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Bedenkt man, dass diese Fragen bereits 2009 aufgeworfen wurden (von mir in echten Diskussionen deutlich früher), dann können wir nicht sagen: "Wir haben davon nichts gewußt".
Es gibt auch den Straftatbestand des Unterlassens:
§ 13 [Begehen durch Unterlassen]
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Das sollten sich Verantwortliche dieses Forum auf ihre Stirn tätowieren lassen, die seit ewigen Zeiten alles dran gesetzt hatten, um Diskussionen zum Thema, welches heute ganz Europa, und darüberhinaus, beherrscht, ja zu unterdrücken, weil sie es selber nicht überschauen, die Materie nicht beherrschen. Diese Menschen haben mit dazu beigetragen, dass das Moment des Bewußtseins sich hier nicht entwickeln konnte, wie auch beim Thema Asyl. Sie tragen -für diesen kleinen Rahmen des BF- eine Mitschuld.
Man schaue sich die Löschungen und Verschiebungen (--> Konoba) an, und erhält deren Gedanken(un)gut serviert.
Die Realität lässt sie jedoch inzwischen ganz anders tanzen.