Zoran
Μακεδоν τ
...und trotzdem sehen wir nach etlichen Wochen keine Beweise zu einem Genozid. :-(
Hippokrates
Wenn man Genozid wie du nicht definieren kann...
Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) das Töten von Angehörigen der Gruppeb) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppec) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielend) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderunge) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“