Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Welches Auto plant ihr zu kaufen?

hirndominanz,wir beide sind profis.wir reden von autohändlern und keine privatleute.bei privatkauf hat man tatsächlich kein widerrufsrecht.bei händlern gilt dies aber.ich hab mal einen audi a5 zurück gegeben und mir dafür einen anderen a5 geholt.bei dem selben händler.der andere hat mir besser gefallen.das lief völlig problemlos,habe lediglich den mehrpreis für den anderen drauf gezahlt und nutzungskosten für den anderen zusätzlich bezahlt.es geht alles,wenn man nur will.gruss oliver
 
hirndominanz,wir beide sind profis.wir reden von autohändlern und keine privatleute.bei privatkauf hat man tatsächlich kein widerrufsrecht.bei händlern gilt dies aber.ich hab mal einen audi a5 zurück gegeben und mir dafür einen anderen a5 geholt.bei dem selben händler.der andere hat mir besser gefallen.das lief völlig problemlos,habe lediglich den mehrpreis für den anderen drauf gezahlt und nutzungskosten für den anderen zusätzlich bezahlt.es geht alles,wenn man nur will.gruss oliver
Das glaub ich dir bei einem neuwagengeschäft wo alles bar bezahlt wurde nicht......außer beim Mehrpreis war der Verlust auch mit drin......frag mal n Rechtsanwalt wieviel man verliert, nur wenn man ein Neuwagen angemeldet hat (entjungfert quasi) .....ohne noch überhaupt gefahren zu sein.
 
cobra,du hirni.du bist wohl noch nicht oft aus dem haus gekommen.natürlich kannst du das auto zurück geben,nur bekommst du nicht den vollen kaufpreis zurück.das ist klar.ich schreibe nur, das du das recht dazu hast,bei vernünftigen argumenten.das gilt jetzt nicht für die autofarbe oder so.ich hab das alles schon hinter mir.deswegen hab ich plan von der sache und kann wichtige tipps geben.das ist mein vorteil.gruss oliver

Nein das Recht hast du eben nicht dazu, du Vollpfosten....
Ansonsten kannst du ja gerne mal den Gesetzestext dazu posten, Megabrain
 
Oli, solche Kunden wie dich.....haben wir zum fressen gern.

Der war nie Kunde und wird nie einer sein

- - - Aktualisiert - - -

Mal was von einem Profi dazu :

Bargeschäfte können grundsätzlich nicht widerrufen werden, jedenfalls nicht wegen Meinungsänderung des Kunden. Die von den Händlern in Geschäften und Baumärkten eingeräumte Umtauschmöglichkeit zbs. bei Hornbach, ist leidglich Sache des Geschäfts und nicht rechtlich vorgegeben. Die machen das alle freiwillig und aus Kundenservice.
Die Umtauschregelungen gibt es tatsächlich nur im Internet, da man den Gegenstand beim Kauf nicht vorher anfassen und prüfen kann usw.usw.
Bei kreditierten Geschäften ist es wieder anders. Wobei da tlw. zbs. die Kreditvergabe anders gewertet werden kann als der Kauf selbst.

Wenn ich dir privat Geld leihe damit du ein Auto von mir kaufen kannst, sind das zwei verschiedene Vorfälle. Wobei ich bei dieser Konstellation vorsichtig wäre, da die Gerichte immer unsicher urteilen.........


Bargeschäft ist und bleibt aber Bargeschäft :)


( die angebliche Umtauschmöglichkeit bei Bargeschäften ist ein weit verbreiteter Irrglaube)

Fast richtig. Denn dieses sogenannte Umtauschrecht gibt es nicht nur im Internet, sondern bei allen Geschäften wo das Produkt nicht vor Ort besichtigt werden konnte. Deswegen auch Fernabsatzgesetz...mittlerweile im BGB.
Zum Internet also auch Fax, Telefon etc.
 
das war aber kein neuwagen.diesen fehler werde ich nie machen.wer einen neuwagen kauft,verliert schon bei vertragsunterschrift.man darf nie, einen wagen neu kaufen.ich geh da clever dran und warte ab oder lass ihn von dem händler für einen tag anmelden.gruss oliver
 
Mein neues Spielzeug ist am Freitag geliefert worden...macht aber keinen Spaß darüber zu berichten wenn Legija nicht hier ist :(
 
Der war nie Kunde und wird nie einer sein


Ich musste tatsächlich aber mal ein Fahrzeug zurücknehmen trotz Barverkauf.....



es ging sogar um ein damaligen Ladenhüter... (natürlich, als das Modell eingestellt wurde.....hatten wir hundert anfragen...immer so...ist es da will kein Schwein....wird es eingestellt....will wieder jeder so was).... Eine DR Z 400....es war sogar winter und ich hatte mich gefreut überhaupt was zu verkaufen und dann auch noch diesen Ladenhüter....


Hat sich nur rausgestellt, dass er einen gerichtlichen Vormund hatte.....

- - - Aktualisiert - - -

Der war nie Kunde und wird nie einer sein

- - - Aktualisiert - - -



Fast richtig. Denn dieses sogenannte Umtauschrecht gibt es nicht nur im Internet, sondern bei allen Geschäften wo das Produkt nicht vor Ort besichtigt werden konnte. Deswegen auch Fernabsatzgesetz...mittlerweile im BGB.
Zum Internet also auch Fax, Telefon etc.


Aber auch Finanzierungen eben.....ob man das jetzt Fernabsatzgesetz nennt weiss ich nicht. Da sieht er ja das Motorrad vor Ort....aber bei Finanzierung ...auch wenn nur 100€ Finanziert werden.
 
das war aber kein neuwagen.diesen fehler werde ich nie machen.wer einen neuwagen kauft,verliert schon bei vertragsunterschrift.man darf nie, einen wagen neu kaufen.ich geh da clever dran und warte ab oder lass ihn von dem händler für einen tag anmelden.gruss oliver


Bei Tagesanmeldungen bekommen wir aber ne Gutschrift von Suzuki oder Honda......und es wär mir neu, dass bei Gebraucht Motorrädern man das Fahrzeug zurück geben kann....hier zählt genau das selbe....Finanzierung 2 Wochen Barverkauf warmer Händedruck.
 
Zurück
Oben