenhaften Tötungen. Das Gericht muss
laut Völkermord-Konvention der Vereinten Nationen von 1948 zu der Überzeugung gelangen, dass die Bluttaten in der Absicht begangen oder befohlen wurden, «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören». Zwar urteilte 2007 der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag, die Massaker an den bosnisch-muslimischen Opfern seien tatsächlich ein Völkermord gewesen. Dennoch muss den Angeklagten eine persönliche Absicht dazu nachgewiesen werden.
Auf solche Schwierigkeiten hatte Flügge 2009 in einem «Spiegel»-Interview hingewiesen. Er frage sich, «ob man eigentlich den Begriff des Völkermords, des Genozids, für die Kennzeichnung solcher Verbrechen wirklich braucht». Flügge (63) plädierte seinerzeit dafür, lieber mit dem schlichteren Begriff des «Massenmords» zu arbeiten, da er manche «rechtlichen Abgrenzungsschwierigkeiten überflüssig machen» würde. «Der Begriff Völkermord passt streng genommen nur auf den Holocaust.»
Diese Äußerungen könnten im Mladic-Prozess durchaus eine Rolle spielen. Dann nämlich, wenn dessen Verteidiger - genau wie Karadzic - argumentieren, die Tötungen in Srebrenica seien Ergebnis von Kriegshandlungen gewesen, die bosnische Muslime den Serben aufgezwungen hätten, aber keineswegs Völkermord. Doch selbst wenn sich der Genozid-Vorwurf am Ende nicht halten lassen sollte, bezweifelt in Den Haag kaum jemand, dass Mladic zumindest Kriegsverbrechen nachgewiesen werden. In jedem Fall aber werden bis zu einem Urteil noch Jahre vergehen.
Mladic und sein Richter: Völkermord oder Massenmord? | EUROPE ONLINE
das lief heut quer durch die nachrichten....sogar der ex general nauman hat bei nem int. gesagt das er auf jeden fall verurteilt wird wegen kriegsverbrechen aber ob völkermord im nachgewiesen werden kann ist ne frage.....was heisst das??...das srebrenica als völkermord bezeichnet wird aber durch haag noch nicht bewiesen und rechtkräftig??...es war ein verbrechen ein massenmord das hab ich nie bestritten aber ich gebe zu gegen den vorwurf völkermord hab ich mich gewehrt .....also was sagt ihr...