Mal was von einem Profi dazu :
Bargeschäfte können grundsätzlich nicht widerrufen werden, jedenfalls nicht wegen
Meinungsänderung des Kunden. Die von den Händlern in Geschäften und Baumärkten eingeräumte Umtauschmöglichkeit zbs. bei Hornbach, ist leidglich Sache des Geschäfts und nicht rechtlich vorgegeben. Die machen das alle freiwillig und aus Kundenservice.
Die Umtauschregelungen gibt es tatsächlich nur im Internet, da man den Gegenstand beim Kauf nicht vorher anfassen und prüfen kann usw.usw.
Bei kreditierten Geschäften ist es wieder anders. Wobei da tlw. zbs. die Kreditvergabe anders gewertet werden kann als der Kauf selbst.
Wenn ich dir privat Geld leihe damit du ein Auto von mir kaufen kannst, sind das zwei verschiedene Vorfälle. Wobei ich bei dieser Konstellation vorsichtig wäre, da die Gerichte immer unsicher urteilen.........
Bargeschäft ist und bleibt aber Bargeschäft 
( die angebliche Umtauschmöglichkeit bei Bargeschäften ist ein weit verbreiteter Irrglaube)